Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung für den Bereich Sandel gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Weydringer. Herr Weydringer stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die geplante Außenbereichssatzung vor. Herr Udo Albers fragt während der Präsentation, welches neben der Kirche das zweite Bodendenkmal sei. Herr Weydringer erklärt, dass es sich um eine Wurtensiedlung handele, die leicht erhöht liege.

 

Herr Udo Albers macht darauf aufmerksam, dass es interessant sei, dass der OOWV bei der Außenbereichssatzung klar geäußert habe, dass die Außenbereichssatzung zum Teil im Bereich des Trinkwasserschutzgebietes liege und dieses weiterhin geschützt werden müsse. Er erinnere sich daran, dass sich die OOWV bei der Planung der Windkraftanlagen nicht dazu geäußert habe, obwohl die Versiegelung bei den Windkraftanlagen deutlich größer gewesen wäre.

 

Herr Theemann begrüßt den Großteil der geplanten Außenbereichssatzung und bedankt sich für den Vortrag. Jedoch sehe er, dass die Stadt Jever im zentralen Bereich genug Baumöglichkeiten habe, so dass im Außenbereich keine Neubauflächen zusätzlich ausgewiesen werden sollten. Im Bereich von Moorwarfen habe man die Außenbereichsatzung erstellt, um überwiegend Baulücken zu schließen. In Sandel sollen nun um die 10 Baugrundstücke entstehen. Dies schieße über das Ziel hinaus und würde zu einer Zersiedelung der Landschaft führen. Die Kirche greife in ihrer Stellungnahme auf, dass die Stadt sich Gedanken machen solle, ob das Gesamtensemble des Dorfes durch den Umbau zerstört werden würde. Man habe die Verpflichtung, das kulturelle Erbe zu schützen. Stattdessen könne man im Rahmen des Tourismuskonzeptes das Wurtendorf als authentisches Dorf vermarkten. Herr Theemann stellt den Antrag, dass die Umbauten im Rahmen der Außenbereichssatzung erlaubt werden, aber über die Zulässigkeit von Neubauten erneut nachgedacht werde.

 

Frau Reck äußert, dass die CDU-Fraktion die Außenbereichssatzung befürworte. Sie vertritt die Meinung, dass das Dorf kaputt gehe, wenn die Satzung nicht beschlossen werde und somit Umbauten und Neubauten nur unter erschwerten Bedingungen möglich seien. Der Bestand der Kirchenwurt solle bewahrt werden.

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass es derzeit ein historisches Dorf sei, in dem niemand mehr leben wolle. Das Zusammenwohnen von mehreren Generationen existiere nicht mehr, so dass gerade die jüngeren Generationen sich aus dem Dorf verabschiede. Er gehe davon aus, dass keine sieben Neubauten entstehen können, sondern lediglich ein bis zwei Neubauten. Man müsse bedenken, dass zum Teil schon in dem Bereich Immobilien gekauft wurden, ohne dass die neuen Eigentümer nach derzeitigem Stand ein Baurecht besitzen, um Umbauten vorzunehmen. Herr Udo Albers kann die Bedenken von Herrn Theemann zum Teil verstehen, dennoch solle die Stadt die Bauten, die vorhanden seien, fördern und dadurch Leben in das Dorf bringen. Durch die Satzung werde das Dorf verbessert.

 

Herr Wolken wendet ein, dass die Stadt und Herr Weydringer als Planer sich Gedanken gemacht haben, was verträglich sei und wo es Baulücken gebe, die geschlossen werden können. Landwirtschaftliche Gebäude könnten in jeder Größe ohne die Außenbereichssatzung erstellt werden. Dies sei jedoch nur sinnvoll, wenn die Landwirtschaft noch intakt wäre. In Sandel sei die Landwirtschaft zum größten Teil nicht mehr intakt, sodass den Landwirten und anderen Eigentümer durch die Satzung die Möglichkeit gegeben werde, die Grundstücke anders zu nutzen. Das Dorf stelle in seiner Gesamtheit ein Denkmal dar, jedoch sollte kein Museumscharakter entstehen. Man dürfe nicht vergessen, dass nicht alles durch Satzung geregelt werde. Die Denkmalpflege habe weiterhin Mitspracherecht und werde dafür sorgen, dass keine Bauten entstehen, die dem Denkmal schaden würden.

 

Herr Theemann macht nochmal deutlich, dass er nicht gesagt habe, dass er keine Satzung wolle. Er sei nur der Meinung, dass lediglich Umbauten zugelassen werden sollen. Er sehe, dass in Zukunft die Landwirtschaft aufgegeben werde und dann die Bauherren kommen. Zwei bis drei Bauplätze seien in seinen Augen vertretbar. Er erklärt, dass, wenn beispielsweise ein Bestandsgebäude abgerissen werde, im hinterliegenden Grundstücksbereich neu gebaut werde, sodass der Charakter des Dorfes verloren gehe. Herr Theemann stellt den Antrag, dass sich die Außenbereichssatzung auf die Umbauten beschränken, aber kein Neubau zugelassen werden solle.

 

Frau Thomßen erklärt, dass sie nicht für die Zersiedlung der Stadt Jever sei, dennoch befürworte ihre Fraktion die Außenbereichssatzung. Man wolle keine Wurt mit Ruinen und kein Museum. Sie äußert ganz klar, dass man eine Bebauung zulassen solle.

 

Der Vorsitzende verdeutlicht, dass das Gepräge der Landwirtschaft zuerst komme. Aus diesem Grund befürworte er die Außenbereichssatzung.

 

Bürgermeister Albers bezieht sich auf den Antrag von Herrn Theemann und macht deutlich, dass eine Aufsplitterung des Verfahrens nicht möglich sei. Man könne die Angelegenheit allerdings in die Fraktionen zurück verweisen. Ausgangspunkt der Außenbereichssatzung sei es, den Charakter zu erhalten. Wenn die Bauanträge bearbeitet werden, werde man keine störende Nutzung zulassen. Derzeit sei die Situation in Sandel sehr trist. Der Zustand verschlechtere sich zunehmend, sollte die Stadt dem durch die Satzung nicht entgegenwirken.

 

Herr Theemann erklärt, dass er das Verfahren beschleunigen wolle und wiederholt seinen o.g. Antrag. Da eine Aufsplitterung nicht möglich sei, stellt er den Antrag, die Angelegenheit in die Fraktionen zu verweisen.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass dies kein Verfahrensantrag sei und deshalb erst über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden müsse.

 

Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

Mit der anschließenden Mehrheit für die Beschlussempfehlung der Verwaltung ist der Antrag von Herrn Theemann abgelehnt.