Nachtrag: 02.09.2020 Nummer 1

Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 


Herr Rüstmann erläutert anhand der Mitteilungsvorlage, dass aufgrund der eingereichten Stellungnahme der Deutschen Bahn das Schallgutachten überarbeitet wurde. Dies habe zur Folge, dass die Lärmpegelbereiche erweitert werden und der Entwurf des Bebauungsplans angepasst werden muss. Herr Rüstmann macht deutlich, dass es jedoch keine Auswirkungen auf die Bebaubarkeit der Grundstücke habe. Lediglich vier Grundstücke fallen im südlichen Bereich in den Lärmpegelbereich IV, was aber keine Auswirkungen auf die Bauanforderungen habe, da die Baukörper wegen der Südausrichtung auf den Grundstücken außerhalb des Lärmpegelbereiches IV liegen werden. Durch die Änderung im Entwurf des Bebauungplans werde dieser erneut in der Zeit vom 14.09. bis zum 15.10.2020 ausgelegt.

 

Herr Dr. Funk fragt an, ob der komplette Plan erneut ausgelegt werde. Herr Rüstmann bejaht dies und erklärt, dass das die Empfehlung des Planers sei.

 

Herr Udo Albers fragt, ob die Käufer der vier Grundstücke darauf hingewiesen werden, dass sich der südliche Bereich im Lärmpegelbereich IV befinde. Eine Möglichkeit sehe er hier, dieses im Kaufvertrag zu schreiben. Herr Rüstmann antwortet, dass die betroffenen Käufer informiert werden.