Sitzung: 21.09.2020 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/1112/2016-2021
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt
Jever über die Erhebung
von Beiträgen gemäß § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
für straßenbauliche Maßnahmen“ wird
der Straßenausbaubeitrag
für den Starenweg in Bezug auf die
folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:
• Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der
Oberflächenentwässerung.
Ohne weitere Diskussion lässt der Vorsitzende über den Tagesordnungspunkt abstimmen.