Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung

von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag

für den Starenweg in Bezug auf die folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:

Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der Oberflächenentwässerung.

 


Ohne weitere Diskussion lässt der Vorsitzende über den Tagesordnungspunkt abstimmen.