Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Sachverhalt:

 

Der Antrag ist eine Anfrage an die Verwaltung (nicht an den Rat)

 

Das Planfeststellungsverfahren für den Radweg entlang der L 813 ist abgeschlossen. Der Ausbau wird im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe erfolgen, d.h. Land Niedersachsen (der eigentliche Straßenbaulastträger) und die Stadt Jever tragen die Kosten grundsätzlich je zur Hälfte.

 

Die Verwaltung arbeitet z. Zt. wie folgt ab:

 

1. Der Grunderwerb kann beginnen. Das Land Niedersachsen zahlt seine Hälfte nur aufgrund eines durch Gutachterausschuss festgestellten Grundstückswertes. Das Liegenschaftsamt hat zusammen mit der Nds. Landesbehörde ein Gutachten beim Gutachterausschuss beauftragt. Sobald das Gutachten vorliegt, wird die Abstimmung mit dem Land erfolgen und der Grunderwerb durchgeführt. Die Grundstückseigentümer sind bereits informiert worden.

Haushaltsmittel bis zu 50.000,- € stehen zur Verfügung.

 

2. Das Planungsbüro hat bereits die Ausführungsplanung erstellt und der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (ehem. Straßenbauamt) zur Genehmigung übersandt. Folge daraus wird sein, dass das Land prüft, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Bisherige Aussagen seitens der Landesbehörde war es, dass 2008 keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ob 2009 diese Mittel eingestllt werden können, konnte von dort noch nicht bestätigt werden. Die Stadt wird aber an das Amt appellieren, diese Beträge in den Haushaltsentwurf des Landes 2009 einzustellen.

 

Die bisherige Entwicklung ist also im Sinne des „Antrages“ der SWG-Fraktion.