Sitzung: 07.05.2008 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Der Antrag ist eine Anfrage an die
Verwaltung (nicht an den Rat)
Das Planfeststellungsverfahren für den
Radweg entlang der L 813 ist abgeschlossen. Der Ausbau wird im Rahmen einer
Gemeinschaftsaufgabe erfolgen, d.h. Land Niedersachsen (der eigentliche
Straßenbaulastträger) und die Stadt Jever tragen die Kosten grundsätzlich je
zur Hälfte.
Die Verwaltung arbeitet z. Zt. wie folgt
ab:
1. Der Grunderwerb kann beginnen. Das
Land Niedersachsen zahlt seine Hälfte nur aufgrund eines durch
Gutachterausschuss festgestellten Grundstückswertes. Das Liegenschaftsamt hat
zusammen mit der Nds. Landesbehörde ein Gutachten beim Gutachterausschuss
beauftragt. Sobald das Gutachten vorliegt, wird die Abstimmung mit dem Land
erfolgen und der Grunderwerb durchgeführt. Die Grundstückseigentümer sind
bereits informiert worden.
Haushaltsmittel
bis zu 50.000,- € stehen zur Verfügung.
2. Das Planungsbüro hat bereits die
Ausführungsplanung erstellt und der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr (ehem. Straßenbauamt) zur Genehmigung übersandt. Folge daraus wird
sein, dass das Land prüft, entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu
stellen. Bisherige Aussagen seitens der Landesbehörde war es, dass 2008 keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ob 2009 diese Mittel eingestllt werden
können, konnte von dort noch nicht bestätigt werden. Die Stadt wird aber an das
Amt appellieren, diese Beträge in den Haushaltsentwurf des Landes 2009
einzustellen.
Die bisherige Entwicklung ist also im
Sinne des „Antrages“ der SWG-Fraktion.