Der Ratsvorsitzende informiert den Rat über einen Dringlichkeitsantrag der SWG-Fraktion vom 30. September 2020, der allen Ratsmitgliedern vorliege. Die SWG-Fraktion habe beantragt, einen Termin für das nachträgliche Abbrennen der Brauchtumsfeuer festzulegen. Der Antrag sei unter dem Tagesordnungspunkt 15.1 der heutigen Sitzung aufgeführt. 

 

Ratsherr Albers wirft ein, die Antragsvorlage zum Antrag der SWG-Fraktion sehe vor, die Thematik zwecks weiterer inhaltlicher Befassung in den zuständigen Fachausschuss zu verweisen. Er merkt an, die Verwaltung habe den Antrag als Dringlichkeitsantrag eingestuft, dieser werde jedoch nicht als dringlich behandelt. Ratsherr Albers verweist auf den § 6 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse und erklärt, dass der Rat der Stadt Jever im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung über die Dringlichkeit des Antrages zu beschließen habe. Weiterhin führt er aus, soweit die Dringlichkeit vom Rat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder anerkannt werde, sei über die entsprechende Thematik zu beraten und abzustimmen. Ratsherr Albers appelliert an den Rat, entsprechend zu verfahren.

 

Bürgermeister Albers führt aus, es sei korrekt, dass der Rat im Rahmen der Feststellung der Tagesordnung über die Dringlichkeit des Antrages beschließe, sofern der jeweilige Antrag seitens der Verwaltung aufgrund des Eingangs dessen aus zeitlichen Gründen nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Er erklärt, da der Antrag am 30. September 2020 eingegangen sei, sei die Tagesordnung um den Dringlichkeitsantrag bereits ergänzt worden, sodass die Tagesordnung erweitert werden könne. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Jever bezüglich der Dringlichkeit des Rates sei somit nicht erforderlich, da dieser bereits auf der Tagesordnung stehe. Der Bürgermeister weist jedoch darauf hin, dass eine Sachentscheidung ohne eine vorherige Vorbereitung und Beratung durch den Verwaltungsausschuss kommunalrechtlich nicht zulässig sei.

 

Ratsherr Albers entgegnet, sofern die Dringlichkeit seitens des Rates anerkannt werde, sei eine Diskussion und Abstimmung über das Sachthema durch den Rat möglich. Er verweist erneut auf den § 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jever und seiner Ausschüsse. Ratsherr Albers bittet abschließend erneut darum, entsprechend zu verfahren.

 

Bürgermeister Albers weist auf § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse hin und erklärt, dass die Sitzung des Rates unterbrochen werden müsse, um eine Vorbereitung der Thematik durch den Verwaltungsausschuss zu ermöglichen, sofern über den Antrag noch in der laufenden Sitzung des Rates beschlossen werden solle. Er führt aus, dass diesbezüglich eine Entscheidung unter dem Tagesordnungspunkt 15.1 getroffen werden müsse. Der Bürgermeister stellt abschließend fest, das Verfahren mit dem Dringlichkeitsantrag sei insofern rechtskonform.

 

Ratsherr Albers wirft ein, in der Vorlage sei festgehalten, dass sich gegebenenfalls der zuständige Fachausschuss mit der weiteren inhaltlichen Befassung auseinandersetzen müsse. Er merkt an, dass die Dringlichkeit durch diese Formulierung nicht anerkannt werde und teilt mit, dass der nächste Verwaltungsausschuss voraussichtlich erst wieder am Dienstag, dem 20. Oktober 2020 tagen werde.

 

Der Ratsvorsitzende stellt fest, sofern der Rat der Stadt Jever die inhaltliche Befassung mit dem Dringlichkeitsantrag der SWG-Fraktion vom 30. September 2020 beschließe, könne die Sitzung des Rates zwecks Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss unterbrochen werden. In diesem Fall sei es möglich, in der heutigen Sitzung des Rates einen Beschluss hinsichtlich des nachträglichen Abbrennens der Brauchtumsfeuer zu fassen.

 

Bürgermeister Albers hebt hervor, grundsätzlich handele es sich bei der Genehmigung und Terminfestlegung für ein nachträgliches Brauchtumsfeuer um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltungstätigkeit. Sofern der Rat jedoch eine Diskussion zu dem Thema wünsche, sei der zuständige Fachausschuss in diesem Fall der Verwaltungsausschuss. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat der Stadt Jever sei ebenfalls möglich, jedoch nicht ohne vorherige Vorbereitung der Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss. Gegebenenfalls führe dieses Vorgehen jedoch zu einer verzögerten Entscheidung. Er wiederholt, eine Entscheidung hinsichtlich der Dringlichkeit sei bereits getroffen und appelliert an den Rat der Stadt Jever, die Tagesordnung nun festzustellen, um unter dem Tagesordnungspunkt 15.1 über die weitere inhaltliche Befassung mit dem Antrag zu beraten.

 

Ratsherr Albers wiederholt seine Ausführungen unter erneutem Verweis auf die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jever und seiner Ausschüsse.

 

Bürgermeister Albers verweist auf das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz und betont, jeder Ratsbeschluss bedürfe einer Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss. Zudem führt er aus, § 6 der Geschäftsordnung regele das Verfahren bei Dringlichkeitsanträgen, die nicht auf der Tagesordnung der Ratssitzung stehen würden. Der Dringlichkeitsantrag sei jedoch bereits auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung des Rates gesetzt worden. Eine Sachentscheidung könne jedoch ausschließlich nach vorheriger Beratung durch den Verwaltungsausschuss getroffen werden.

 

Ratsherr Werber führt anhand der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jever und seiner Ausschüsse zum Verfahren mit Dringlichkeitsanträgen aus und möchte wissen, ob nach § 21 Abs. 4 der Geschäftsordnung in einer Unterbrechung der Ratssitzung eine Verwaltungsausschusssitzung einberufen werden könne. Er erklärt, die FDP-Fraktion begrüße ein nachträgliches Abbrennen der Brauchtumsfeuer im Herbst diesen Jahres und führt aus, angesichts des nahenden Winters sei eine zeitnahe Entscheidung erforderlich.

 

Der Bürgermeister teilt mit, sofern dieses Vorgehen mehrheitlich vom Rat gewünscht werde, müsse zunächst jedoch die Tagesordnung festgestellt werden.

 

Der Ratsvorsitzende fasst zusammen, sofern die Tagesordnung festgestellt werde, werde der Rat unter dem Tagesordnungspunkt 15.1 darüber beraten, ob eine weitere inhaltliche Befassung und gegebenenfalls eine Unterbrechung der Ratssitzung für die Einberufung einer Sitzung des Verwaltungsausschusses erfolge.

 

Weiterhin setzt der Ratsvorsitzende den Rat darüber in Kenntnis, dass die Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung um die Tagesordnungspunkte 53.1 und 53.2 erweitert werde, da zwei weitere Baugrundstücke veräußert werden könnten.

 

Mit dieser Erweiterung wird die Tagesordnung sodann wie vorgelegt festgestellt.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen: Ja 28  Nein 0  Enthaltung 0