Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der Straßenausbaubeitrag für den Starenweg in Bezug auf die folgende Teileinrichtung selbstständig erhoben:

 

·         Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung der    Oberflächenentwässerung.

 

 

 


Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: