Sitzung: 08.10.2020 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/1112/2016-2021
Gemäß § 8 Nr. 8 der „Satzung der Stadt
Jever über die Erhebung von Beiträgen gemäß § 6 des Niedersächsischen
Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der
Straßenausbaubeitrag für den Starenweg in Bezug auf die folgende
Teileinrichtung selbstständig erhoben:
·
Herstellung bzw. Erneuerung und Erweiterung
der Oberflächenentwässerung.
Ohne Diskussion beschließt der Rat der Stadt Jever: