1.      Der Rat der Stadt Jever beschließt über die dieser Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.      Der Rat der Stadt beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Außenbereichssatzung „Sandel“ gemäß § 35 Abs. 6 BauGB. Der Außenbereichssatzung „Sandel“ wird die beigefügte Begründung beigegeben. 

 

 

 


Ratsherr Janßen zeigt sich zuversichtlich, dass sich die Außenbereichssatzung positiv auf den Außenbereich Sandel auswirken werde und erklärt, mit der beabsichtigten Satzung würden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um eine zusätzliche Wohnbebauung in dem Außenbereich zu ermöglichen. Weiterhin verweist er auf das „Leitbild 2025 der Stadt Jever“, in dem sich die Stadt Jever u.a. die Stärkung der Außenbereiche zum Ziel gesetzt habe. Diese Außenbereichssatzung werde die Entwicklung des Stadtteils Sandel weiter vorantreiben. Als Beispiel einer gelungenen Stärkung und positiven Entwicklung des Außenbereichs nennt Ratsherr Janßen die positiven Entwicklungen in den Stadtteilen Cleverns und Moorwarfen. Abschließend teilt Ratsherr Janßen für die SPD-Fraktion mit, dass sie dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.   

 

Ratsherr Dr. Funk führt aus, eine Wohnbebauung im Außenbereich zu gestatten, sei grundsätzlich rechtlich unzulässig. Eine Ausnahme hiervon stelle jedoch das sogenannte privilegierte Bauen dar, mittels dessen eine Wohnbebauung in Außenbereichen ermöglicht werde. Er erklärt weiterhin, die Siedlung in Sandel bestehe bereits seit hunderten von Jahren und sei historisch gewachsen. Die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe zu Resthöfen sei nicht gewünscht. Ratsherr Dr. Funk teilt jedoch abschließend mit, Sandel sei hinsichtlich der Dorfentwicklung abgehängt worden, sodass in diesem Fall eine Ausnahme für eine Wohnbebauung zugelassen werden könne. 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: