Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Alteneinrichtungen“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 2 NBauO im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit Festsetzungen über die Gebäudehöhe. Die zeichnerische Darstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses. In diesem Rahmen ist auch die Berichtigung des Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever erforderlich

 

2.      Dem vorgestellten Entwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Verfahren das Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 

 


Herr Weydringer erläutert anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation den von ihm erarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

 

Herr Dr. Funk erkundigt sich, ob in dem dortigen Bereich durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes eine gewerbliche Nutzung, wie z.B. Fußpflege etc., ausgeschlossen sei. Herr Rüstmann erwidert, dass hier vorrangig Wohnraum geschaffen werden solle und Gewerbeflächen an anderer Stelle ausreichend vorhanden seien. Herr Weydringer rät davon ab, hier eine Mischung der Nutzungen zuzulassen. Zudem fallen Steuerberater bzw. Fußpfleger unter den Begriff der freien Berufe nach § 13 BauNVO, die in allgemeinen Wohngebieten durchaus zulässig seien.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich nach der Lage der Stellplätze. Herr Weydringer erklärt anhand des Bebauungsplanentwurfs den Bauteppich und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Hier solle man jedoch nicht vorgreifen und den Bauherrn über den Standort der Stellplätze entscheiden lassen.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung abstimmen.

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