Sitzung: 28.05.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/598/2008
Beschlussvorschlag:
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Der Vorentwurf für die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem
Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen. |
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Herr Mosebach stellt anhand einer
Powerpoint-Präsentation, die diesem Protokoll beigefügt ist, die
Entwicklungsschritte für den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes dar.
Im 1. Schritt seien alle 51 Änderungen
des derzeit bestehenden Flächennutzungsplanes in die Allgemeine
Liegenschaftskarte eingearbeitet worden. Dieses sei letztendlich der Basisplan
für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gewesen. Aufgrund dieser Basis
seien Ideen entwickelt und im Arbeitskreis diskutiert worden.
In der Übersicht stellt Herr Mosebach
einzelne Themen vor, die für die Neufassung entwickelt worden seien. Als
städtebauliche Ziel habe man festgelegt, dass der zentrale Ort gestärkt werden
soll. Dadurch sei dann eine geringere Entwicklung in den Außenbereichsflächen
bedingt.
Im Rahmen des Themas
„Wohnbaulandentwicklung“ habe man sich mit den Auswirkungen der demographischen
Entwicklung auseinander gesetzt. Er erläutert anhand der Präsentation
die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs , der sich bis zum Jahr 2025 auf 59 ha
belaufen werde. Demgegenüber habe man festgestellt, dass an Baulandreserven
bereits ca. 58 ha vorhanden seien, so dass eine Neuausweisung von
Wohnbauflächen an sich nicht erforderlich sei (Seiten 4 bis 6 der Pr.).
Im Rahmen der neu entwickelten
städtebaulichen Zielsetzung hinsichtlich der Stärkung des zentralen Ortes habe
man eine Neuorganisation der Wohnbauflächen vorgeschlagen. In Rahrdum werden im
jetzigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen von ca. 22 ha (Seite 7
der Pr.) zurückgenommen, d.h. nicht mehr dargestellt.
Dafür werden im Bereich Gleisdreieck ca.
7 ha und zwischen Südergast und Moorlandstief ca. 14 ha an Wohnbauflächen
dargestellt, so dass man auf eine Gesamtwohnbaufläche bei Neudarstellung von 57
ha komme (Seite 8).
Bei den gewerblichen Bauflächen habe man
erst einmal die Flächenreserven ermittelt. Diese stellt er im einzelnen vor
(Seite 10). An Flächenreserven gewerblicher Bauflächen seien ca. 60,2 ha
vorhanden. Anhand der Trendprognose (Seite 11) habe man einen Flächenbedarf von
26,2 ha ermittelt, so dass ein Überangebot bestehe. Dieses sei nicht
problematisch, da die Stadt jederzeit gewerbliche Bauflächen für
ansiedlungswillige Firmen vorhalten wolle, ohne in einem langwierigen Verfahren
erst den Flächennutzungsplan ändern zu müssen.
Man habe die im derzeitigen
Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen untersucht und dabei
festgestellt, dass dieser Raum verkehrlich schlecht angeschlossen sei und
überlegt, wo am besten ein Anbindungspunkt zur L 813 geschaffen werden könne.
Dieser sei am günstigsten nördlich der Hofstelle Berg anzuordnen, da die L 813
dort wieder auf bisherigem Niveau verlaufe. Daher habe man die gewerblichen
Bauflächen neu organisiert, indem die nordwestliche Baufläche um ca. 11 ha
reduziere und im nordöstllichen Bereich zur „Eierfarm“ hin ca. 9,2 ha neu
darstelle. Die Flächenreserve reduziere sich dadurch auf 56,8 ha (S. 12).
Außerdem seien die Anregungen von 2
Vereinen aufgegriffen worden, und Sonderbauflächen für eine Reitsportanlage
(Seite 13) und für ein Boßelzentrum (Seite 14) dargestellt.
Im Bereich nördlich des Parkplatzes
Rosenstraße sei erst eine Siedlungsentwicklung angedacht gewesen. Davon habe
man aber wegen evtl. Geruchsimmissionen von der Kläranlage und möglicher
Lärmimmission von dem Parkplatz Rosenstraße Abstand genommen. Dieser im
derzeitigen Flächennutzungsplan noch als öffentliche Parkfläche dargestellte
Bereich solle nun als Grünfläche dargestellt werden.
Im Ortsteil Cleverns habe man die Wohn-
und Mischbauflächen an das Satzungsgebiet der Abrundungs- und
Abgrenzungssatzung angepasst (Seite 16). Hier seien keine weiteren
Entwicklungsflächen ausgewiesen worden, da dort noch ausreichend Entwicklungsspielraum
vorhanden sei.
Bei der Darstellung von Mischbauflächen
habe man diese an die Realnutzung angepasst, z.B. habe man im Bereich der
Bahnhofstraße, der Schützenhofstraße und der Rahrdumer Straße festgestellt,
dass sich dort im Wechsel Gewerbebetriebe und Wohnbebauung befinden. Daher habe
man dort die bisher dargestellten Wohnbauflächen in gemischte Bauflächen
umgewandelt (Seite 17 und 18).
Sodann stellt Herr Mosebach die
Übernahmen aus dem Landschaftsplan dar, wie z.B. Eingrünung der Bauflächen (S.
21 – 22), die informelle Darstellung von Grünbeziehungen als Hinweis für die
verbindliche Bauleitplanung (S. 23) und die Herstellung einer Grünbeziehung und
Darstellung eines Abstandsfläche zum Wald im Bereich der Gotteskammer (S. 24).
Herr Mosebach weist auf den nächsten
Verfahrensschritt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
hin, die in der Zeit vom 09.06. bis 09.07.2008 durchgeführt werden soll. Nach
der Sommerpause solle dann in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises über die
Abwägung der übersandten Stellungnahmen gesprochen werden.
Der Vorsitzende lässt dann ohne weitere Diskussion über
den Beschlussvorschlag abstimmen.