Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Vorentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


Herr Mosebach stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation, die diesem Protokoll beigefügt ist, die Entwicklungsschritte für den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes dar.

 

Im 1. Schritt seien alle 51 Änderungen des derzeit bestehenden Flächennutzungsplanes in die Allgemeine Liegenschaftskarte eingearbeitet worden. Dieses sei letztendlich der Basisplan für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gewesen. Aufgrund dieser Basis seien Ideen entwickelt und im Arbeitskreis diskutiert worden.

 

In der Übersicht stellt Herr Mosebach einzelne Themen vor, die für die Neufassung entwickelt worden seien. Als städtebauliche Ziel habe man festgelegt, dass der zentrale Ort gestärkt werden soll. Dadurch sei dann eine geringere Entwicklung in den Außenbereichsflächen bedingt.

 

Im Rahmen des Themas „Wohnbaulandentwicklung“ habe man sich mit den Auswirkungen der demographischen Entwicklung auseinander gesetzt. Er erläutert anhand der Präsentation die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs , der sich bis zum Jahr 2025 auf 59 ha belaufen werde. Demgegenüber habe man festgestellt, dass an Baulandreserven bereits ca. 58 ha vorhanden seien, so dass eine Neuausweisung von Wohnbauflächen an sich nicht erforderlich sei (Seiten 4 bis 6 der Pr.).

 

Im Rahmen der neu entwickelten städtebaulichen Zielsetzung hinsichtlich der Stärkung des zentralen Ortes habe man eine Neuorganisation der Wohnbauflächen vorgeschlagen. In Rahrdum werden im jetzigen Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen von ca. 22 ha (Seite 7 der Pr.) zurückgenommen, d.h. nicht mehr dargestellt.

 

Dafür werden im Bereich Gleisdreieck ca. 7 ha und zwischen Südergast und Moorlandstief ca. 14 ha an Wohnbauflächen dargestellt, so dass man auf eine Gesamtwohnbaufläche bei Neudarstellung von 57 ha komme (Seite 8).

 

Bei den gewerblichen Bauflächen habe man erst einmal die Flächenreserven ermittelt. Diese stellt er im einzelnen vor (Seite 10). An Flächenreserven gewerblicher Bauflächen seien ca. 60,2 ha vorhanden. Anhand der Trendprognose (Seite 11) habe man einen Flächenbedarf von 26,2 ha ermittelt, so dass ein Überangebot bestehe. Dieses sei nicht problematisch, da die Stadt jederzeit gewerbliche Bauflächen für ansiedlungswillige Firmen vorhalten wolle, ohne in einem langwierigen Verfahren erst den Flächennutzungsplan ändern zu müssen.

 

Man habe die im derzeitigen Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen untersucht und dabei festgestellt, dass dieser Raum verkehrlich schlecht angeschlossen sei und überlegt, wo am besten ein Anbindungspunkt zur L 813 geschaffen werden könne. Dieser sei am günstigsten nördlich der Hofstelle Berg anzuordnen, da die L 813 dort wieder auf bisherigem Niveau verlaufe. Daher habe man die gewerblichen Bauflächen neu organisiert, indem die nordwestliche Baufläche um ca. 11 ha reduziere und im nordöstllichen Bereich zur „Eierfarm“ hin ca. 9,2 ha neu darstelle. Die Flächenreserve reduziere sich dadurch auf 56,8 ha (S. 12).

 

Außerdem seien die Anregungen von 2 Vereinen aufgegriffen worden, und Sonderbauflächen für eine Reitsportanlage (Seite 13) und für ein Boßelzentrum (Seite 14) dargestellt.

 

Im Bereich nördlich des Parkplatzes Rosenstraße sei erst eine Siedlungsentwicklung angedacht gewesen. Davon habe man aber wegen evtl. Geruchsimmissionen von der Kläranlage und möglicher Lärmimmission von dem Parkplatz Rosenstraße Abstand genommen. Dieser im derzeitigen Flächennutzungsplan noch als öffentliche Parkfläche dargestellte Bereich solle nun als Grünfläche dargestellt werden.

 

Im Ortsteil Cleverns habe man die Wohn- und Mischbauflächen an das Satzungsgebiet der Abrundungs- und Abgrenzungssatzung angepasst (Seite 16). Hier seien keine weiteren Entwicklungsflächen ausgewiesen worden, da dort noch ausreichend Entwicklungsspielraum vorhanden sei.

 

Bei der Darstellung von Mischbauflächen habe man diese an die Realnutzung angepasst, z.B. habe man im Bereich der Bahnhofstraße, der Schützenhofstraße und der Rahrdumer Straße festgestellt, dass sich dort im Wechsel Gewerbebetriebe und Wohnbebauung befinden. Daher habe man dort die bisher dargestellten Wohnbauflächen in gemischte Bauflächen umgewandelt (Seite 17 und 18).

 

Sodann stellt Herr Mosebach die Übernahmen aus dem Landschaftsplan dar, wie z.B. Eingrünung der Bauflächen (S. 21 – 22), die informelle Darstellung von Grünbeziehungen als Hinweis für die verbindliche Bauleitplanung (S. 23) und die Herstellung einer Grünbeziehung und Darstellung eines Abstandsfläche zum Wald im Bereich der Gotteskammer (S. 24).

 

Herr Mosebach weist auf den nächsten Verfahrensschritt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hin, die in der Zeit vom 09.06. bis 09.07.2008 durchgeführt werden soll. Nach der Sommerpause solle dann in der nächsten Sitzung des Arbeitskreises über die Abwägung der übersandten Stellungnahmen gesprochen werden.

 

Der Vorsitzende lässt dann ohne weitere Diskussion über den Beschlussvorschlag abstimmen.