Nachtrag: 01.10.2020

Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 21, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gremien des Rates der Stadt Jever sollen sich inhaltlich mit dem Antrag der SWG-Fraktion vom 30. September 2020 zur Festlegung eines Termins für ein Brauchtumsfeuer befassen.

 


Ratsherr Albers führt zum Antrag der SWG-Fraktion aus. Er erklärt, um eine entsprechende Vorbereitung der Veranstaltung zu ermöglichen, seien seitens der SWG-Fraktion der 30. Oktober sowie der 31. Oktober 2020 als Brenntage für das Brauchtumsfeuer vorgeschlagen worden. Hintergrund des Antrages sei die „Corona-Pandemie“, durch die viele diesjährige Veranstaltungen, darunter auch die Brauchtumsfeuer, abgesagt werden mussten. Zudem seien Veranstaltungen von Vereinen entfallen. Weiterhin teilt er mit, dass bereits einige Weihnachtsmärkte aufgrund der „Corona-Pandemie“ abgesagt worden seien. Ratsherr Albers erklärt, bei dem Abbrennen der Brauchtumsfeuer handele es sich um Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten, bei denen das Infektionsrisiko gering sei. Er spricht sich weiterhin dafür aus, den Bürgerinnen und Bürgern diese Veranstaltung angesichts zahlreicher diesjähriger Einschränkungen zu ermöglichen. Zudem hätten einige Landkreise bereits Termine für nachträgliche Brauchtumsfeuer bekanntgegeben. Er merkt an, der Landrat, Herr Sven Ambrosy, habe entgegen vorheriger Äußerungen noch keinen Termin für das Abbrennen der Brauchtumsfeuer vorgeschlagen, weshalb die SWG-Fraktion nunmehr einen Termin vorgeschlagen habe, um das Brauchtumsfeuer in Jever und den Außenbereichen zu ermöglichen.

 

Bürgermeister Albers verweist auf die Rechtslage und teilt mit, in einem gemeinsamen Runderlass der Niedersächsischen Ministerien für Inneres und Sport sowie Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sei die Verschiebung der Brauchtumsfeuer auf einen späteren Termin ermöglicht worden. Er macht deutlich, die Entscheidung der Terminfestlegung sei auf die Städte und Gemeinden in Absprache mit dem jeweiligen Landkreis übertragen worden. Der Landkreis Friesland habe frühzeitig entschieden, das Verfahren selbstständig zu koordinieren, um einen kreiseinheitlichen Termin festzulegen. Es sei letztendlich der 24. Oktober 2020 als Termin für das Abbrennen der Brauchtumsfeuer festgelegt worden. Dieser Termin sei in der jeweiligen kreisangehörigen Kommune intern beraten worden. Der Bürgermeister betont, dass es sich bei der Übertragung der Terminfestlegung auf die Kommunen um ein Geschäft der laufenden Verwaltungstätigkeit handele und erklärt, in Abstimmung mit den übrigen kreisangehörigen Kommunen habe er zusammen mit der Fachabteilungsleitung 3.01 – Bürgerdienste hinsichtlich der aktuellen Entwicklung und der steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) entschieden, keinen Termin für das nachträgliche Abbrennen der Brauchtumsfeuer vorzuschlagen, da viele Neuinfektionen nachweislich auf Privatveranstaltungen zurückzuführen seien und die Abstände ebenda nicht eingehalten würden. Zusätzlich sei es rechtlich nicht zulässig, das Strauchschnitt und Gehölz zu verbrennen, außer es handele sich um ein Brauchtum. Der Begriff werde jedoch stark ausgedehnt, sofern die Brauchtumsfeuer nunmehr im Herbst durchgeführt würden, da diese ursprünglich zu Ostern Sitte seien. Außerdem führt Bürgermeister Albers aus, müsse im Fall der Genehmigung des nachträglichen Abbrennens der Brauchtumsfeuer seitens der Ordnungsbehörden die Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) gewährleistet werden. Dies sei für die Stadt Jever nicht umsetzbar. Weiterhin setzt er den Rat darüber in Kenntnis, der Runderlass datiere vom 02. April 2020. Zu diesem Zeitpunkt habe die Hoffnung bestanden, dass sich die Situation gegebenenfalls im Sommer 2020 entschärfe. Dies sei zwar auch der Fall gewesen, jedoch sei das Infektionsgeschehen derzeit wieder erhöht, sodass die Verwaltung sich entschlossen habe, keinen Termin für die Brauchtumsfeuer festzulegen. Der Rat der Stadt Jever habe nunmehr aufgrund des Antrages der SWG-Fraktion zu entscheiden, ob er sich dennoch mit der inhaltlichen Befassung dieses Antrages beschäftigen wolle. Bürgermeister Albers weist jedoch erneut darauf hin, dass eine Beschlussfassung seitens des Rates der Stadt Jever nicht ohne eine vorherige Beratung durch den Verwaltungsausschuss erfolgen dürfe. Es bestehe einerseits die Möglichkeit, die Sitzung des Rates für eine Einberufung des Verwaltungsausschusses zu unterbrechen, andererseits sei auch eine Vorberatung durch den Verwaltungsausschusses zu einem anderen Zeitpunkt möglich. Abschließend weist er darauf hin, dass in den übrigen kreisangehörigen Kommunen keine Brauchtumsfeuer stattfinden würden.     

 

Der Ratsvorsitzende fasst zusammen, dass der Rat der Stadt Jever zunächst über die weitere inhaltliche Befassung mit diesem Antrag abzustimmen habe. Er bittet, von einer inhaltlichen Diskussion zum Sachthema abzusehen.

 

Ratsherr Albers merkt an, die derzeit gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Friesland, die eine Personenbegrenzung auf maximal sechs Personen vorsehe, laufe mit dem kommenden Sonntag, dem 11. Oktober 2020 aus. Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen bezüglich der Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) sehe für „Outdoor-Veranstaltungen“ eine Begrenzung der Personenzahl auf 25 Personen vor. Hinsichtlich der Beachtung der Abstandsregelungen führt Ratsherr Albers aus, dass die / der Veranstalter/-in für die Einhaltung dieser zuständig sei.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer erklärt für die CDU-Fraktion, dass eine Unterbrechung der Ratssitzung nicht gewollt sei und führt aus, Brauchtumsfeuer sollten ursprünglich die Wintergeister vertreiben und nicht begrüßen. Diese nunmehr im Herbst durchzuführen, stehe dem Brauchtum entgegen. Er teilt weiterhin mit, in diesem Jahr seien nicht nur die Brauchtumsfeuer entfallen. Der Bund, die Landesregierungen und die Kommunen seien seit Beginn dieser Pandemie bemüht, die Krise zu managen. Ratsherr Dr. Bollmeyer teilt mit, Wirtschaftsunternehmen hätten enorme finanzielle Verluste erlitten und das Tourismusgewerbe sei eingebrochen. Zusätzliche wirtschaftliche Konsequenzen würden sich gegebenenfalls erst zu einem späteren Zeitpunkt auswirken. Außerdem wirke sich die Krise ebenfalls auf Schaustellerbetriebe aus, die aufgrund abgesagter Stadt- und Volksfeste im Sommer keine Einnahmen erzielen konnten. Eventuell entfielen zusätzlich die diesjährigen Weihnachtsmärkte. Weiterhin zitiert Ratsherr Dr. Bollmeyer aus dem vorliegenden Antrag der SWG-Fraktion und führt aus, sofern die Bevölkerung noch immer über Hygiene- und Abstandsregelungen diskutiere und erneut ein Anstieg der Infektionszahlen, auch im Landkreis Friesland, zu verzeichnen sei, könne nicht von verantwortungsvollem Umgang und Handeln der Bevölkerung mit den Regelungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus (Coronavirus) gesprochen werden. Abschließend erklärt er, existierten noch einige offene Fragen, deren Klärung es bedürfe. Als Beispiel nennt Ratsherr Dr. Bollmeyer die Feinstaubbelastung zu dieser Jahreszeit oder die Garantie einer konsequenten Umschichtung des Haufens zum Schutz der Tierwelt. Er macht deutlich, dass die CDU-Fraktion auch aus den zuvor genannten Gründen keine weitere inhaltliche Befassung mit dem Antrag der SWG-Fraktion befürworte.

 

Ratsherr Janßen teilt für die SPD-Fraktion mit, dass sie sich gegen die weitere inhaltliche Befassung mit dem Antrag der SWG-Fraktion vom 30. September 2020 ausspreche.

 

Ratsherr Harjes führt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass Abbrennen des Brauchtumsfeuers sei u.a. aus ökologischen Gründen sehr kritisch und weist darauf hin, dass das Brauchtumsfeuer ein Brauch zu Ostern darstelle. Zudem gibt er zu bedenken, dass sich gegebenenfalls bereits Tiere in den jeweiligen Haufen zur Winterruhe eingenistet haben könnten. Auch die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sei insbesondere bei Veranstaltungen mit Ausschank alkoholischer Getränke kaum umsetzbar. Abschließend teilt Ratsherr Harjes für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, dass sie eine weitere inhaltliche Befassung ebenfalls nicht befürworte.

 

Ratsherr Theemann erklärt, die Abstands- und Hygieneregelungen sowie die Folgen etwaiger Nichtbeachtung dieser seien mittlerweile jeder Person bekannt. Er begrüße den Vorschlag der SWG-Fraktion, der nunmehr vorsehe, einen geringen Ausgleich nach diversen Einschränkungen durch die „Corona-Pandemie“ zu schaffen und das nachträgliche Abbrennen der Brauchtumsfeuer zu ermöglichen. Ratsherr Theemann spricht sich für die weitere inhaltliche Befassung mit dem Antrag aus.     

 

Ratsherr Dr. Funk führt zur Entstehung der Brauchtumsfeuer aus. Er teilt mit, es handele sich um einen Brauch zu Ostern. Er appelliert, diesen Brauch zu dieser Zeit beizubehalten.

 

Ratsherr Eden zeigt sich verärgert über die mangelnde Einhaltung der Regelungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus. Er führt aus, eine solche Veranstaltung, bei der mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit auch alkoholische Getränke ausgeschenkt würden, durchzuführen, sei nicht verständlich. Zugleich hielten sich bereits viele Menschen ohne den Einfluss alkoholischer Getränke nicht an die entsprechenden Regelungen. Ratsherr Eden weist darauf hin, dass im Landkreis Friesland eine Feier mit der Folge steigender Infektionszahlen im Kreisgebiet stattgefunden habe. Er betont abschließend, die Durchführung dieser Veranstaltung sei inakzeptabel.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: