Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 109 „An den Schöfelwiesen West" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Lasar vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner und erinnert daran, dass wegen der Problematik Bahnverkehrslärm eine Wiederholung der Auslegung und Behördenbeteiligung durchgeführt worden sei.

 

Sodann führt Frau Lasar anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zu dem Grund der Wiederholung dieses Verfahrensteils, den eingegangenen Stellungnahmen und den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlägen aus.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, welche Auswirkungen die erweiterten passiven Schallschutzmaßnahmen auf die betroffenen Grundstücksinteressenten haben. Frau Lasar erwidert, dass die Fenster schallmindernd ausgeführt werden müssten und Lüftungsanlagen erforderlich seien. Die Schlafräume sollten nach Norden ausgerichtet werden.

 

Herr Albers fragt, ob die Interessenten für die Grundstücke in diesem Bereich darüber informiert werden. Herr Rüstmann erklärt, dass  der Bahnverkehrslärm faktisch keine Auswirkungen habe. Die Bauherren bekommen Bescheid. Herr Dr. Bollmeyer weist darauf hin, dass nach Süden hin in der Regel Garten und Terrasse angelegt werden. Herr Rüstmann ergänzt, dass die betroffenen Grundstücke jeweils eine Südausrichtung haben. Die Bauherren legen dort ihre Gärten an, während im nördlichen Bereich der Grundstücke  die Häuser errichtet werden.

 

Herr Harjes beurteilt die Lärmemissionen der Bahn als theoretisches Problem, da der Bahnverkehr relativ gering sei, obwohl aus seiner Sicht eine Zunahme und damit eine verstärkte Nutzung der Bahn wünschenswert sei. Herr Dr. Funk führt aus, er wohne in einer Entfernung von 100 m von der Bahnstrecke und nehme den Bahnverkehr nicht wahr. 

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass das Bahnverkehrsproblem praktisch nicht vorhanden, aber aus gesetzlicher Sicht zu beachten sei.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.