Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

Die im Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Jever wird als Satzung beschlossen.


VA Rüstmann stellt die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung ausführlich vor.

 

RH Oltmanns steht der neuen Satzung positiv gegenüber. Gerade die Verrentung sei ein Mittel, mit dem man dem Bürger sehr entgegenkomme könne. Er erkundigt sich danach, ob eine Verrentung zinslos gewährt werden würde.

 

StOI Hoffmann erklärt, dass der Restbetrag im Falle der Verrentung mit drei Prozent über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz zu verzinsen sei.

 

RH Schützig meint, für die Bürger ändere sich durch die neue Satzung kaum etwas. Sie würden weiterhin mit hohen Kosten belastet. Man müsse Alternativen prüfen, um die Kosten anders umzulegen. Er stellt den Antrag, die Satzung zur Kenntnis zu nehmen und zur weiteren Bearbeitung an ein Bürgerforum weiterzuleiten.

 

VA Rüstmann argumentiert, die Verwaltung benötige zunächst einmal eine neue Satzung, um rechtssicher weiterarbeiten zu können. Einem Bürgerforum die Entscheidung über diese Satzung zu überlassen, hält er für wenig sinnvoll. Man müsse einen Mittelweg finden, bei dem die Straßen in einem vernünftigen und verkehrssicheren Zustand erhalten werden würden und man den Bürgern trotzdem entgegenkommen könne. Dies sei mit dieser Satzung umgesetzt worden. In diesem Zusammenhang führt er noch einmal die positiven Aspekte der neuen Satzung für die Anlieger, wie die Eckgrundstücksvergünstigung, den Abzug der Zuschüsse Dritter vom Gesamtaufwand und die Möglichkeit der Verrentung, auf. Er weist darauf hin, dass man nicht die gesamten Kosten auf die öffentliche Hand abladen könne.

 

RH Wolken zeigt sich unzufrieden mit dem erneuten Aufkeimen einer Grundsatzdiskussion über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen. Die Regelungen der Satzung empfinde er als gerecht und dem Bürger entgegenkommend. Eine Weiterleitung an ein Bürgerforum halte auch er für nicht zielführend.

 

RF Rasenack stimmt RH Wolken zu und erkundigt sich danach, wie bei einem Eigentümerwechsel mit dem Restbetrag der Verrentung zu verfahren sei.

 

StOI Hoffmann erklärt, hier würde genauso verfahren wie bei der Stundung. Bei einem Verkauf des Hauses müsse der Restbetrag vom Verkäufer abgelöst werden.

 

RH Theemann lobt die Verwaltung für die gute Umsetzung und Anpassung der Satzungsregelungen an die neue Rechtslage. Würde man einen völligen Systemwechsel ins Auge fassen, müssten zuerst die Konsequenzen, z. B. die Höhe der Grundsteueranpassung oder Ähnliches, aufgezeigt werden.

 

In diesem Zusammenhang erkundigt sich RH Oltmanns danach, ob kurzfristig errechnet werden könne, wie weit die Grundsteuer im Falle einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in etwa erhöht werden müsse.

 

VA Rüstmann erklärt, dies dem Protokoll beizufügen.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Beim Wegfall von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 300.000 € pro Jahr, würde die Grundsteuer ungefähr von 420 auf 480 %  ansteigen.)

 

RH Funk ist grundsätzlich auch der Meinung, dass die Bürger durch die neue Satzung nicht genügend entlastet würden. Seiner Meinung nach müsse ein Systemwechsel her, bei dem das Land mit in die Verantwortung genommen werde und die fehlenden Einnahmen nicht durch die Erhöhung der Grundsteuer kompensiert werden müssten. Der Rechtssicherheit wegen werde er dem Satzungsentwurf aber zustimmen.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Antrag der SWG, den Satzungsentwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur Beratung an ein Bürgerforum weiterzuleiten, abstimmen.

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt  Ja 1  Nein 6

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.