Bürgermeister Albers setzt den Rat der Stadt Jever darüber in Kenntnis, dass er zusammen mit dem Ratsherrn Schönbohm in dessen Funktion als stellvertretender Bürgermeister über eine überplanmäßige Auszahlung entschieden habe. Diese habe aufgrund ihrer Eilbedürftigkeit eine sofortige Entscheidung verlangt. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 10.043,77 € sei für die Errichtung von Holzgartenhäusern für die Spielgeräte der Kindertagesstätte Schurfenser Weg erforderlich gewesen. Zudem habe eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung bestanden. Die überplanmäßige Auszahlung sei gemeinsam genehmigt worden.

 

Zudem informiert der Bürgermeister, dass er zusammen mit dem Ratsherrn Schönbohm über eine weitere überplanmäßige Auszahlung entschieden habe. Die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 5.421,42 € sei für die Pflasterarbeiten der Außenflächen an der Kindertagesstätte Schurfenser Weg erforderlich gewesen und gemeinsam genehmigt worden. Es habe eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung bestanden.