Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

 

Die im Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Jever wird als Satzung beschlossen.

 

 


Ratsherr Schönbohm führt aus, die Anpassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen sei aufgrund einer Novellierung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) notwendig. Er merkt an, im Rahmen dieser Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung habe die Gelegenheit bestanden, grundsätzlich Überlegungen anzustellen, um eine höhere Gerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu erzielen. Ratsherr Schönbohm erklärt weiterhin, vor einigen Jahren sei die Mühlenstraße ausgebaut worden und die Anliegerinnen und Anlieger seien zur Zahlung der entsprechenden Beiträge herangezogen worden. Die Mühlenstraße werde jedoch nicht nur von den Anlieger/-innen genutzt, vielmehr handele es sich um eine Hauptverkehrsstraße, sodass die ausschließliche Erhebung von Beiträgen für Straßenausbaumaßnahmen von den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern nicht gerecht sei. Als anderweitige Finanzierungsmöglichkeit sei die Hebung des Grundsteuersatzes thematisiert worden. Ratsherr Schönbohm mahnt an, eine Erhöhung der Grundsteuer dürfe nicht die einzige Möglichkeit sein, um eine gerechte Variante zur Finanzierung entsprechender Ausbaumaßnahmen zu schaffen. Er erinnert, der Hebesatz der Grundsteuer sei erst im Jahr 2018 angehoben worden und teilt mit, die Thematik der Finanzierung der Straßenausbaubeiträge eigne sich optimal für die Durchführung einer Bürgerbeteiligung, um die Bürgerinnen und Bürger bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen. Ratsherr Schönbohm führt zudem aus, ein Systemwechsel bedeute zwar einen Mehraufwand für die Verwaltung, merkt jedoch zugleich an, dass die Verwaltung in der Entwicklung voranschreiten müsse. Er informiert außerdem, die Stadt Jever sei kreisweit die einzige Kommune, die eine entsprechende Straßenausbaubeitragssatzung in dieser Form erlassen habe und erklärt abschließend, dass die Problematik der Finanzierung sowie der Gerechtigkeit für die Bürgerinnen und Bürger neben straßenbaulicher Maßnahmen auch für Straßenbeleuchtungen bestehe.        

 

Ratsherr Janßen führt für die SPD-Fraktion aus, durch die Neufassung der Straßenausbaubeitragssatzung sei eine rechtssichere Arbeit der Verwaltung möglich. Zudem seien mit der Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung an die Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) optimalere Voraussetzungen für eine finanzielle Entlastung der Bürgerinnen und Bürger geschaffen worden. Er teilt mit, die bisherige Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Jever sei im Jahr 1998 beschlossen worden, eine Modifizierung sei daher erforderlich gewesen. Ratsherr Janßen betont, die SPD-Fraktion wünsche keinen Systemwechsel, vielmehr begrüße sie die Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung, durch die künftig Vergünstigungen bei Eckgrundstücken geschaffen würden. Zusätzlich biete sie die Möglichkeit, Zuschüsse Dritter von dem Gesamtaufwand der zu leistenden Beiträge abzuziehen sowie die Verrentung, sodass kein Kredit für die Zahlung der Ausbaubeiträge aufgenommen werden müsse. Ratsherr Janßen gibt weiterhin zu bedenken, dass eine Übernahme der Straßenausbaubeiträge seitens der Stadt Jever zu einer jährlichen finanziellen Mehrbelastung in Höhe von ca. 400.000 € führe. Diese müssten kompensiert werden. Als Ausgleichsmöglichkeit sei die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer angesprochen worden. Diese sei letztmalig im Jahr 2018 erfolgt. Er hebt hervor, die SPD-Fraktion habe sich damals gegen die Anhebung des Grundsteuerhebesatzes ausgesprochen. Sofern ein solches Verfahren umgesetzt werde, müsse die Grundsteuer von derzeit 420 % auf ungefähr 480 % angehoben werden. Dies stelle sodann einen der höchsten Hebesätze der Grundsteuer im Kreisgebiet dar und sei nicht zu befürworten. Auch die Zusammenlegung mehrerer Straßenzüge zu einem Gebiet, in dem sämtliche Anlieger/-innen anteilig an den Kosten für eine Ausbaumaßnahme beteiligt würden, sei nicht zu begrüßen, da ein solches Vorgehen zu Unverständnis in der Bevölkerung führe. Er informiert außerdem, als weitere Option neben einer Straßenausbaubeitragssatzung könnten jährlich wiederkehrende Kosten für die Straßenausbaumaßnahmen von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden. Dieses Verfahren werde seitens der Gemeinde Zetel angewandt. Die Anwendung dieses Verfahrens könne ebenfalls zu Unmut in der Bevölkerung führen, da in diesem Fall beispielsweise auch Bürger/-innen aus Sandelermöns für die Zahlung etwaiger Ausbaumaßnahmen in Jever herangezogen würden. Die Anwendung alternativer Möglichkeiten schaffe keinerlei Gerechtigkeit, sondern führe zu einer stärkeren Ungerechtigkeit. Ratsherr Janßen teilt abschließend mit, die SPD-Fraktion werde der Anpassung der Straßenausbaubeitragssatzung zustimmen.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: