Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

1.      Der Rat der Stadt Jever beschließt den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Jever IV „Lohne/Schlachte/Hooksweg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB. Die beiliegende Abgrenzung des erweiterten Geltungsbereiches ist Bestandteil der Satzung. Die Anlagen zu dieser Vorlage sind Bestandteile dieses Beschlusses.

2.      Das Sanierungsgebiet soll bis zum 26.11.2029 abgeschlossen sein.

 

 

 


Ratsherr Janßen führt aus, mit der Erweiterung des Sanierungsgebietes IV auf insgesamt etwas über zehn Hektar erhalte die Stadt Jever die Möglichkeit, die Barriere zwischen der Alt- und der Neustadt zu verringern und die beiden Stadtteile zu verbinden. Von Bedeutung sei zudem die Integration der Graftenanlagen in das Sanierungsgebiet. Er erklärt, auch für den Tourismus sei ein ordnungsgemäßer Zustand der Graftenanlagen bedeutend und teilt mit, dass durch die Erweiterung des Sanierungsgebietes IV um die Wallanlagen die Möglichkeit geschaffen werde, diese zu sanieren. Ratsherr Janßen hebt für die SPD-Fraktion insbesondere die Prinzengraft hervor, welche sich derzeit in einem desolaten Zustand befinde. Weiterhin informiert Ratsherr Janßen, der Abschluss sämtlicher Sanierungsmaßnahmen sei bis zum Jahr 2029 beabsichtigt und merkt an, dass die finanziellen Mittel für diese Maßnahmen künftig in dem jeweiligen Haushalt der Stadt Jever zur Verfügung gestellt werden müssten. Er betont, dies stelle eine enorme finanzielle Herausforderung dar und erklärt, sofern ein Abschluss sämtlicher Sanierungsmaßnahmen bis zum Jahr 2029 aufgrund anderweitiger erforderlicher Maßnahmen finanziell nicht umsetzbar sei, bestehe die Option einer Fertigstellung der Maßnahmen bis zum Jahr 2035. Hinsichtlich bereits durchgeführter privater Maßnahmen in dem Sanierungsgebiet IV „Lohne / Schlachte / Hooksweg“ teilt er zudem mit, diese hätten zur positiven Stadtentwicklung beigetragen und zeigt sich zuversichtlich, dass sich eine zusätzliche Aufwertung dieses Sanierungsgebietes mit der Erweiterung um die Wallanlagen ebenfalls positiv auswirke. Ratsherr Janßen gibt jedoch zu bedenken, dass die Umsetzung der gesamten Maßnahmen weiterhin einen erheblichen Arbeitsaufwand sowie umfangreiche Planungen bedürfe, die ebenfalls zu einigen Diskussionen führen könnten. Dennoch sei eine zügige Umsetzung wünschenswert. Er macht deutlich, der jetzige Rat schiebe den Beginn erster Maßnahmen zunächst an, die Umsetzung der Maßnahmen obliege dem kommenden Rat der Stadt Jever, der sich weiterhin intensiv mit dieser Thematik auseinandersetzen müsse. Ratsherr Janßen zeigt sich zuversichtlich, dass die zu leistende Aufgabe bewältigt werde und führt aus, in den vergangenen Jahren seien bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt worden, die zu einer positiven Stadtentwicklung beigetragen hätten. Abschließend teilt er für die SPD-Fraktion mit, dass sie dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer betont zunächst, dass die CDU-Fraktion in der Vergangenheit die Idee eines vierten Sanierungsgebietes vorgebracht habe und einen entsprechenden Antrag gestellt habe. Er führt aus, hinsichtlich des Zustandes des Graftenrings um die Altstadt bestehe sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den jeverschen Ratsfraktionen seit längerer Zeit Unmut. Insbesondere bezüglich der Prinzengraft rückwärtig des Gebäudes der Kreisverwaltung bestehe dringender Handlungsbedarf. Ratsherr Dr. Bollmeyer teilt weiterhin mit, für die Fläche am Eilhard-Mitscherlich-Denkmal sei durch die jetzige Fachabteilung 2.02 – Bauen und Stadtentwicklung in der Vergangenheit ein Plan für den Anschluss an die Wallanlagen erstellt worden, welcher mit dem Abschluss des Sanierungsgebietes III umgesetzt worden sei. Die Berücksichtigung dieses Konzeptes sei auch bei weiteren anstehenden Baumaßnahmen seitens des Rates der Stadt Jever beachtet worden. Als Beispiel nennt er die Auflage gegenüber dem Landkreis Friesland, den Vorplatz des neuen Verwaltungsgebäudes am Schlosserplatz unter Verwendung gleicher Materialien zu gestalten wie den Vorplatz des Eilhard-Mitscherlich-Denkmals. Ratsherr Dr. Bollmeyer gibt jedoch zu bedenken, dass sich künftig bei Baumaßnahmen gegebenenfalls keine optische Aufwertung der Außenanlagen ergebe, sodass der Stadtrat gemeinsam mit der Verwaltung alternative Möglichkeiten eruiert habe, um Abhilfe zu schaffen. Letztlich habe der Bürgermeister vorgeschlagen, das Sanierungsgebiet um die Graftenanlagen zu erweitern, um über die kommenden zehn Jahre Fördermittel vom Land Niedersachsen sowie vom Bund generieren zu können. Hierzu sei die Klärung einiger Fragestellungen, wie zum Beispiel eine erforderliche Integration angrenzender Gebäude und Privatgrundstücke in das Sanierungsgebiet, die ausschließliche Sanierung von Grünflächen und deren Anlagen oder ob dies auch für Wasserflächen gelte, notwendig gewesen. Eine Klärung dieser Fragestellungen sei nunmehr erfolgt sowie in einer neuen Untersuchung für die Erweiterung des Sanierungsgebietes IV aufbereitet worden. Mit Genehmigung der Erweiterung des Sanierungsgebietes IV um die Graftenanlagen erhalte die Stadt Jever die Möglichkeit, gegebenenfalls Veränderungen in der Gestaltung dieser herbeizuführen. U.a. könnten Möglichkeiten hinsichtlich der Prinzenallee und deren optischen Verbindung mit den Baumreihen auf dem Schlosserplatz oder der Gestaltung der Grünfläche auf der früheren St.-Annen-Bastion, unter der sich ein Bunker aus dem 2. Weltkrieg befinde, eruiert werden. Zusätzlich sei nunmehr zu überlegen, wie die Überwindung der Barriere zwischen den beiden Stadtteilen Jevers für die Fußgänger/-innen, Radfahrer/-innen und Kraftfahrzeugfahrer/-innen gestaltet werden könne. Er betont, der Kraftfahrzeugverkehr könne zwar verringert werden, eine vollständige Entfernung des Kraftfahrzeugverkehrs aus der Stadt werde die CDU-Fraktion jedoch nicht mittragen. Ratsherr Dr. Bollmeyer teilt mit, zukünftig sei über zahlreiche Planungen zu beraten und zu diskutieren. Er macht deutlich, dass sich die Laufzeit, bis zu der die Maßnahmen des Sanierungsgebietes abgeschlossen sein müssten, neben der Erweiterung auch auf die Maßnahmen des bereits bestehenden Sanierungsgebietes erstrecke, weshalb zugleich die Entwicklung im Bereich „Schlachte / Schlachtstraße“ sowie die Belebung des dortigen Gewerbes berücksichtigt werden müsse. Ratsherr Dr. Bollmeyer erklärt, in der heutigen Sitzung des Rates der Stadt Jever müsse jedoch zunächst die Erweiterungssatzung zum Sanierungsgebiet IV beschlossen werden, um kommunalrechtlich der Förderzusage des Landes Niedersachsen zu entsprechen. Abschließend dankt er im Namen der CDU-Fraktion allen Beteiligten für deren Arbeit und teilt mit, die CDU-Fraktion sei auf die nunmehr beginnende Entwicklung in diesem Bereich der Stadt gespannt.

 

Ratsherr Albers teilt für die SWG-Fraktion mit, sie unterstütze die Ausführungen der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion und werde den weiteren Prozess positiv begleiten. Zudem führt er aus, sei die SWG-Fraktion ebenfalls gespannt bezüglich der künftigen Entwicklung des Sanierungsgebietes IV. Ratsherr Albers regt weiterhin an, das Sanierungsgebiet IV um die Fläche bis zur östlich des Straßenzuges „von-Thünen-Ufer“ liegenden Häuserfront zu erweitern, um den Kraftfahrzeugverkehr auf dortiger Strecke zu verringern. Er schlägt eine Verbreiterung des Gehweges vor, um eine vermehrte Fußläufigkeit zu schaffen. Zudem könne gegebenenfalls auch eine Fahrradstraße auf dortiger Strecke errichtet werden.

 

Ratsherr Schönbohm hebt im Zusammenhang der Diskussion um die Wallanlagen die regelmäßig stattfindenden Reinigungen der Graften durch das ehrenamtliche Engagement des „Graften-Teams“ lobend hervor.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: