Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Radfahrplan 2021-2030 wird im Ganzen beschlossen und die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis, die einzelnen Maßnahmen vorzubereiten und nach separater Beratung und Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien der Stadt Jever umzusetzen.

 


Herr Janßen äußert sich positiv über den Radfahrplan 2030 und spricht ein großes Lob an den Arbeitskreis aus. Das Bestreben Jever als Fahrradstadt auszubauen wird begrüßt. Er weist die Ausschussmitglieder darauf hin, dass heute der Radfahrplan generell beschlossen werden solle und über die einzelnen Maßnahmen in den kommenden Jahren entschieden werde.

 

Herr Schwarz führt aus, dass der Radfahrplan 2030 sich durch Corona zeitlich noch nach hinten verschoben habe, denn viele Personen waren an der intensiven Arbeit beteiligt. Zuletzt wurde nun der Plan in einer internen Klausurtagung vorgestellt. Hier erfolgte auch die enge Abstimmung mit den anderen Abteilungen. Somit wurden bereits die baulichen Aspekte abgesprochen. Herr Schwarz bedankt sich besonders bei Herrn Borgmann für seinen Einsatz.

 

Herr Borgmann betont, dass sich der Radfahrplan 2030 absetzen sollte von den Plänen z.B. eines Ingenieurbüros, die meist vorrangig mit Fakten und Grafiken gespickt sind. Vielmehr ist es Ziel in einen bereits begonnenen Prozess einzusteigen und diesen zielgerecht weiterzuführen. Mit dem Fahrradplan 2030 besteht nun die Möglichkeit für die Stadt Jever mit kleinen und großen Maßnahmen Fahrradstadt zu werden. Er betont, dass man sich davon lösen müsse, dass nur Autofahrer Rechte haben, sondern auch Fahrradfahrer anerkannte Fahrzeuge seien, und somit die Berechtigung besitzen auf der Straße zu fahren. 

Herr Borgmann fasst zusammen, dass der Radfahrplan 2030 keine abschließende Liste sei, sondern vielmehr die Vorlage für einen dynamischen Prozess, welcher fortwährend aktualisiert und angepasst werden könne.

 

Mit einem Dankeschön an Herrn Borgmann und Herrn Schwarz nimmt Herr Werber Bezug auf den Plan und macht darauf aufmerksam, dass ein Radfahrer Sicherheit im Straßenverkehr möchte. Ferner sei auch ein geordnetes Miteinander von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen erstrebenswert, sowie eine gute Ausschilderung für Fahrradfahrer. Er macht deutlich, dass mit dem sehr transparenten Konzept ein Prozess beginnen könne, der Spielraum lässt zur Diskussion, offen sei für neue Ideen und für den Feinschliff einzelner Maßnahmen.

 

Herr Janßen schließt sich der Meinung von Herrn Werber an.

 

Frau Berghaus lobt den Radfahrplan 2030, merkt jedoch an, dass eine Umbenennung des Plans in „Radfahrplan 2021-2030“ sich positiv auswirken könne, da so für die Bürger auch ein Start der Maßnahmen erkennbar sei.

 

Herr Bürgermeister Albers teilt mit, dass hier das Zieldatum genommen wurde, aber intern bereits der Plan schon Radfahrplan 2021-2030 genannt werde.

 

Herr Vahlenkamp lobt das gute Programm, stellt jedoch fest, dass es insgesamt zu lange gedauert hätte.

 

Herr Stephan Eden nennt den Radfahrplan ein umfangreiches Pamphlet und gibt zu Bedenken, dass sicherlich einige Umsetzungen von Maßnahmen an den Kosten scheitern werden. 

 

Frau Berghaus zeigt sich erfreut über die interkommunale Zusammenarbeit mit Schortens und Wittmund.

 

Herr Sender möchte kurz auf den Inhalt eingehen und erkundigt sich nach der Sicherheit für die Radfahrer, wenn der Radverkehr grundsätzlich auf die Fahrbahn verlegt wird.

 

Herr Bürgermeister Albers erklärt, dass sich alle Fahrzeuge auf der Fahrbahn aufhalten sollten. Eine Benutzungspflicht würde heißen, dass der Radfahrer nicht mehr auf den Gehweg darf. Ziel sei es vielmehr ein Angebot zu machen und die Entscheidung  dem Radfahrer zu überlassen. In Jever seien die Straßen auch teilweise nicht breit genug für die Mitnutzung durch Fahrräder.

 

Herr Sender wünscht sich auch Rücksichtnahme von Fahrradfahrern.

 

Frau Berghaus weist darauf hin, dass Holland ein gutes Beispiel sei für ein gutes Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen.

 

Herr Werber hält es für wichtig,  Angebote zu schaffen und Stück für Stück voranzugehen. Man solle sich nun auf die Kompetenz der Fachleute verlassen und endlich anfangen.

 

Herr Bürgermeister Albers betont abschließend, dass ein Miteinander der Verkehrsteilnehmer der Anspruch des Radfahrplans sei. In der Vergangenheit hatten die  Kraftfahrzeuge Vorrang, aber nun gehe es um eine Verbesserung für die Fahrradfahrer. Er weist nochmal darauf hin, dass viele Anträge bereits an fehlenden politischen Mehrheiten gescheitert seien. Kernfunktion des Plans sei das Ziel des besseren Miteinanders, der Priorisierung der Maßnahmen und Jever als Fahrradstadt auszubauen. Der Arbeitskreis mit Fachleuten aus dem Verkehrsbereich bereiten die Maßnahmen bestmöglich vor. Herr Albers ergänzt, dass der Arbeitskreis aus einer ausgewogenen Besetzung bestehe, die einen Blick auf alle Verkehrsteilnehmer haben.

 

Herr Janßen begrüßt, dass die Maßnahmen auch zu einer Entlastung der Innenstadt führen und die Stadt auch für Touristen an Attraktivität gewinnen könne.

 

Herr Stephan Eden macht deutlich, dass der Fahrradtourismus nur 3,5 bis 5 Prozent des gesamten Tourismus ausmache.

 

Herr Werber wirft ein, dass viele Leute mit dem Fahrrad von der Küste nach Jever fahren und wünscht eine Förderung des Fahrradtourismus. Ziel müsse es sein, gute und auch sichere Wege in die Stadt und aus der Stadt zu schaffen.

 

Herr Janßen schlägt vor den Beschlussvorschlag wie folgt zu ändern:

 

Der Radfahrplan 2030 wird beschlossen und die Verwaltung beauftragt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis die einzelnen Maßnahmen vorzubereiten. Einzelentscheidungen obliegen den Gremien bzw. dem Rat der Stadt. Der Rat beauftragt die Verwaltung organisatorisch sicherzustellen, dass in allen kommunalen Entscheidungsprozessen die Belange der Radfahrer berücksichtigt werden. In den Haushalten sind jeweils entsprechende Finanzmittel für die Fahrradförderung in Jever einzustellen. 

 

Herr Bürgermeister Albers entgegnet, dass der eigentliche Beschlussvorschlag inhaltlich dasselbe vorgibt. Eine Berücksichtigung des Konzeptes in allen Bereichen wird erfolgen. Lediglich die Beratung und Beschlussfassung durch die Gremien könne man noch in den Beschlussvorschlag aufnehmen. Ferner sei auch noch der geänderte Name aufzunehmen.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen: