Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

a)

 

 

 

 

b)

Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Erhebung der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2021 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr steigt für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auf 9,39 € pro m³; für die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen auf 18,86 € pro m³. Die Gebühr für eine Abfuhr im regelmäßigen Abfuhrintervall steigt auf 97,56 €, die Gebühr für eine Sonderleerung steigt auf 174,60 €.

Die im Entwurf vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung vom 21.02.2019 wird als Satzung beschlossen.

 

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Oltmanns erkundigt sich danach, wie viele Kleinkläranlagen im Stadtgebiet noch vorhanden seien und wo diese genutzt würden.

 

StOI Hoffmann erklärt, es müsste sich in etwa um 200 Anlagen handeln, die überwiegend im Außenbereich ohne Schmutzwasserkanalanschluss installiert seien.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Zurzeit befinden sich im Stadtgebiet noch 251 Kleinkläranlagen und 3 abflusslose Gruben.)

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.