Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Umsetzung des erarbeiteten Sprachförderkonzeptes in den Kindertagesstätten in der Stadt Jever wird zugestimmt.

 


Herr Steinborn führt ergänzend zur Vorlage aus, dass die Einrichtungen in Jever auch bereits bis zum Übergang der Sprachförderung von den Grundschulen auf die Kindertagesstätten im Jahr 2018 durch das „Brückenjahr“, das „BISS-Projekt“ sowie die Lernwerkstätten sehr gut aufgestellt gewesen seien.

Neben des bereits bestehenden und für die Finanzhilfe des Landes erforderlichen Sprachförderkonzeptes des Landkreises wurde jetzt vom Arbeitskreis bzw. der Fachstelle Sprache ein eigenes explizit auf die Begebenheiten in Jever ausgerichtetes Rahmenkonzept erstellt zuzüglich Handlungsempfehlungen, um den in der Sprachförderung tätigen Gruppenleitungen eine einheitliche Orientierung zur Gestaltung und Umsetzung an die Hand zu geben.

Entsprechend der Konzeption habe man sich in Jever schon sehr früh dafür entschieden, die Landesmittel für zusätzliche Sprachförderstunden der jeweiligen Gruppenleitungen einzusetzen. Anderer Kommunen würden dahingehend verfahren, eine zusätzliche Fachkraft für Sprache für alle ihre Einrichtungen zu beschäftigen. Wenn man jedoch eine alltagsintegrierte Sprachförderung umsetzen wolle, sei es sicherlich sinnvoller, die direkt vor Ort mit den Kindern arbeitenden Erzieherinnen mit Sprachförderstunden (in Jever 1 – 1,5 Std. wchtl.) auszustatten. Damit erreiche die Landesförderung (für Jever: 387.069,97 EUR vom 01.07.2020 bis 31.07.2023) direkt die an der Basis tätigen Erzieherinnen und Erzieher.

 

Herr Werber erklärt, dass die Thematik der Sprachförderung bei den Eltern sehr gut „ankomme“. Je früher Kinder mit der Sprachbildung konfrontiert würden, desto besser würden sie Sprachen erlernen können. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass sich die EU ebenfalls der Sprachförderung verschrieben habe, insbesondere auch hinsichtlich der Förderung der Zweisprachigkeit.

Er fragt an, welche Erfahrungen die KiTa’s in Jever mit der Zweisprachigkeit hätten.

 

Herr Steinborn antwortet, dass es heutzutage sehr viele Kindergartengruppen gebe mit Kindern mit Migrationshintergrund, teilweise mit bis zu 4 unterschiedlichen Herkunftssprachen. Es sei zwingend erforderlich, dass die Muttersprache nicht zurückgedrängt werde, denn diese beinhalte für jedes einzelne Kind einen unersetzbaren Schatz, der unbedingt erhalten bleiben müsse. Ohne die Muttersprache würden Kinder in ihrer Identitätsfindung blockiert und ihre soziale Anschlussfähigkeit stark vermindert. Die Mehrsprachigkeit werde daher auch in den in den jeverschen Kindertagesstätten uneingeschränkt unterstützt, beispielsweise im morgendlichen Singkreis in unterschiedlichen Sprachen. Die Muttersprache werde dann nicht zurückgedrängt, parallel dazu würden die Kinder jedoch in die deutsche Zielsprache „überführt“ werden.            .    

 

Frau Golland bestätigt die Aussagen von Herrn Steinborn, wonach es bei einem reinen Erlernen der deutschen Sprache und vollständiger Vernachlässigung der Muttersprache zu Identitätsstörungen bei den Kindern kommen würde. Daher sei der Ausbau der Digitalisierung sowohl in den Grundschulen als auch in den Kindertagestätten hinsichtlich der Nutzung von Sprach- und Übersetzungsprogrammen sehr wichtig.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass die Sprachförderung die Kindertagesstätten vor große Herausforderungen stelle und er sei froh, dass in Jever mit den bereits vorhandenen Projekten wie „BISS / Bildung in Sprache und Schrift“, dem Brückenjahr und auch den Lernwerkstätten eine gute Grundlage und damit eine gute Ausgangsposition zur Umsetzung der Sprachförderung geschaffen worden sei. Zudem sei er sehr froh darüber, dass mit dem jetzigen Konzept Umsetzungslösungen nicht nur für einzelne sondern für insgesamt alle Kindertagestätten in Jever geschaffen worden seien. Jever sei eine Stadt wo jedes Kind, mit oder ohne Migrationshintergrund, die gleichen Bildungschancen habe.

 

Sodann beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: