Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Jever veräußert ein ca. 621,24 m² großes Teilstück aus dem Flurstück 192/5, Flur 3, Gemarkung, unentgeltlich an den Dorfverein Cleverns. Die Kosten des Vertrages und seiner Umsetzung trägt die Stadt Jever. Des Weiteren übernimmt die Stadt Jever die o.g. Kosten der Erschließung. Die Gesamtsumme von 9.703 € wird mit dem Haushalt 2021zur Verfügung gestellt. 

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RF Bunjes zeigt sich zufrieden mit der Entwicklung. Sie weist drauf hin, dass sich die Dorfgemeinschaft nunmehr seit 2015 um ein eigenes Dorfgemeinschaftshaus bemühe.

 

Auch RH Oltmanns begrüßt den Vorschlag der Dorfgemeinschaft Cleverns.

 

RH Schüdzig ist der Meinung, damit eine Aufwertung von Cleverns zu erreichen.

 

RH Funk interessiert sich dafür, ob hier die Niedersächsische Gaststättenverordnung beachten werden müsse. Zudem zeigt er seine Verwunderung über den Grundriss des geplanten Gebäudes, da es seiner Meinung nach Probleme geben könnte, wenn lediglich auf dem Damen-WC Barrierefreiheit geplant sei.

 

VA Rüstmann erklärt, er habe sich zunächst lediglich mit den finanzrechtlichen Vorschriften auseinandergesetzt. Was ordnungsrechtlich zu beachten sei, werde das Ordnungsamt prüfen, baurechtliche Dinge werde das Bauamt bei Beantragung der Baugenehmigung begutachten.

 

RH Funk besteht darauf, dass die Verträge, die für die ursprüngliche Planung im Dorfkrug abgeschlossen wurden, übernommen werden. Außerdem weist er noch einmal drauf hin, dass die CDU sich strikt gegen Schwarzgastronomie ausspreche. Zudem müsse geprüft werden, ob die direkten Nachbarn mit dem Bau einverstanden seien.

 

Bürgermeister Albers erklärt, dass die Art der Nutzung in den Vertrag aufgenommen werden müsse, sollte diese vom Rat vorgegeben werden sollen.

 

VA Rüstmann wirft ein, dass das Gaststättenrecht Schwarzgastronomie ja sowieso ausschließen würde. Er verspricht, die Details bezüglich der Nutzungsverordnung bis zum VA zu klären.

 

RH Theemann hält den Neubau an diesem Ort für eine gute Idee, möchte jedoch wissen, ob es, für den Fall, dass nach der Schenkung noch Schwierigkeiten auftauchen würden, die die Umsetzung des Neubaus für die Dorfgemeinschaft unmöglich machen würden, eine Rückabwicklungsklausel gebe.

 

VA Rüstmann bestätigt dies.