Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der Straßenreinigung für das Haushaltsjahr 2021 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr wird auf 1,80 € je Fegemeter gesenkt.

 

 


Ratsherr Schönbohm erinnert, mit Beschluss des Rates der Stadt Jever vom 13. Dezember 2018 seien die Gebühren für die Straßenreinigung für das Jahr 2019 erheblich erhöht worden, da der Straßenkehricht seither gesondert entsorgt werden müsse. Weiterhin teilt er mit, dass er bereits in der damaligen Ratssitzung angemerkt habe, künftig alternative Möglichkeiten der Straßenreinigung zu eruieren, um einer weiteren Steigung der Gebühren entgegenzuwirken. Ratsherr Schönbohm bedauert, dass diesbezüglich bisher keine Überlegungen angestellt worden seien.

 

Herr Rüstmann führt aus, im vergangenen Jahr seien die Gebühren für das Jahr 2020 gesenkt worden. Auch für das kommende Jahr sei eine Gebührensenkung beabsichtigt, weshalb seiner Ansicht nach keine Problematik erkennbar sei. Die Senkung der Gebühren sei u.a. auf eine Überarbeitung des Katasters sowie der nunmehr möglichen vollständigen Veranlagung von Hinterliegergrundstücken zurückzuführen. Er betont, die Entwicklung der Straßenreinigungsgebühren befinde sich derzeit auf einem stabilen Niveau. Sofern die Straßenreinigung grundsätzlich angezweifelt werde, könne über eine Abschaffung der Satzung nachgedacht werden. Herr Rüstmann gibt jedoch zu bedenken, dass eine Abschaffung der Straßenreinigung in der Öffentlichkeit zu einer Diskussion über das äußere Erscheinungsbild der Stadt Jever führen könne. Weiterhin hebt er hervor, dass die Leistung der Straßenreinigung nach den gesetzlichen Vorschriften des Vergaberechts ausgeschrieben und die Kosten für die Straßenreinigung entsprechend des Gebührenrechts auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt würden. Eine Entscheidung über die bisherige Beibehaltung des Verfahrens oder einen Verfahrenswechsel obliege jedoch dem Rat der Stadt Jever.

 

Ratsherr Schönbohm entgegnet, das Verfahren werde nicht grundlegend angezweifelt. Er teilt mit, ein Verfahrenswechsel sei gegebenenfalls nicht zielführend und erklärt, ursächlich für seine Anmerkung sei die damalige erhebliche Gebührensteigerung aufgrund der Entsorgung des Straßenkehrichts gewesen. Seitens der Verwaltung sei ihm versichert worden, Überlegungen zu alternativen Möglichkeiten anzustellen, um steigenden Kosten entgegenzuwirken.

 

Herr Rüstmann informiert, die Gebührenkalkulationen würden entsprechend der vorgelegten Daten seitens der Fachabteilung 2.01 – Finanzen und Liegenschaften durchgeführt und erstellt. Dies betreffe neben der Straßenreinigung u.a. auch die Standgelder auf Märkten der Stadt Jever. Bezüglich der Überlegungen alternativer Möglichkeiten, um gegebenenfalls eine Kostenersparnis zu erzielen, sei die Fachabteilung 3.01 – Bürgerdienste zuständig.

 

Ratsherr Eden wirft ein, im Rahmen der vergangenen Ausschreibung der Leistung „Straßenreinigung“ hätten mehrere Firmen ein Angebot abgegeben. Er weist darauf hin, die Angebotssummen aller Firmen seien nahezu identisch gewesen, sodass davon auszugehen sei, dass eine kostengünstigere Option nicht möglich sei.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: