Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

a)

 

 

 

 

b)

Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Erhebung der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2021 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr steigt für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auf 9,39 € pro m³; für die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen auf 18,86 € pro m³. Die Gebühr für eine Abfuhr im regelmäßigen Abfuhrintervall steigt auf 97,56 €, die Gebühr für eine Sonderleerung steigt auf 174,60 €.

Die im Entwurf vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung vom 21.02.2019 wird als Satzung beschlossen.

 

 

 


Ratsherr Albers erinnert an seine Ausführungen zur Verwertung des Klärschlamms aus der Sitzung des Rates vom 08. Oktober 2020. In dieser Sitzung habe er über die Verwertung von Klärschlamm in der Samtgemeinde Wathlingen informiert. Dort werde der anfallende Klärschlamm nicht mehr verbrannt, sondern ökologisch verwertet. Zudem habe er angeregt, sich gegebenenfalls bei der Samtgemeinde Wathlingen zu erkundigen und dieses Verfahren auch für die Stadt Jever einzuführen, um somit einer Steigung der Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung bei Kleinkläranlagenbesitzerinnen und Kleinkläranlagenbesitzern im Stadtgebiet entgegenzuwirken. Ratsherr Albers regt erneut, entsprechende Informationen einzuholen. Abschließend weist er darauf hin, dass die Kleinkläranlagen im Stadtgebiet optimalere Reinigungswerte aufweisen würden als eine zentrale Kläranlage. 

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: