Sitzung: 10.12.2020 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/1238/2016-2021
Der
„Radfahrplan 2021-2030“ wird im Ganzen beschlossen und die Verwaltung
beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis, die einzelnen Maßnahmen
vorzubereiten und nach separater Beratung und Beschlussfassung durch die
zuständigen Gremien der Stadt Jever umzusetzen.
Ratsherr Janßen führt aus, der „Radfahrplan 2021-2030“ stelle ein Konzept von enormer Bedeutung dar, mahnt jedoch zugleich an, dass mit der Umsetzung erster Maßnahmen schnellstmöglich begonnen werden müsse. Aus diesem Grund kündigt er an, bereits in der heutigen Sitzung des Rates entsprechende Anträge zu stellen. Er hebt weiterhin hervor, mit diesem Konzept werde eine Verkehrswende in Jever herbeigeführt. Künftig müsse dem Radverkehr in Jever eine größere Relevanz entgegengebracht werden. Eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer/-innen sei zwingend erforderlich. Ratsherr Janßen merkt an, ein „fahrradfreundliches Jever“ dürfe keine Illusion bleiben. Die Stadt Jever müsse verstärkt Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umsetzen und zu einem Brennpunkt für den Fahrradtourismus ausgebaut werden. Zudem sei die zukünftige Schaffung einer Haushaltsposition „Fahrradkonzept“ im Finanzhaushalt im Bereich der investiven Maßnahmen wünschenswert. Außerdem sollte seitens des Rates der Stadt Jever eine Prioritätenliste oder ein Masterplan beschlossen werden. Er betont, das Fahrradfahren sei ausschließlich dann attraktiv, sofern sichere und komfortable Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen würden. Die Schaffung solcher Abstellmöglichkeiten sei elementar und künftig vorrangig umzusetzen. Die verstärkte Förderung des Radverkehrs bei gleichzeitiger Verringerung der Nutzung von Kraftfahrzeugen müsse Intention der Stadt Jever sein. Ratsherr Janßen teilt mit, das Fahrradfahren sei gesundheits- und umweltfördernd. Zudem stelle es eine kostengünstigere Variante dar und entlaste zusätzlich längerfristig den kommunalen Haushalt, indem kostenintensive Investitionen in Straßen verringert werden könnten. Sofern die Maßnahmen des „Radfahrplans 2021-2030“ in den kommenden Jahren kontinuierlich umgesetzt würden, könne es der Stadt Jever gelingen, ein Umdenken bei der Nutzung des Verkehrsmittels zu erreichen. Auch stelle eine Arbeitsgruppe ein idealer Ideengeber dar. Er betont des Weiteren, eine Umsetzung der Maßnahmen aus dem „Radfahrplan 2021-2030“, für die der Rat der Stadt Jever zuständig sei, sei für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Stadt Jever als Tourismusstandort vorteilhaft. Zielsetzung der Stadt Jever müsse eine gerechtfertigte Anerkennung als „Fahrradstadt“ sein. Voraussetzung für eine Fahrradstadt sei jedoch eine Verringerung des Kraftfahrzeugverkehrs in der Innenstadt und die Schaffung weiteren Verkehrsraumes für Fußgänger/-innen sowie Radfahrer/-innen. Ratsherr Janßen hebt hervor, der „Radfahrplan 2021-2030“ schaffe hierfür eine gute Grundlage. Weiterhin dankt er den an der Konzepterstellung Beteiligten und führt aus, dass die SPD-Fraktion in der Vergangenheit bereits zahlreiche konkrete Vorschläge und Anträge hinsichtlich der Förderung des Radverkehrs in Jever eingebracht habe. Als Beispiel nennt er ein vor Jahren seitens der SPD-Fraktion erstelltes Fahrradprogramm, welches der Verwaltung seinerzeit zur Verfügung gestellt worden sei. U.a. sei in dem Programm die Ausweisung des Clevernser Schulweges zur Fahrradstraße thematisiert worden. Ratsherr Janßen stellt fest, insgesamt existierten schon in der Vergangenheit viele Ideen für etwaige Maßnahmen und appelliert, nunmehr zeitnah mit der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu beginnen. Aus diesem Grund beantragt Ratsherr Janßen für SPD-Fraktion, bezüglich des „Radfahrplans 2021-2030“ finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 € für Investitionsmaßnahmen, beispielsweise die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten (abschließbare Boxen, überdachte Stellplätze) und eine Anschubfinanzierung für eine Radwegeverbindung im Moorland, über den Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen. Weiterhin beantragt er für die SPD-Fraktion, auch angesichts der Stadtentwicklung, künftig eine separate Haushaltsposition „Fahrradkonzept“ einzurichten, die in den folgenden Jahren ebenfalls mit finanziellen Mitteln in Höhe von 100.000 € ausgestattet werden solle. Abschließend teilt Ratsherr Janßen mit, die SPD-Fraktion werde dem „Radfahrplan 2021-2030“ zustimmen.
Ratsherr Albers führt aus, der „Radfahrplan 2021-2030“ stelle ein ideales Konzept dar, in dem auch Defizite aufgezeigt und analysiert würden. Dies sei von enormer Bedeutung. Er gibt jedoch zu bedenken, bei der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radfahrplan müssten alle Verkehrsteilnehmer/-innen berücksichtigt werden und merkt weiterhin an, dass kein Verdrängungswettbewerb des motorisierten Verkehrs erfolgen dürfe. Auch müssten bei einem vorrangigen Ziel der Stadt Jever, hinsichtlich eines Tourismusstandortes eine Auszeichnung als „Fahrradstadt“ zu erhalten, der für die Wirtschaft notwendige motorisierte Verkehr sowie die Interessen der übrigen heimischen Wirtschaft Beachtung finden. Ratsherr Albers teilt für die SWG-Fraktion mit, dass sie eine Verringerung der Parkflächen nicht begrüße. Insbesondere angesichts unbeständiger Wetterverhältnisse würden zudem viele Touristinnen und Touristen mit ihrem Kraftfahrzeug spontan einen Tagesausflug in die Stadt Jever unternehmen und seien deshalb auf dortige Parkflächen angewiesen. Zusätzlich merkt er an, dass hinsichtlich des demografischen Wandels ebenfalls viele ältere Bürgerinnen und Bürger aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen auf ein Kraftfahrzeug und Parkflächen im Innenstadtbereich angewiesen seien. Ratsherr Albers macht deutlich, die gänzliche Umstellung des motorisierten Verkehrs auf den Fahrradverkehr sei nicht möglich und führt aus, dass des Weiteren der Berufs- sowie der Wirtschaftsverkehr bedacht werden müsse. Die Gleichbehandlung sämtlicher Verkehrsteilnehmer/-innen sei erforderlich. Zudem weist er darauf hin, dass Pedelecs gar mit dem motorisierten Verkehr gleichzusetzen seien und mahnt an, diese würden oftmals mit erhöhter Geschwindigkeit fahren. Als Beispiel führt Ratsherr Albers die Verkehrssituation im Moorwarfer Gastweg an. Dort gelte überwiegend die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Insbesondere viele Pedelecfahrer/-innen hielten sich nicht an diese Regelung. Einhergehend mit dem „Radfahrplan 2021-2030“ sei eine Überprüfung der Verkehrsregelungen notwendig. Gegebenenfalls sei es angebrachter, im Einmündungsbereich der in den Moorwarfer Gastweg führenden Stichstraßen die Verkehrsregelung „Vorfahrt gewähren“ einzuführen, um das Unfallrisiko zu minimieren. Weiterhin werde im Radfahrplan eine mögliche Aufstockung des Personals thematisiert. Ratsherr Albers gibt zu bedenken, dass die Personalaufwendungen die höchste Ausgabenposition im Haushalt der Stadt Jever aufweise und die Maßnahmen daher mit dem vorhandenen Personal umsetzbar sein sollten. Bei der Umsetzung aller der in dem „Radfahrplan 2021-2030“ aufgeführten Maßnahmen sei eine vorausschauende Planung von enormer Bedeutung. Diese sei bei einzelnen Maßnahmen in der Vergangenheit nicht erkennbar. Er erinnert an die 1. vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bahnhofstraße / Adolf-Ahlers-Straße“. Zur Umsetzung der Planungen des Vorhabenträgers habe die Stadt Jever städtische Grundstücksflächen veräußert, die nunmehr gegebenenfalls für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Radfahrplan in diesem Kreuzungsbereich benötigt würden. Abschließend appelliert Ratsherr Albers, künftig stets vorausschauend zu agieren, um die Umsetzung des Konzeptes verwirklichen zu können.
Ratsherr Werber dankt im Namen der FDP-Fraktion allen Beteiligten für die Entwicklung dieses umfangreichen Konzeptes und führt aus, der „Radfahrplan 2021-2030“ stelle ein ehrgeiziges Projekt mit anspruchsvollen Zielsetzungen dar. Um diese in dem Konzept aufgeführten Ziele erreichen zu können, sei in den kommenden zehn Jahren ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft erforderlich. Ratsherr Werber erklärt, die verschiedenen Interessen der unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer/-innen abzuwägen und aufeinander abzustimmen, stelle zudem eine enorme Herausforderung dar, die zugleich historisch bedeutsam sei. Er zeigt sich zuversichtlich, dass die Stadt Jever diese herausfordernde Aufgabe bewältigen werde und teilt mit, die FDP-Fraktion begrüße den „Radfahrplan 2021-2030“ als Leitlinie und Arbeitsgrundlage für die kommenden Jahre. Ratsherr Werber gibt jedoch zu bedenken, dass bei jeglichen langfristigen Projekten, zu denen auch der Radfahrplan zähle, neue Erkenntnisse berücksichtigt werden müssten, um das Konzept zu optimieren sowie die darin aufgeführten Ziele zu erreichen. Er betont abschließend, der Radfahrplan stelle kein festgeschriebenes Konzept dar, sondern müsse stets unter Berücksichtigung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse angepasst werden.
Ratsherr Theemann erklärt, mit dem „Radfahrplan 2021-2030“ erhalte die Stadt Jever die Möglichkeit, den Verkehr in der Stadt Jever sicherer und attraktiver zu gestalten. Primäres Ziel sei die Neuaufteilung des Verkehrsraumes im Gebiet der Stadt Jever im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders aller Verkehrsteilnehmer/-innen. Der Rat der Stadt Jever sollte die Verwaltung nunmehr bei der Umsetzung dieses Konzeptes unterstützen. Er teilt weiterhin mit, der Radfahrplan schaffe die Grundlage für das weitere Handeln der Verwaltung sowie des zuständigen Fachausschusses. Auch würden im Radfahrplan bereits zahlreiche Maßnahmen aufgeführt. Die Entscheidung bezüglich dieser einzelnen Maßnahmen sei jedoch kein Bestandteil der heutigen Ratssitzung, sondern bedürfe der vorherigen Beratung durch den zuständigen Fachausschuss. Ratsherr Theemann macht deutlich, in der heutigen Sitzung des Rates müsse dieser den Rahmen betrachten, den der „Radfahrplan 2021-2030“ bilde und führt aus, dass nach Ansicht der FDP-Fraktion eine minimale Änderung des Radfahrplanes eine Optimierung in unterschiedlichen Bereichen herbeiführe. Er erklärt, der Bereich „Mühlenstraße / Alter Markt / Brauerei“ werde von verschiedensten Verkehrsteilnehmer/-innen (Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, Fußgänger, Radfahrer/-innen) genutzt. Tourist/-innen, Schüler/-innen sowie der generelle Berufsverkehr würden dort aufeinandertreffen. Eine Entzerrung des Verkehrs erfolge in diesem Bereich nicht, sodass Konfliktsituationen entstehen würden. Ziel des Radfahrplans sei u.a. die Trennung der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer/-innen. Diese sollte auch umgesetzt werden. Ratsherr Theemann bedauert weiterhin, dass im Radfahrplan auf der Seite 10 grundsätzliche Ausführungen getroffen worden seien, die die Verwaltung in ihrer Arbeit einschränkten. Der Rat der Stadt Jever sollte entschiedener agieren und die Verwaltung frühzeitig bei der Erreichung des Zieles unterstützen. Aus diesem Grund beantragt er für die FDP-Fraktion, die Ausführungen auf Seite 10 des Radfahrplanes zu optimieren und unter dem Punkt „Grundsätzlich“ die dritte Aufzählung in „Wittmunder Straße / Elisabethufer bis Brauereieinfahrt“ sowie die die fünfte Aufzählung in „Mühlenstraße ab Mühlenweg bis Sillensteder Straße“ zu ändern. Mit dieser Optimierung werde eine erforderliche Beratung im Fachausschuss über diesen Mittelpunkt der Stadt, an dem bisher der Kraftfahrzeugverkehr bevorrechtigt sei, ermöglicht. Zudem betreffe dieser Bereich ebenfalls weitere Themenbereiche, wie zum Beispiel die Sanierung der Wallanlagen. Diesbezüglich habe die Fortschreibung 2019 des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) bereits die Wiederherstellung des städtebaulichen Zusammenhangs von der Kernstadt und dem Bereich „Schlachte“ in Form eines stadträumlichen Bindegliedes zwischen der Wangerstraße und der Schlachtstraße als Ziel festgesetzt. Ratsherrr Theemann weist darauf hin, dass die Verkehrsführung im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept ebenfalls betroffen sei. Abschließend betont er erneut, der Rat der Stadt Jever müsse entschieden agieren, sofern die Zielsetzungen des „Radfahrplanes 2021-2030“ umgesetzt werden sollen. Intention des Antrages der FDP-Fraktion sei, die Verwaltung bei der Erreichung des Zieles zu unterstützen und folglich eine inhaltliche Diskussion über den dargestellten Bereich im Fachausschuss führen zu können.
Ratsherr Dr. Bollmeyer wirft ein, in der heutigen Sitzung habe der Rat der Stadt Jever zunächst über das gesamtheitliche Konzept „Radfahrplan 2021-2030“ zu entscheiden. Einzelne Maßnahmen sollten zu diesem Zeitpunkt nicht debattiert werden. Er teilt jedoch mit, die CDU-Fraktion werde sich einer späteren Diskussion bezüglich einzelner Maßnahmen nicht verschließen.
Ratsherr Dr. Funk bezweifelt die haushaltsrechtliche Zulässigkeit, pauschal finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 € für investive Maßnahmen über den Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen, wie sie von der SPD-Fraktion beantragt worden seien. Einer Bereitstellung von finanziellen Mitteln in Höhe von 100.000 € im Haushalt 2021 für mögliche Sanierungen von Radwegen könne er dagegen mittragen.
Ratsherr Janßen entgegnet, Maßnahmen zur baulichen Unterhaltung
müssten ohnehin unabhängig vom Radfahrplan getätigt werden. Mit den seitens der
SPD-Fraktion beantragten finanziellen Mitteln in Höhe von 100.000 € für
Investitionsmaßnahmen sollten vielmehr neue Maßnahmen umgesetzt werden. Er führt weiterhin aus, der Ausschuss für
Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen des Landkreises Friesland
habe in seiner Sitzung vom 09. Dezember 2020 beschlossen, mit finanziellen
Mitteln in Höhe von 80.000 € ein Gutachten für einen Radfahrplan in Auftrag zu
geben. Zudem würden gemäß der Beschlussfassung des Ausschusses finanzielle
Mittel in Höhe von 100.000 € für Investitionsmaßnahmen im Bereich der Radwege
im Kreisgebiet zur Verfügung gestellt. Eine ähnliche Regelung sollte nunmehr
auch für die Haushaltsplanung der Stadt Jever rechtlich möglich sein. Ratsherr
Janßen erklärt weiterhin, die SPD-Fraktion habe konkrete Maßnahmen
vorgeschlagen, die mithilfe der beantragten 100.000 € umgesetzt werden könnten.
Ein Beginn einzelner Maßnahmen erst nach Beschlussfassung des 1.
Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2021, welcher voraussichtlich im Frühjahr
verabschiedet werde, sei nicht wünschenswert. Mit der Umsetzung erster
Maßnahmen müsse schnellstmöglich begonnen werden.
Bürgermeister Albers informiert, der Antrag sei der Verwaltung bereits
vor der Ratssitzung zur Verfügung gestellt und von dieser hinsichtlich der
haushaltsrechtlichen Umsetzbarkeit überprüft worden. Er teilt mit, eine
pauschale Bereitstellung finanzieller Mittel im Finanzhaushalt für Maßnahmen
zur Investitionstätigkeit sei nicht zulässig. Der Antrag der SPD-Fraktion sei
jedoch eindeutig definiert. Die SPD-Fraktion habe finanzielle Mittel in Höhe
von 100.000 € für die Schaffung entsprechender Fahrradabstellmöglichkeiten und
eine Anschubfinanzierung für eine Radwegeverbindung im Moorland
beantragt. Der Bürgermeister
verweist abschließend auf den Tagesordnungspunkt 12 der heutigen Sitzung, unter
dem dieser Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert werden könne.
Ratsherr Zillmer unterstreicht die Ausführungen des Ratsherrn Janßen
dahingehend, dass der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und
Finanzen des Landkreises Friesland auf Antrag beschlossen habe, im
Kreishaushalt finanzielle Mittel in Höhe von 80.000 € für ein Gutachten für
einen entsprechenden Radfahrplan zur Verfügung zu stellen. Er teilt
jedoch mit, die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 € seien für die
Schaffung eines Dienstpostens „Fahrradbeauftragte/r“ beantragt worden.
Herr Rüstmann setzt den Rat darüber in Kenntnis, dass das
pauschale Bereitstellen finanzieller Mittel für Investitionsmaßnahmen
hinsichtlich des Radfahrplanes rechtlich nicht zulässig sei. Dies habe der
Kämmerer des Landkreises Frieslandes bestätigt. Er führt des Weiteren
aus, haushaltsrechtlich würde das Prinzip der Einzelveranschlagung sowie die Grundsätze
der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit gelten. Eine pauschale
Einstellung finanzieller Mittel für investive Maßnahmen stehe diesen
Grundsätzen und Prinzipien entgegen und sei haushaltsrechtlich nicht vereinbar.
Herr Rüstmann erklärt, eine Erhöhung des Haushaltsansatzes der
allgemeinen Straßenunterhaltung entsprechend des Vorschlages des Bürgermeisters
sei jedoch haushaltsrechtlich möglich. Hinsichtlich einer möglichen
Anschubfinanzierung für eine Radwegeverbindung im Moorland teilt er mit, es sei zwar möglich,
finanzielle Mittel hierfür zur Verfügung zu stellen, merkt jedoch an, dass dieses
ausschließlich eine deklaratorische Wirkung erziele, da es sich bei dem
Moorlandsweg um einen landwirtschaftlichen Weg handele, welcher sich im Eigentum
eines Realverbandes befinde. Herr Rüstmann macht deutlich, dass zunächst
abgeklärt werden müsse, ob die Mitglieder des Realverbandes mit einer
Veräußerung ihrer Fläche für eine solche Maßnahme einverstanden seien. Eine
Beratung mit den Landwirten werde voraussichtlich noch einige Monate in
Anspruch nehmen. Außerdem weist er darauf hin, dass die Verwaltung erst
Aufträge für die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erteilen dürfe, sofern die
Finanzierung der gesamten Maßnahme gewährleistet sei. Zu diesem Zeitpunkt
könnten lediglich Planungskosten berücksichtigt werden.
Ratsherr Janßen stellt fest, die Schaffung einer Radwegeverbindung
im Moorland werde bereits seit Jahren thematisiert. Ein Versuch zur Umsetzung
dieser Maßnahme sollte jedoch weiterhin unternommen werden. Zudem hebt er
erneut hervor, dass die SPD-Fraktion die Errichtung abschließbarer Fahrradboxen
sowie überdachte Fahrradabstellflächen begrüße. Diese Maßnahmen könnten mittels
der beantragten finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 € realisiert werden. Ratsherr
Janßen widerspricht den Ausführungen des Ratsherrn Zillmer und informiert,
der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus, Kreisentwicklung und Finanzen des
Landkreises Friesland habe die Errichtung einer neuen Haushaltsstelle
„Fahrradkonzept“ ab dem Haushaltsjahr 2021 beschlossen, die mit finanziellen
Mitteln in Höhe von 100.000 € ausgestattet werden solle.
Ratsherr Albers erklärt, sofern die Umsetzung des Konzeptes
beabsichtigt sei, müssten hierfür auch in den kommenden Jahren kontinuierlich finanzielle
Mittel zur Verfügung gestellt werden. Er teilt mit, die SWG-Fraktion
begrüße den seitens der SPD-Fraktion gestellten Antrag und beantragt ergänzend,
im Haushalt 2021 ebenfalls finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 € für
Planungskosten zur Realisierung des Lückenschlusses für den Radweg an der
Landesstraße 813 zur Verfügung zu stellen. Auch das Land Niedersachsen habe
bereits seine Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert, sofern die Stadt
Jever dieses Vorhaben anschiebe.
Ratsherr Theemann erinnert, der Rat der Stadt Jever habe in seiner
heutigen Sitzung zunächst über das gesamte Konzept zu entscheiden. Über die
Umsetzung einzelner Maßnahmen sei zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten. Er
teilt mit, es sei richtig, dass für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen
finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssten, betont jedoch, vorab sei eine
Beratung im zuständigen Fachausschuss erforderlich. Erste finanzielle Mittel
könnten über den 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 zur Verfügung gestellt werden. Abschließend
spricht er sich dagegen aus, bereits zum jetzigen Zeitpunkt finanzielle
Mittel für erste Maßnahmen aus dem Radfahrplan im Haushalt für das Jahr 2021
zur Verfügung zu stellen.
Ratsherr Eden wirft ein, er könne nicht begrüßen, dass bereits
beantragt werde, finanzielle Mittel für konkrete Maßnahmen zum Radfahrplan in
den Haushalt 2021 einzustellen, obwohl keine Kenntnisse über die tatsächlichen
Kosten vorhanden seien. Er bittet, die Anträge an den zuständigen
Fachausschuss zwecks vorheriger Beratung zu verweisen und zunächst die
tatsächlichen Kosten zu ermitteln.
Bürgermeister Albers führt aus, der „Radfahrplan 2021-2030“ beinhalte
eine Grundsatzentscheidung. Die Stadt Jever habe sich zum Ziel gesetzt,
Maßnahmen für den Radverkehr umzusetzen und ein gleichberechtigtes Miteinander
zu ermöglichen. Dies sei bisher nicht der Fall, da der Radverkehr in Jever
bisher weniger Berücksichtigung gefunden habe. Der Radfahrplan stelle folglich
einen „Paradigmenwechsel“ dar. Zudem werde mit der Entscheidung zum Radfahrplan
ebenfalls eine Priorisierung aller zusammengeführten Maßnahmen beschlossen,
sodass in der heutigen Sitzung des Rates die letzte Möglichkeit bestehe, den
Plan um etwaige Maßnahmen zu ergänzen. Er macht deutlich, eine zeitnahe
Optimierung des Konzeptes sei nicht möglich. Die Maßnahmen aus dem Konzept
würden bei positiver Beschlussfassung entsprechend der ebenfalls in dem Konzept
aufgeführten Priorisierung umgesetzt. Über die Prioritätenliste werde jährlich
erneut beraten. Weiterhin erklärt der Bürgermeister, mit einem positiven
Beschluss zum „Radfahrplan 2021-2030“ verpflichte sich der Rat, die zur
Umsetzung einzelner Maßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel über den
jeweiligen Haushalt zur Verfügung zu stellen. Ebenso werde der Arbeitskreis sämtliche
Maßnahmen aufbereiten und diese dem Rat der Stadt Jever über den zuständigen
Fachausschuss zur Beratung vorlegen. Er informiert des Weiteren, der
Haushalt 2021 weise bisher keine finanziellen Mittel für Maßnahmen aus dem
Radfahrplan auf, da seitens der Verwaltung zunächst die Beratung dieser im
Arbeitskreis angedacht sei. Anschließend erfolge eine finanzielle Bewertung der
einzelnen Maßnahmen und die Planung dieser über den 1. Nachtragshaushalt 2021.
Dennoch zeigt Bürgermeister Albers Verständnis für die Ausführungen
einzelner Ratsmitglieder, schnellstmöglich Maßnahmen umzusetzen. Um diesem
Wunsch zu entsprechen, habe er vorgeschlagen, den Haushaltsansatz der
straßenbaulichen Unterhaltung um weitere finanzielle Mittel in Höhe von 100.000
€ zu erhöhen. Diese könnten zudem durchaus refinanziert werden. Hinsichtlich
der nunmehr vorliegenden Anträge weist er darauf hin, über diese im
Rahmen der Haushaltsberatungen unter dem Tagesordnungspunkt 12 der heutigen
Sitzung zu entscheiden. Zudem merkt der Bürgermeister an, Ziel des
Radfahrkonzeptes sei zunächst die konkrete Bestimmung der einzelnen Maßnahmen.
Ein positiver Beschluss zum „Radfahrplan 2021-2030“ sowie die Bereitstellung
finanzieller Mittel in Höhe von 100.000 € im Ergebnishaushalt im Bereich der straßenbaulichen
Unterhaltung erzielten bereits eine signifikante Wirkung in der Öffentlichkeit.
Sofern der Rat der Stadt Jever bereits in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich
einen Beschluss fasse, finanzielle Mittel in Höhe von 100.000 € für bestimmte
Investitionsmaßnahmen im Bereich des Radverkehrs über den Haushalt 2021 zur
Verfügung zu stellen, könne er diesen Beschluss gleichwohl mittragen. Bürgermeister
Albers appelliert abschließend, jedoch zunächst den Grundsatzbeschluss zum
„Radfahrplan 2021-2030“ zu treffen.
Ratsherr Theemann betont, eine Beratung bezüglich einzelner Maßnahmen
habe im Fachausschuss zu erfolgen. Der Arbeitskreis habe eine beratende
Funktion. Dieser könne bei der Entscheidungsfindung unterstützend tätig werden.
Eine endgültige Entscheidung bezüglich einzelner Maßnahmen obliege jedoch den
Gremien des Rates der Stadt Jever. Sofern ein Antrag zum Radfahrplan gestellt
werde, sei dieser nach dem in der Geschäftsordnung des Rates und seiner
Ausschüsse festgeschriebenen Verfahren ordnungsgemäß abzuarbeiten. Er
erklärt weiterhin, dass nicht jede in dem Konzept aufgeführte Maßnahme zu
begrüßen sei. Gegebenenfalls müssten auch einzelne Maßnahmen aus dem
Radfahrplan gestrichen werden, da sie den Grundsatz der Entzerrung des Verkehrs
nicht folgten. Eine Diskussion hierüber habe jedoch im Fachausschuss zu
erfolgen. Ratsherr Theemann teilt mit, letztlich entscheide auch der Rat
über die Reihenfolge der umzusetzenden Maßnahmen.
Der Ratsvorsitzende fasst zusammen, die seitens des Ratsherrn Janßen für die SPD-Fraktion gestellten Anträge würden den Haushalt 2021 betreffen, sodass er unter dem Tagesordnungspunkt 12 „Haushalt 2021“ über diese abstimmen lassen werde. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass eine Bereitstellung finanzieller Mittel für Investitionsmaßnahmen zum Radfahrplan eventuell schwierig werden könne. Gegebenenfalls sollten diese zunächst für straßenbauliche Unterhaltungsmaßnahmen im Haushalt 2021 zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin teilt der Ratsvorsitzende hinsichtlich der seitens des Ratsherrn Albers für die SWG-Fraktion beantragten finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 € für Planungskosten zur Realisierung des Lückenschlusses für den Radweg an der Landesstraße 813 mit, dass im Entwurf des Haushalts für das Jahr 2021 bereits 20.000 € zur Verfügung stehen würden. Hierbei handele es sich um eine Übertragung der finanziellen Mittel aus dem Haushaltsplan 2020. Außerdem stehe diesbezüglich derzeit noch eine Beschlussfassung des Rates zum weiteren Vorgehen aus. Er werde zum Tagesordnungspunkt 12 „Haushalt 2021“ ebenfalls über den Antrag der SWG-Fraktion abstimmen lassen. Sodann lässt der Ratsvorsitzende zunächst über den seitens des Ratsherrn Theemann für die FDP-Fraktion gestellten Antrag, die Ausführungen auf Seite 10 des Radfahrplanes zu optimieren und unter dem Punkt „Grundsätzlich“ die dritte Aufzählung in „Wittmunder Straße / Elisabethufer bis Brauereieinfahrt“ sowie die die fünfte Aufzählung in „Mühlenstraße ab Mühlenweg bis Sillensteder Straße“ zu ändern, abstimmen.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt: Ja 2 Nein 20 Enthaltung 5 Befangen 0
Der Rat der Stadt Jever
beschließt sodann: