Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

 

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH vorgestellten Ausbauplanung für die Memeler Straße 2. BA, Kolberger Straße 1. BA und Trakehner Straße wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Ergebnis eine Anliegerinformation durchzuführen.

 

Nach Durchführung der Anliegerinformation werden der endgültige Beschluss sowie der Ausschreibungsbeschluss gefasst.

 


Herr Meinert stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die Ausbauplanung für die verschiedenen Straßen vor. Er weist darauf hin, dass diese Straßen künftig keine Bürgersteige erhalten, da diese aufgrund der mangelnden Gesamtbreite der Straße nicht in normgerechter Breite von 2,50 m erstellt werden können. So werden jetzt Mischverkehrsflächen angelegt. Herr Schaus ergänzt, dass im Zuge der Straßenausbaumaßnahme Glasfaserrohre mitverlegt und Strom- und Gasleitungen erneuert werden. Herr Meinert erklärt, dass die Kanäle marode seien und dort Sand eingetragen werde.

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass es sich seiner Ansicht nach um eine Maßnahme handele, die die EWE anschiebe, da das Kanalnetz marode sei. Herr Rüstmann erwidert, dass sowohl die Straße als auch die Kanäle in einem schlechten Zustand seien. Herr Wolken weist darauf hin, dass man für die Sanierung der Straßen eine Prioritätenliste habe, die beschlossen worden sei. Bei der Umsetzung schließe sich die EWE mit ihren Maßnahmen an die Straßenausbaumaßnahmen an.

 

Herr Albers erwidert, dass die Begründung für diese Maßnahme nach seinem Verständnis der Ausbau der Kanalisation sei. Dieser Aussage widerspricht Herr Schaus. Die derzeitigen Straßen haben keinen Unterbau; diese ruhen nur auf Sand. Nun solle ein richtiger Unterbau eingebaut werden, um dem künftigen Verkehr gerecht zu werden.

 

Herr Albers erklärt, dass seitens der Stadt Jever Straßen ausgebaut worden seien, die nach der Prioritätenliste nicht an der Reihe gewesen seien, aber aufgrund der Kanalisation dann doch vorgezogen worden seien. Hier habe man sich an den Ausbaumaßnahmen der EWE angeschlossen. Herr Rüstmann erwidert, dass in der Vergangenheit in Einzelfällen so agiert worden sei. Als Beispiel nennt er die Bismarckstraße, wo dann aber nur die Fahrbahn, aber nicht der Bürgersteig erneuert worden sei. Herr Rüstmann weist darauf hin, dass die heute angesprochenen Bereiche laut Prioritätenliste zum Ausbau beschlossen seien.

 

Herr Albers führt aus, dass er darauf hinaus wolle, dass hier die Kanalsanierung vorrangig sei. Herr Schaus weist darauf hin, dass, wenn die EWE nur den Kanal erneuere, dann kein neuer Aufbau der Straße erfolge, der für die künftige Verkehrsbelastung erforderlich sei. Es habe aber durchaus Fälle gegeben, in denen die EWE anstatt der vorher vorhandenen Klinkerfläche eine Asphaltfläche habe auftragen lassen, da dieses kostengünstiger gewesen sei.

 

Herr Albers erwidert, dass er dies anders in Erinnerung habe. Wenn eine Kanalsanierung vorrangig notwendig sei, dann sei es für die Anlieger günstiger gewesen. Dieses müsste auch hier Berücksichtigung finden.

 

Bürgermeister Albers schlägt vor, dass Herr Schaus die Abrechnung der entsprechenden Maßnahme heraus sucht und konkret vorstellt. Grundsätzlich könne man aber davon ausgehen, dass so kostengünstig wie möglich gebaut und abgerechnet wird, so dass die Anlieger so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden.

 

Herr Albers macht deutlich, dass die SWG-Fraktion nach wie vor ein großer Kritiker der Straßenausbaubeitragssatzung sei. Dafür gebe es aber bei den anderen Fraktionen kein offenes Ohr. Die Gemeinde Zetel baue nun nach einem anderen Umlagemodell Straßen um. Dieses Verfahren solle man im Auge behalten und evtl. in Jever übernehmen. Der Vorsitzende erklärt, dieser Vorschlag sei bei den anderen Fraktionen als Anregung aufgenommen worden.

 

Sodann lässt er über die Beschlussempfehlung abstimmen.