Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Verfahren für die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 der Stadt Jever einzuleiten.

 

Ziel dieser 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung einer Wohnbaufläche sein. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

 


Herr Rüstmann erklärt einleitend, dass mit diesem Tagesordnungspunkt die Bauleitplanung für das ökologische Baugebiet beginne. Diese erfolge auf 2 Ebenen. Nämlich auf der Ebene der Flächennutzungsplanung als vorbereitende Bauleitplanung und der Ebene des Bebauungsplanes als konkrete Bauleitplanung. Der jetzige Flächennutzungsplan sehe für diesen Bereich eine öffentliche Grünfläche vor, der aber künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden solle. Anhand der Übersichtskarte stellt er den Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes 2009 vor. Er weist daraufhin, dass das Plangebiet unter Umständen noch erweitert werde, wenn der Ankauf einer weiteren Fläche gelinge. Dieses sei noch bis zur Erstellung des Vorentwurfes der F-Plan-Änderung möglich. Anhand des dieser Niederschrift beigefügten Luftbildes erläutert Herr Rüstmann die geplante Zufahrt von der Heinrich-Schütte-Straße her. Der vorhandene Entwässerungsgraben, der zwischen Kleingartengelände und dem Wohngebiet Schützenhofbusch verlaufe, sei aufgrund des Lärmschutzwalles in Richtung des Kleingartengeländes verlegt worden. Aus diesem Grunde müsse die zukünftige Erschließungsstraße in Richtung Kleingartengelände verschwenkt werden, so dass der Bebauungsplan des Kleingartengeländes tangiert werde.

 

Herr Udo Albers vertritt die Meinung, dass diese Erschließungsstraße unnötig sei. Das geplante Baugebiet sei über die vorhandene Straße „Am Sportplatz“ und den „Moehringweg“ ausreichend gut erschlossen. Eine zusätzliche Erschließungsstraße widerspreche dem allgemeinen Grundsatz, so wenig wie möglich an Fläche zu versiegeln. Herr Rüstmann erwidert, dass die Verwaltung sich bewusst für diese 2. Erschließungsmöglichkeit neben der vorhandenen Straße „Am Sportplatz“ ausspreche. Der Moehringweg sei zu schmal und nicht ausgebaut. Der Aufwand wäre ähnlich wie bei einer Erschließung am Kleingartengelände vorbei. Man wolle erreichen, dass der Verkehr gleichmäßig verteilt werde für ca. 30 Familien, die dort wohnen werden. Da der Moehringweg in einem rudimentären Zustand sei, empfinde er die Zuwegung über die Heinrich-Schütte-Straße als bessere Anbindung. Herr Wolken erklärt, dass er dem Vorschlag der Verwaltung folgen könne.

 

Herr Harjes führt aus, dass, wenn man verdichten und nicht in die Breite gehen wolle, dies die bessere Möglichkeit für eine Erschließung wäre. Aus seiner Sicht wäre es besser, wenn dort keine Autos fahren würden. Er schlägt vor, den Parkplatzanteil zu minimieren, und zwar von 1,5 Stellplätzen auf 1 Stellplatz pro Wohneinheit. Man solle einmal in diese Richtung denken.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass er der Argumentation von Herrn Rüstmann nicht folgen könne. Der Stichweg von der Heinrich-Schütte-Straße müsse komplett ausgebaut werden, während der Moehringweg vorhanden und gut ausgebaut sei. Eine Erschließung über die Heinrich-Schütte-Straße für 30 Familien sei aus seiner Sicht unnötig.

 

Herr Wolken erklärt  zur Aussage von Herrn Harjes, dass er eine Reduzierung von Parkplätzen für falsch halte, da die Fahrzeuge dann an anderer Stelle im öffentlichen Straßenraum stehen.

 

Herr Dr. Bollmeyer weist darauf hin, dass der Moehringweg am Rande liege und von dort Bauflächen durchschnitten würden. Die von der Heinrich-Schütte-Straße aus vorgesehene Erschließungsstraße führe direkt in den Verzweigungsbereich des Baugebietes. Er weist aber darauf hin, dass man bei dem Bau der Erschließungsstraße das Höhenniveau im Auge haben sollte, da das Gelände zum Moor hin abfalle.

 

Bürgermeister Albers geht auf die verkehrliche Situation ein. Es sei nicht gut, das Baugebiet nur über eine Straße zu erschließen, da man damit ein „gefangenes“ Baugebiet schaffe, dass in einem Notfall weder erreicht noch verlassen werden könne. Aus diesem Grunde brauche man mindestens 2 Straßen, die das Baugebiet erschließen. Er begrüße, dass die Mehrheit sich gegen eine Erschließung über den Moehringweg ausspreche.

 

Herr Dr. Funk erinnert daran, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Beschlussfassung über den Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gehe und nicht schon um die konkrete Planung. Er begrüße aber die Erschließung über die Heinrich-Schütte-Straße.

 

Herr Werber führt zu dem Vorschlag von Herrn Harjes aus, dass er diesen nicht für gut halbe. Junge Paare, die sich dort ansiedeln sollen, benötigen heutzutage mindestens 2 PKW. Wäre nur 1 Stellplatz zulässig, sei dieses als Vermarktungshindernis zu bewerten, wenn nicht sogar eine Bevormundung der Bürger.

 

Herr Harjes stellt klar, dass nach bestehender Rechtslage 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit geschaffen werden müssen. Mit dieser Regelung bevormunde man die Bürger, die weniger oder gar keine Stellplätze schaffen wollen, weil sie kein Kraftfahrzeug nutzen. Er wolle mit seinem Vorschlag dafür werben, auch einmal in diese Richtung zu denken, da es ja um ein ökologisches Baugebiet gehe.

 

Der Vorsitzende lässt abschließend über die Beschlussempfehlung abstimmen.