Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Ökologisches Baugebiet bei der Gotteskammer“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. 

 


Herr Rüstmann führt zur Beschlussvorlage aus und weist darauf hin, dass der Geltungsbereich mit dem Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes identisch sei. Eine Besonderheit sei hier die Aufnahme von örtlichen Bauvorschriften, da besondere Anforderungen an die Gestaltung von Gebäuden und an die Auswahl von Baustoffen gestellt werden sollen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Beschlussvorlage eine falsche Rechtsgrundlage für die örtlichen Bauvorschriften genannt wurde. Statt § 89 Abs. 3 NBauO müsste es § 84 Abs. 3 NBauO heißen.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung mit dieser Berichtigung abstimmen.