Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Alteneinrichtungen" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO nebst Begründung gemäß     § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 10. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 51 – 1. Änderung - angepasst wird.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weydringer vom gleichnamigen Stadtplanungsbüro und erteilt diesem das Wort. Herr Weydringer führt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Werdegang dieser Bauleitplanung aus und stellt die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor. Bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung weist er darauf hin, dass diese wiederholt worden sei, da die erste Öffentlichkeitsbeteiligung im November/Dezember vergangenen Jahres aufgrund des Lockdowns nicht formell richtig zu Ende geführt werden konnte. Es seien aber auch im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegungen keine Stellungnahmen abgegeben worden. Im Rahmen der Behördenbeteiligung habe insbesondere der Landkreis Friesland einige Anregungen gegeben, die zum Teil in den abschließenden Bebauungsplan in Form redaktioneller Änderungen der textlichen Festsetzungen aufgenommen werden.

 

Herr Harjes zeigt sich irritiert darüber, dass die Anregung des Landkreises bezüglich des Ausschlusses von Schottergärten nicht aufgenommen worden sei, da dieses bereits gesetzlich geregelt sei. Er erkundigt sich, wer denn für die Durchsetzung der gesetzlichen Regelungen zuständig sei. Herr Rüstmann antwortet, dass der Landkreis Friesland im Rahmen der Bauaufsicht dafür zuständig sei. Er gehe davon aus, dass erst langsam ein Bewusstseinswandel eintrete, so dass dieses bisher noch nicht kontrolliert worden sei.

 

Herr Udo Albers weist darauf hin, dass aus der Planzeichnung nicht hervorgehe, wo die Stellplätze angelegt werden dürfen. Herr Weydringer erwidert, dass dieses grundsätzlich in Bebauungsplänen nicht explizit festgelegt werde. In den textlichen Festsetzungen sei jedoch festgelegt worden, dass diese zwischen den Begrenzungslinien und den straßenseitigen Baugrenzen nicht zulässig seien.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass er die Gelegenheit zum Abschluss dieses Bauleitplanverfahrens nutzen wolle, deutlich zu machen, was die Stadt Jever damit erreichen wolle. In der Vergangenheit sei der Stadt vorgeworfen worden, dass sie zu wenig für den sozialen Wohnungsbau tue. Er ruft in Erinnerung, dass das benachbarte Grundstück an die Wohnungsbaugesellschaft Friesland abgegeben worden sei, die dort aktuell ein Mehrfamilienhaus mit 18 Sozialwohnungen errichte. Zudem sei im Normannenviertel ein Grundstück an die Wohnungsbaugesellschaft abgegeben worden, wo ebenfalls 18 Sozialwohnungen entstanden seien. Auf diesem Grundstück können zusätzlich 6 Wohnungen entstehen. Das Grundstück solle aber an einen privaten Investor abgegeben werden. Das Ziel des Baues von weiteren Mietwohnungen solle weiter verfolgt werden. Er habe die Hoffnung, dass im ökologischen Baugebiet auch erschwinglicher Wohnraum entstehen werde.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.