Nachtrag: 10.02.2021
Sitzung: 15.02.2021 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/1333/2016-2021
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung erhält den Auftrag, in die Verkaufsbedingungen für Gewerbegrundstücke
eine Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen aufzunehmen und den Entwurf
dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.
RH Theemann hält eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen für
nicht sinnvoll. Sie stelle eine zusätzliche Belastung und somit auch ein
zusätzliches Verkaufshindernis dar. Zudem ist er der Meinung, dass die
Bauherren bei Sinnhaftigkeit von sich aus eine PV-Anlage errichten würden. Bei
fehlender Sinnhaftigkeit sollte dies nicht von der Stadt Jever vorgeschrieben
werden.
Auch
RH Funk spricht sich dagegen aus.
Seiner Meinung nach könne man den Käufern in einem System der sozialen
Marktwirtschaft eine derartige Pflicht nicht auferlegen.
RF Rasenack zeigt sich zwiegespalten. Einerseits seien Maßnahmen
zur Energieeinsparung zu begrüßen; andererseits könne dies ggfls. einen
Hinderungsgrund beim Grundstückskauf darstellen. Sie müsse dies zunächst einmal
in der Fraktion beraten und werde sich darum enthalten.
RH Oltmanns ist der Meinung, eine PV-Anlage rechne sich immer und
spricht sich darum für die Aufnahme einer solchen Pflicht in die
Verkaufsbedingungen aus. Er weist jedoch darauf hin, dass eine Rückvergütung
seiner Meinung nach außen vor gelassen werden sollte.
RH Eden meint, für eine Amortisationsdauer müssten bei Hallen
im Gewerbegebiet, anders als bei Einfamilienhäusern, ca. 20 Jahre angesetzt
werden. Zudem weist er darauf hin, dass in Zukunft mit einer hohen Steigerung
der Brandkassenbeiträge bei Besitz einer PV-Anlage zu rechnen sei.
Der Vorsitzende lässt anschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.