Nachtrag: 10.02.2021

Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung erhält den Auftrag, in die Verkaufsbedingungen für Gewerbegrundstücke eine Verpflichtung zur Installation von PV-Anlagen aufzunehmen und den Entwurf dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Theemann hält eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen für nicht sinnvoll. Sie stelle eine zusätzliche Belastung und somit auch ein zusätzliches Verkaufshindernis dar. Zudem ist er der Meinung, dass die Bauherren bei Sinnhaftigkeit von sich aus eine PV-Anlage errichten würden. Bei fehlender Sinnhaftigkeit sollte dies nicht von der Stadt Jever vorgeschrieben werden.

 

Auch RH Funk spricht sich dagegen aus. Seiner Meinung nach könne man den Käufern in einem System der sozialen Marktwirtschaft eine derartige Pflicht nicht auferlegen.

 

RF Rasenack zeigt sich zwiegespalten. Einerseits seien Maßnahmen zur Energieeinsparung zu begrüßen; andererseits könne dies ggfls. einen Hinderungsgrund beim Grundstückskauf darstellen. Sie müsse dies zunächst einmal in der Fraktion beraten und werde sich darum enthalten.

 

RH Oltmanns ist der Meinung, eine PV-Anlage rechne sich immer und spricht sich darum für die Aufnahme einer solchen Pflicht in die Verkaufsbedingungen aus. Er weist jedoch darauf hin, dass eine Rückvergütung seiner Meinung nach außen vor gelassen werden sollte.

 

RH Eden meint, für eine Amortisationsdauer müssten bei Hallen im Gewerbegebiet, anders als bei Einfamilienhäusern, ca. 20 Jahre angesetzt werden. Zudem weist er darauf hin, dass in Zukunft mit einer hohen Steigerung der Brandkassenbeiträge bei Besitz einer PV-Anlage zu rechnen sei.

 

Der Vorsitzende lässt anschließend über den Beschlussvorschlag abstimmen.