Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Jever erteilt ihr Einvernehmen zu der Baumaßnahme „Mühlenstraße 37-41“ und den notwendigen Befreiungen vom Bebauungs-plan Nr. 28 II, Teilbereich II „Mühlenstraße/Grashausweg/ Herrenbleiche, 1. Änderung.

 


Herr Piltz vom Architekturbüro Kieselhorst & Piltz stellt anhand der beigefügten Präsentation die Planung der Volksbank Jever eG vor, im Bereich der Häuser „Mühlenstraße 37 – 41“ ein Dienstleistungszentrum mit Wohnungen zu errichten.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass die SWG-Fraktion diese Planung der Volksbank Jever ausdrücklich begrüße. Hier solle ein Zusammenspiel von Arbeitsplätzen und Wohnungsbau erfolgen. Herr Albers weist aber darauf hin, dass vor kurzer Zeit das Fahrradkonzept der Stadt Jever vom Rat verabschiedet worden sei. Darin sei von der Anlage von Fahrradstraßen gesprochen worden. Wenn man dieses Konzept ernst nehme, müsse man im Vorgriff auf künftige Planungen auch Räume für Fahrradstraßen berücksichtigen. Es wäre daher sinnvoll, das geplante Gebäude um 2 m nach hinten zu verlegen, zum Platz für eine mögliche Fahrradstraße zu berücksichtigen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man hier über Privatgrundstücke spreche, für die laut vorliegendem Bebauungsplan ein Baurecht bestehe. Man befinde sich nicht auf öffentlichem Grund. Auf die von Herrn Albers aufgeworfene Frage nach dem Wiederaufbau eines Hauses auf der ehemaligen Brandbrache zwischen Gebäude und Immobilienzentrum der Volksbank erklärt der Vorsitzende, dass diese bereits geschlossen wurde durch den Neubau des Gebäudes des Architekturbüros Kieselhorst & Piltz.

 

Bürgermeister Albers erläutert, dass es sich bei einer Fahrradstraße um eine Straße handele, auf der das Fahrrad Vorrang habe. Eine solche Fahrradstraße sei im Eingangsbereich der Stadt Jever auszuschließen. Städtebaulich würde sich die Situation durch einen Rücksprung des geplanten Gebäudes um 2 m verschlechtern, da es dann Vor- und Rücksprünge von Gebäuden geben werde. Hier füge sich das neue Gebäude gut ein. Hier sei eine Fahrradstraße nach seiner Einschätzung nicht realistisch.

 

Herr Piltz weist darauf hin, dass das neue Gebäude im Vergleich zur jetzigen Situation zurückspringe. Es werde eine größere Fläche vor dem Gebäude zur Mühlenstraße hin zu öffentlichem Raum. 

 

Herr Udo Albers erklärt, dass man ihn missverstanden habe. Der Rat habe das Fahrradkonzept verabschiedet. Danach sollen Räume für Radfahrer geschaffen werden, was aber unter den jetzigen Umständen nicht möglich sei. Man komme der Zielvorstellung aber nicht näher, wenn man diese bei Neuplanungen nicht berücksichtige. Hier ergebe sich seiner Ansicht nun eine Möglichkeit, mehr Raum zu gewinnen. Das Hauptgebäude des Immobilienzentrums stehe weiter zurück; daher ziehe das Argument von städtebaulichen Vor- und Rücksprüngen nicht. Außerdem stelle ein weiteres Zurückrücken um 2 m keine Härte dar. Alles andere wäre aus seiner Sicht inkonsequent.

 

Her Harjes erkundigt sich nach der Anzahl und Größe der entstehenden Wohnungen. Herr Piltz erwidert, dass im 1 Obergeschoss 5 Wohnungen mit Größen von 50 bis 90 m² und im 2. Obergeschoss 3 Wohnungen mit Größen von 75 bis 90 m² entstehen sollen.

 

Herr Harjes führt aus, dass sich dort durch das geplante Zurückspringen des neuen Gebäudes eine städtebauliche Linie zu den weiter stadteinwärts stehenden Häusern ergibt. Diese würden wohl auch noch in 100 Jahren stehen, so dass dort auf lange Sicht kein zusätzlicher Raum gewonnen werden könne. Allein durch das geplante Zurückspringen werde schon viel Raum gewonnen.

 

Herr Dr. Funk erklärt, dass die CDU-Fraktion das Vorhaben begrüße. Die Planung sei funktional. Das Fahrradkonzept sei nur ein Vorbeschluss gewesen und die neue Flucht vergrößere den öffentlichen Raum.

 

Herr Udo Albers weist darauf hin, dass die SWG-Fraktion das Vorhaben begrüße. Er werde sich aus städtebaulicher Sicht der Stimme enthalten, da der zuvor gefasste Beschluss bezüglich des Fahrradkonzeptes nicht ausreichend Berücksichtigung gefunden habe.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.