Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

A)     Den Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Jever wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe der von ihnen entrichteten Sondernutzungsgebühr 2021 gewährt, welcher mit der Sondernutzungsgebühr verrechnet wird, sodass eine Zahlungspflicht seitens der Nutzungsnehmer nicht entsteht.

 

B)     Der überplanmäßige Aufwand in Höhe von 5.500,00 € beim Produkt P1.5.7.1.001.100 Wirtschaftsförderung, Sachkonto 431700 Zuweisung an private Unternehmen, wird beschlossen.

 

 


Ratsfrau Thomßen teilt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, dass sie den Beschlussvorschlag, die Sondernutzungsgebühren für die Gastronomie und den Einzelhandel zu erlassen, unterstütze und führt aus, dass dies dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom Mai 2020 entspreche. Zudem sei diese Maßnahme angesichts der in Teilen existenzbedrohenden Auswirkungen der derzeitigen Pandemiesituation angebracht. Weiterhin regt sie u.a. aufgrund der kostenintensiven Investitionen einzelner Betriebe in die Außengastronomie an, die Gebühren für die Sondernutzung auch in kommenden Jahren zu erlassen, um die Planungssicherheit für die Gastronomie und den Einzelhandel zu erhöhen und finanziell zu entlasten. Zugleich müssten Überlegungen angestellt werden, in welcher Form Veranstaltungen mit Kleinkünstler/-innen möglich seien, um auch deren wirtschaftlichen Verlust geringfügig zu kompensieren.

 

Ratsherr Eden dankt der Verwaltung für die im letzten Jahr zügige und unkomplizierte Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Erstattung der Sondernutzungsgebühren und teilt mit, durch diese Erstattung seien viele Unternehmen finanziell entlastet worden.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: