Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und  Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Alteneinrichtungen" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO nebst Begründung gemäß     § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 10. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 51 – 1. Änderung - angepasst wird.

 

 

 


Ratsherr Janßen hebt hervor, die Schaffung von weiterem bezahlbarem Wohnraum in Jever sei von enormer Bedeutung. Im Mooshütter Weg werde derzeit durch die Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum geschaffen. Zudem seien bereits 18 Wohneinheiten durch die Wohnungsbaugesellschaft im Normannenviertel errichtet worden. Er macht deutlich, dass dies jedoch nicht ausreichend sei und erinnert an den Antrag der SPD-Fraktion vom 11. April 2019, mit dem die Freigabe städtischer Flächen an der Johannes-Brahms-Straße für die Errichtung von sozialem Wohnungsbau durch die Wohnungsbaugesellschaft Friesland mbH beantragt worden sei. Ratsherr Janßen führt weiterhin aus, von der derzeitigen Situation seien neben der Wirtschaft und dem Tourismus zusätzlich viele Familien Jevers betroffen, die Unterstützung benötigten. Zahlreiche Personen würden sich in Kurzarbeit befinden, gegebenenfalls stehe die Arbeitslosigkeit unmittelbar bevor. Er fügt hinzu, dass in Jever in Teilen hohe Mietpreise für Wohnraum gefordert würden. Auch Eigentumswohnungen in Jever seien teilweise hochpreisig und nicht stets finanzierbar. Die Stadt Jever könne zwar nicht unmittelbar Abhilfe schaffen, dennoch sei die Stadt als Anteilseignerin an der Wohnungsbaugesellschaft mbH in etwaigen Entscheidungen eingebunden. Abschließend appelliert Ratsherr Janßen, auch künftig gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft bezahlbaren Wohnraum in Jever zu schaffen.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: