Sitzung: 24.03.2021 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/1362/2016-2021
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss
der Stadt Jever beschließt, die in den beigefügten Plänen dargestellten
Straßenzüge bzw. Teilbereiche von Straßenzügen wie folgt als Gemeindestraßen im
Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Nieders. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen
Verkehr gemäß § 6 Abs. 1 NStrG zu widmen:
- Teilbereich
des Straßenzuges „Dannhalmsburg“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstück
103/66,
- Straßenzug
„Gudrunstraße“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstücke 104/12, 102/53 und
102/65,
- Teilbereich
des Straßenzuges „Haraldstraße“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstück
104/29,
- Straßenzug
„Wikingerhörn“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstücke 102/88 und 102/74,
- Straßenzug
„Am Hilgenland“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstück 103/46,
- Straßenzug
„Harlebucht“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstücke 102/20 und 102/24.
Der Vorsitzende erkundigt sich, ob zu dieser Beschlussvorlage Erläuterungen der Verwaltung gewünscht seien. Aus seiner Sicht sei diese selbsterklärend. Sodann lässt er ohne weitere Aussprache über die Beschlussempfehlung abstimmen.