Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt, die in den beigefügten Plänen dargestellten Straßenzüge bzw. Teilbereiche von Straßenzügen wie folgt als Gemeindestraßen im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 Nieders. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Abs. 1 NStrG zu widmen:

 

  1. Teilbereich des Straßenzuges „Dannhalmsburg“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstück 103/66,

 

  1. Straßenzug „Gudrunstraße“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstücke 104/12, 102/53 und 102/65,

 

  1. Teilbereich des Straßenzuges „Haraldstraße“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstück 104/29,

 

  1. Straßenzug „Wikingerhörn“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstücke 102/88 und 102/74,

 

  1. Straßenzug „Am Hilgenland“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstück 103/46,

 

  1. Straßenzug „Harlebucht“, Gemarkung Jever, Flur 2, Flurstücke 102/20 und 102/24.

 

 


Der Vorsitzende erkundigt sich, ob zu dieser Beschlussvorlage Erläuterungen der Verwaltung gewünscht seien. Aus seiner Sicht sei diese selbsterklärend. Sodann lässt er ohne weitere Aussprache über die Beschlussempfehlung abstimmen.