Sitzung: 19.05.2021 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/1407/2016-2021
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Aufstellung der
Außenbereichssatzung „Sandelermöns Süd“ für den Bereich von der Kreuzung
Sandeler Straße/L 813 bis zur Kreuzung Mönser Weg/L 813 in Sandelermöns. Die
Darstellung der Geltungsbereiche der Satzung A und B wird Bestandteil dieses
Beschlusses.
Ziel und
Zweck dieser Außenbereichssatzung ist die Schaffung planungsrechtlicher
Voraussetzungen für die Wohnnutzung und Schaffung von Bauflächen für eine
Wohnbebauung zur Arrondierung des Dorfes Sandelermöns.
Der
Vorentwurf der vorgestellten Außenbereichssatzung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1
BauGB) durchzuführen.
Herr Rüstmann führt anhand der beigefügten Präsentation zum Beschlussvorschlag aus. Er erläutert, dass die Außenbereichssatzung mögliche Vorhaben erleichtern werde. In Sandelermöns könnten dadurch zwei bis maximal fünf Bauplätze entstehen. Bei Gesprächen mit dem Landkreis habe dieser verdeutlicht, dass ein größerer Bereich nicht möglich sei, da Siedlungssplitter nicht in dem Außenbereich erweitert werden dürften.
Der
Vorsitzende
unterbricht die Sitzung, um den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die
Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch
gemacht. Anschließend eröffnet der
Vorsitzende die Sitzung erneut.
Herr Dr. Funk fragt, ob hier
Baumöglichkeiten für Einheimische geschaffen werden sollen oder ob spekuliert
werde, dass die Grundstücke an Auswärtige verkauft werden. Herr Rüstmann antwortet, dass diese Entscheidung den Eigentümern vorbehalten
bleibe. Es solle durch die Satzung jedoch eine Möglichkeit geschaffen werden,
dass junge Anwohnerinnen und Anwohner dort bauen und somit dort wohnhaft
bleiben können. Er verdeutlicht,
dass gerade die Sandelermönser sehr standorttreu seien.
Herr Oltmanns erfragt, ob die Grundstücke
im Eigentum der Stadt Jever seien oder ob die Stadt lediglich die
Rahmenbedingungen schaffe. Herr Rüstmann
erklärt, die Stadt sei nicht Eigentümer der Flächen. Durch die Satzung sollen
die Rahmenbedingungen für eine mögliche Bebauung geschaffen werden.
Herr Udo
Albers
äußert, dass er es gut finde, dass die Stadt Jever sich bewege und der
Landkreis dem Vorschlag zustimme. Ihm sei jedoch schleierhaft, wo die Bebauung
entstehen solle. Auf den möglichen zwei Baugrundstücken sehe er kaum Möglichkeiten zur Realisierung.
Das Dorf wünsche sich, dass der Geltungsbereich im westlichen Bereich verbunden
werde, so dass dort noch Baugrundstücke entstehen. Herr Udo Albers erklärt, dass einige Anwohner bereits in Bereiche,
u.a. nach Leerhafe und Reepsholt, gezogen seien, wo eine Bebauung im
Außenbereich möglich sei. Herr Rüstmann erwidert, dass der
Landkreis eine klare Aussage getroffen habe, dass das jetzige Ergebnis das
Maximum der Möglichkeiten darstelle. Herr
Udo Albers stellt abschließend dar, dass es sich hier um ein Minimalziel
handele.
Herr Wolken äußert, dass die
SPD-Fraktion das Vorhaben begrüße, dass neben Sandel nun auch Sandelermöns eine
Außenbereichssatzung erhalten solle. Für eine Bebauung sei der Raum sehr
begrenzt, jedoch werde hiermit ein Ziel erreicht, um das seit 25 Jahren
gekämpft werde.
Bürgermeister
Albers
betont, dass hier eine Minimallösung erzielt, aber dennoch die maximale
Möglichkeit geschaffen werde. Die Gesetzeslage sei hier deutlich. Zudem habe es
lange Diskussionen mit dem Landkreis Friesland gegeben. Die Verbindung zwischen
den Geltungsbereichen sei geplant gewesen. Dieses habe der Landkreis jedoch
abgelehnt.
Herr Udo
Albers
bringt vor, dass es bei der Verabschiedung des regionalen Raumordnungsprogramms
viel Kritik gegeben habe. Die einzelnen Kommunen sollten die Möglichkeit
bekommen, Dörfer zu erhalten. Hier würde ein Wortbruch des Landkreises
vorliegen. Herr Rüstmann erwidert,
dass es sich hier um eine Splittersiedlung handele. Diese dürfte laut Baugesetzbuch
nicht erweitert werden. Das neue regionale Raumordnungsprogramm wirke in dieser
Hinsicht nicht anders als das bisherige. Im vorliegenden Fall sei eine
Vergrößerung oder Verbindung der Geltungsbereiche nicht möglich.
Sodann lässt der
Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.