Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Sandelermöns Süd“ für den Bereich von der Kreuzung Sandeler Straße/L 813 bis zur Kreuzung Mönser Weg/L 813 in Sandelermöns. Die Darstellung der Geltungsbereiche der Satzung A und B wird Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Ziel und Zweck dieser Außenbereichssatzung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Wohnnutzung und Schaffung von Bauflächen für eine Wohnbebauung zur Arrondierung des Dorfes Sandelermöns.

 

Der Vorentwurf der vorgestellten Außenbereichssatzung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.  

 

 


Herr Rüstmann führt anhand der beigefügten Präsentation zum Beschlussvorschlag aus. Er erläutert, dass die Außenbereichssatzung mögliche Vorhaben erleichtern werde. In Sandelermöns könnten dadurch zwei bis maximal fünf Bauplätze entstehen. Bei Gesprächen mit dem  Landkreis habe dieser verdeutlicht, dass ein größerer Bereich nicht möglich sei, da Siedlungssplitter nicht in dem Außenbereich erweitert werden dürften.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht. Anschließend eröffnet der Vorsitzende die Sitzung erneut.

 

Herr Dr. Funk fragt, ob hier Baumöglichkeiten für Einheimische geschaffen werden sollen oder ob spekuliert werde, dass die Grundstücke an Auswärtige verkauft werden. Herr Rüstmann antwortet, dass diese Entscheidung den Eigentümern vorbehalten bleibe. Es solle durch die Satzung jedoch eine Möglichkeit geschaffen werden, dass junge Anwohnerinnen und Anwohner dort bauen und somit dort wohnhaft bleiben können. Er verdeutlicht, dass gerade die Sandelermönser sehr standorttreu seien.

 

Herr Oltmanns erfragt, ob die Grundstücke im Eigentum der Stadt Jever seien oder ob die Stadt lediglich die Rahmenbedingungen schaffe. Herr Rüstmann erklärt, die Stadt sei nicht Eigentümer der Flächen. Durch die Satzung sollen die Rahmenbedingungen für eine mögliche Bebauung geschaffen werden.

 

Herr Udo Albers äußert, dass er es gut finde, dass die Stadt Jever sich bewege und der Landkreis dem Vorschlag zustimme. Ihm sei jedoch schleierhaft, wo die Bebauung entstehen solle. Auf den möglichen zwei Baugrundstücken sehe er kaum Möglichkeiten zur Realisierung. Das Dorf wünsche sich, dass der Geltungsbereich im westlichen Bereich verbunden werde, so dass dort noch Baugrundstücke entstehen. Herr Udo Albers erklärt, dass einige Anwohner bereits in Bereiche, u.a. nach Leerhafe und Reepsholt, gezogen seien, wo eine Bebauung im Außenbereich möglich sei.  Herr Rüstmann erwidert, dass der Landkreis eine klare Aussage getroffen habe, dass das jetzige Ergebnis das Maximum der Möglichkeiten darstelle. Herr Udo Albers stellt abschließend dar, dass es sich hier um ein Minimalziel handele.

 

Herr Wolken äußert, dass die SPD-Fraktion das Vorhaben begrüße, dass neben Sandel nun auch Sandelermöns eine Außenbereichssatzung erhalten solle. Für eine Bebauung sei der Raum sehr begrenzt, jedoch werde hiermit ein Ziel erreicht, um das seit 25 Jahren gekämpft werde. 

 

Bürgermeister Albers betont, dass hier eine Minimallösung erzielt, aber dennoch die maximale Möglichkeit geschaffen werde. Die Gesetzeslage sei hier deutlich. Zudem habe es lange Diskussionen mit dem Landkreis Friesland gegeben. Die Verbindung zwischen den Geltungsbereichen sei geplant gewesen. Dieses habe der Landkreis jedoch abgelehnt.

 

Herr Udo Albers bringt vor, dass es bei der Verabschiedung des regionalen Raumordnungsprogramms viel Kritik gegeben habe. Die einzelnen Kommunen sollten die Möglichkeit bekommen, Dörfer zu erhalten. Hier würde ein Wortbruch des Landkreises vorliegen. Herr Rüstmann erwidert, dass es sich hier um eine Splittersiedlung handele. Diese dürfte laut Baugesetzbuch nicht erweitert werden. Das neue regionale Raumordnungsprogramm wirke in dieser Hinsicht nicht anders als das bisherige. Im vorliegenden Fall sei eine Vergrößerung oder Verbindung der Geltungsbereiche nicht möglich.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.