Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Planungsbüro Thalen Consult GmbH vorgestellten Ausbauplanung für die Bismarckstraße zwischen Lindenallee und der Hohnholzstraße wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Ergebnis eine Anliegerinformation durchzuführen.

 

Nach Durchführung der Anliegerinformation werden der endgültige Beschluss sowie der Ausschreibungsbeschluss gefasst.

 


Der Vorsitzende begrüßt die beiden Herren Meinert und Fittje von der Firma Thalen Consult GmbH und übergibt das Wort. Herr Meinert stellt anhand der beigelegten Präsentation die Ausbauplanung der Bismarckstraße vor.

 

Herr Schaus ergänzt, dass der Ausbau der Straße an das historische Vorbild angelehnt werde. Die Gehwege werden eine Breite von 2,50m aufweisen. Dafür werde die Fahrbahn schmaler ausgebaut. Die Steine könnten ggf. aus der Baumaßnahme am Bahnhof gewonnen werden.

 

Herr Udo Albers fragt, wohin das Oberflächenwasser abgeleitet werde, da es u.a. am Ammerländer Weg immer wieder zu Problemen bei Starkregenereignissen komme. Herr Schaus erklärt, dass das Regenwasser über die Straßen Lindenallee, Anton-Günther-Straße, Sophienstraße in den Graben hinter dem Kindergarten Ammerländer Weg fließe. Der Kanal münde demnach nicht im neuen Regenrückhaltebecken. Herr Fittje ergänzt, dass die Planung auf dem Generalentwässerungsplan 78 basiere. Dieser sei im Jahre 2010 aktualisiert worden. Schon in diesem Plan sei die Planung so vorgeschlagen gewesen, wie sie heute präsentiert wurde. Hydraulisch sei dies bereits im Kanalausbau der Anton-Günther-Straße berücksichtigt worden. Herr Udo Albers möchte wissen, ob der Ausbau zu Beiträgen für die Anlieger führe. Herr Rüstmann erklärt, dass hier zwischen Schmutzwasser und Regenwasser unterschieden werden müsse. Bei dem Schmutzwasserkanal laufe die Baumaßnahme als Unterhaltungsmaßnahme auf Kosten der EWE. Die Beiträge hierfür haben die Anlieger bereits einmalig gezahlt. Die Kosten für die Schaffung des Regenwasserkanals für die Straßenentwässerung werden aufgeteilt. Der Anlieger muss hier 75 % von 50 % der Kosten tragen, sowie einen pauschalen Kanalbaubeitrag für den erstmaligen Anschluss an den Regenwasserkanal. Zur genaueren Erläuterung werde es in der ersten Hälfte des Junis eine Präsenzanliegerversammlung geben. Dort werden dann eine detaillierte Kostenaufstellung und die Ausbauplanung vorliegen.

 

Herr Oltmanns erfragt, ob sich der Ausbau an den bereits ausgebauten Bereichen der Bismarckstraße orientiere. Dies bejaht Herr Fittje.

 

Herr Dr. Bollmeyer gibt an, dass er von einer Anliegerin angesprochen worden sei und gefragt wurde, ob es sich bei der Bismarckstraße um eine reine Anliegerstraße handele, da über diese Straße Verkehr zu verschiedenen Unternehmen, einem Arzt und zum Mariengymnasium erfolge. Herr Rüstmann antwortet, dass im Gesetzestext bei einer Anliegerstraße von „überwiegenden Anliegerverkehr“ gesprochen werde. Dies sei ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Auslegung bedarf. Bei der Bismarckstraße handele es sich eindeutig um eine Straße mit überwiegendem Anliegerverkehr. Hier bestehe kein Zweifel, dass die Einschätzung fehlerhaft sei. Anders sei die Bewertung bei der Lindenallee und der Anton-Günther-Straße. Hier könne man nicht von überwiegendem Anliegerverkehr sprechen.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.