Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, Fragen von allgemeinem Interesse an die Ausschussmitglieder oder die Verwaltung zu richten.

 

Hiervon wird in einem Fall Gebrauch gemacht.

 

Anschließend eröffnet der Vorsitzende wieder die Sitzung. Hiervon wird in einem Fall gebrauch gemacht. ch