Herr Schaus erläutert kurz die Anlage. Ergänzend führt er aus, dass die Anlage noch nicht genutzt werden könne, da die TÜV-Abnahme noch ausstehe. Diese sei in Auftrag gegeben. Darüber hinaus sei der kommunale Schadensausgleich dahingehend um eine Stellungnahme gebeten worden, welche weiteren Vorkehrungen zu treffen seien, um der Verkehrssicherungspflicht genüge zu tun.

In einem jetzt vorliegenden Urteil des OVG Köln war eine Kommune zum Schadensersatz verurteilt worden, nachdem ein Kind, auf einer Scateranlage mit dem Fahrrad gestürzt sei. Daraus resultierend war die Forderung an die Gemeinde gestellt worden, die Anlage mit einem Absperrzaun und einem Drehkreuz zu versehen.

 

Die Vorsitzende zeigt sich sehr erfreut darüber, das nunmehr nach vielen Jahren der Planung und der Geldbeschaffung den jeverschen Jugendlichen endlich der gewünschte Scaterplatz zur Verfügung gestellt werden könne. Darüber hinaus sei es sehr vorteilhaft, dass  jederzeit eine Erweiterung der Anlage möglich sei, sofern weitere Sponsorengelder zur Verfügung stünden.

 

Herr Heeren erklärt hierzu, dass von den veranschlagten Mitteln von 50.000,00 EUR bisher 47.600,00 EUR verbraucht wurden. Insofern liege man sehr gut im finanziellen Rahmen. Es bleibe jedoch noch abzuwarten, welche Maßnahmen für die vorab angesprochene Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht noch umzusetzen seien.

 

Herr Werber trägt vor, dass die FDP einen Teil ihrer Sitzungsgelder für die Beschaffung von Scaterausrüstungen dem Jugendhaus zur Verfügung stellen werde, um auch finanziell schlechter gestellten Jugendlichen eine Nutzung der Anlage zu ermöglichen.

 

Der Ausschuss kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die Scateranlage eine erhebliche Bereicherung für das Freizeitangebot der jeverschen Jugendlichen darstellt.