Sitzung: 12.06.2008 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Herr Schaus erläutert kurz die Anlage. Ergänzend
führt er aus, dass die Anlage noch nicht genutzt werden könne, da die TÜV-Abnahme
noch ausstehe. Diese sei in Auftrag gegeben. Darüber hinaus sei der kommunale
Schadensausgleich dahingehend um eine Stellungnahme gebeten worden, welche
weiteren Vorkehrungen zu treffen seien, um der Verkehrssicherungspflicht genüge
zu tun.
In einem jetzt vorliegenden Urteil des
OVG Köln war eine Kommune zum Schadensersatz verurteilt worden, nachdem ein
Kind, auf einer Scateranlage mit dem Fahrrad gestürzt sei. Daraus resultierend
war die Forderung an die Gemeinde gestellt worden, die Anlage mit einem
Absperrzaun und einem Drehkreuz zu versehen.
Die Vorsitzende zeigt sich sehr erfreut darüber, das
nunmehr nach vielen Jahren der Planung und der Geldbeschaffung den jeverschen
Jugendlichen endlich der gewünschte Scaterplatz zur Verfügung gestellt werden
könne. Darüber hinaus sei es sehr vorteilhaft, dass jederzeit eine Erweiterung der Anlage möglich
sei, sofern weitere Sponsorengelder zur Verfügung stünden.
Herr Heeren erklärt hierzu, dass von den
veranschlagten Mitteln von 50.000,00 EUR bisher 47.600,00 EUR verbraucht
wurden. Insofern liege man sehr gut im finanziellen Rahmen. Es bleibe jedoch
noch abzuwarten, welche Maßnahmen für die vorab angesprochene Sicherstellung
der Verkehrssicherungspflicht noch umzusetzen seien.
Herr Werber trägt vor, dass die FDP einen Teil ihrer
Sitzungsgelder für die Beschaffung von Scaterausrüstungen dem Jugendhaus zur
Verfügung stellen werde, um auch finanziell schlechter gestellten Jugendlichen
eine Nutzung der Anlage zu ermöglichen.
Der Ausschuss kommt insgesamt zu dem
Ergebnis, dass die Scateranlage eine erhebliche Bereicherung für das
Freizeitangebot der jeverschen Jugendlichen darstellt.