Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung für den Bereich Sandelermöns Süd gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 


Der Vorsitzende erteilt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Weydringer vom Planungsbüro HWPlan Stadtplanung das Wort. Herr Weydringer führt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zum Stand des Aufstellungsverfahrens aus. Aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ergeben sich gute Gründe, die gegen eine weitergehende Bebauung in diesem Ortsteil der Stadt Jever sprechen. Hier nennt er das Wasserschutzgebiet, die fehlende Anbindung an die Schmutzwasserkanalisation und die Bauabstandszone zur Landesstraße und stellt die Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden vor. Herr Weydringer weist nochmals darauf hin, dass bei den Verhandlungen mit dem Landkreis Friesland nicht mehr möglich gewesen sei, als die im Vorentwurf eingeplanten Flächen. Zudem habe der OOWV Hinweise zum vorsorgenden Grundwasserschutz und die untere Wasserbehörde des Landkreises Friesland Hinweise bezüglich der Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Sandelermöns gegeben. Laut der Schutzverordnung sei dort eine Ausweisung von Baugebieten ohne Anschluss an eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht zulässig. Durch die in der Aufstellung befindliche Außenbereichssatzung schaffe die Stadt Jever mehr Rechtssicherheit und für die Einheimischen ein kleines, aber ausgewogenes Angebot.

 

Herr Werber erkundigt sich, wer gemäß den Hinweisen des OOWV die Baufirmen und Eigentümer über die besonderen Vorschriften bezüglich des vorsorgenden Gewässerschutzes informiere und deren Einhaltung kontrolliere. Herr  Weydringer erwidert, dass in jedem Fall ein Bauantrag benötigt werde. Der Landkreis Friesland als Baugenehmigungsbehörde werde entsprechende Auflagen mit in die Baugenehmigung aufnehmen. Zudem werde die untere Wasserbehörde bezüglich der dezentralen Kleinkläranlage tätig und entsprechend eine Genehmigung mit Auflagen erteilen und diese auch kontrollieren.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass die Außenbereichssatzung aus seiner Sicht eine Farce sei. Dass, was der Landkreis Friesland zubillige, sei ein Diktat und grenze an einer Diskriminierung der ländlichen Bevölkerung. Die Ausweisung von 2 Bauplätzen sei „nichts“, wenn man wüsste, dass seit 75 Jahren dort keine Bautätigkeit mehr erfolgt sei. Der Änderung von Haushaltsgrößen von den früheren großen Familien zu den heutigen 1 bis 2-Personen-Haushalten werde in keiner Weise Rechnung getragen. Eine entsprechende Entwicklung in baulicher Hinsicht dürfe dort nicht stattfinden und stelle einen Todesstoß für die dörfliche Entwicklung dar. Die Darstellung der Bauflächen in der Außenbereichssatzung sei eine Farce. Diese „Nachverdichtung“ hätte man sich schenken können und werde nach seiner Meinung nicht stattfinden. Die Flächen für die 2 Neubauten seien zu schmal. Außerdem befinde sich der Räumuferstreifen so dicht an der Baufläche im Bereich A, dass der Bagger direkt am Küchenfenster vorbei fahre. Außerdem habe die Landwirtschaftskammer auf die vom Pferdehof ausgehenden landwirtschaftlichen Emissionen hingewiesen. Auch die Hinweise auf den vorsorgenden Gewässerschutz empfinde er als Frechheit. Nach seiner Ansicht erzielen die Kleinkläranlagen nach heutiger Technik bessere Werte. Dies sei kein Grund für den Grundwasserschutz. Auch die Bewertung des Begriffes „Splittersiedlung“ treffe nicht zu. Sandelermöns sei ein gewachsenes Dorf, das in der Vergangenheit sowohl einen Schmied als auch eine Laden gehabt habe. Da ein „P“ vorgeschoben worden sei, habe sich dieses Dorf nicht weiterentwickeln können.

 

Der Slogan „Stadt und Land, Hand in Hand“ sei eine Floskel, die nicht mit Inhalten gefüllt werde. Es sei traurig, dass die Stadt Jever sich etwas vom Landkreis Friesland vorschreiben lasse. Der Begriff „Splittersiedlung“ sei ein dehnbarer Begriff. Hier wäre bei ernsthafter Verfolgung sicherlich eine weitere Chance für Sandelermöns möglich gewesen. Für ihn stelle diese Planung eine Frechheit dar; er werde aber trotzdem zustimmen. Das Thema werde er aber weiterhin verfolgen.

 

Bürgermeister Albers erkundigt sich bei Herrn Weydringer, ob der Bauplatz die nötige Größe für eine Bebauung habe. Herr Weydringer erklärt auf die Vorwürfe von Herrn Albers, dass Planung der Versuch sei, Kompromisse herbeizuführen. Jeder könne in solch einem Planverfahren sein Anliegen vortragen. Er führt zu den vorherigen Außenbereichsplanungen aus, dass Sandel eine historische Ortslage sei, die man überplant habe und zuvor sei auch der ehemalige Kindergarten im Rahmen einer Außenbereichssatzung als Dorfgemeinschaftshaus gesichert worden. Sandelermöns sei aber aus seiner Sicht eine Splittersiedlung. Auf die Baufläche im Bereich A passe sogar ein Doppelhaus. Es sei selbstverständlich ein Bauplatz. Einmal im Jahr sei im Höchstfall mit einer Räumung des anliegenden Grabens zu rechnen. Wer dort lebt, wisse um diesen Umstand und müsse mit Räumgut und Pferdegeruch leben, um eine gute Aussicht zu bekommen. Für ihn stehen alle 3 Außenbereichssatzungen im engen Kontext und spiegeln die Siedlungsgeschichte der Ortsteile wieder.

 

Bürgermeister Albers stellt fest, dass diese Planung hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten keine Begeisterungsströme auslöse. Die negativen Aussagen von Herrn Albers seien wohl dem Wahlkampf geschuldet. Ziel sei es, im ländlichen Raum kleinere Erweiterungsmöglichkeiten zu geben. Die gemeindliche Planungshoheit sei nicht uneingeschränkt gegeben. Die Stadt Jever müsse sich im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms und des Flächennutzungsplans bewegen. Es werde von oben zwar in die Planungshoheit hineinregiert; dieses resultiere jedoch daraus, dass die Bebauung immer mehr in die Fläche  gehe und dadurch eine Beeinträchtigung der Ökologie erfolge. Daher habe der Gesetzgeber Schranken in die Planungshoheit eingezogen. Diese Planung sei ein weiterer Schritt, um den ländlichen Raum dort weiterzuentwickeln. Man habe in Verhandlung mit dem Landkreis Friesland mehr herausgeholt, als bisher möglich gewesen sei. Man müsse nach Abschluss des Verfahrens sehen, ob die Chancen zum Bauen genutzt werden. Seiner Ansicht nach habe der Rat gezeigt, dass er nicht nur an das Zentrum denkt, sondern mit dem Beschluss der Außenbereichssatzungen Moorwarfen, Sandel und Sandelermöns Süd Möglichkeiten für eine Bebauung in den Außenbereichen geschaffen habe.

 

Herr Udo Albers verwahrt sich davor, dass sein Statement als Wahlkampfaussage bezeichnet werde. Seitdem er im Rat sei, kämpfe er für ein Baugebiet in Sandelermöns. Der Vorwurf unnötiger Flächenversiegelung treffe seiner Ansicht nach auch für das Baugebiet „Schöfelwiesen“ zu. Ihm gehe es um den Erhalt der dörflichen Struktur. Das Dorf Sandelermöns habe einen Nachholbedarf, der mit der Außenbereichssatzung nicht erfüllt werde. Seiner Meinung nach sei auch die Außenbereichssatzung für den Ortsteil Sandel nicht ausreichend. Die einzige Möglichkeit für eine vernünftige Bebauung sei aus dem Plan herausgenommen worden, so dass dort keine weitere Entwicklung erfolgen werde.

 

Herr Werber führt aus, dass man Begriffe wie „Wahlkampf“ im Rahmen dieser Diskussion nicht verwenden sollte. Man kenne Herrn Albers als Ratsmitglied, dass sich seit Jahren für Baumöglichkeiten in Sandelermöns einsetzt. Man solle fair bleiben, auch wenn man sich im Wahlkampf befinde. Andererseits verstehe er aber auch das planerische Zusammenspiel. Er könne für sich nachvollziehen, dass der finanzielle Aufwand für eine solche Planung unverhältnismäßig sei. Auch er hätte sich mehr gewünscht.

 

Dr. Funk erklärt, er könne die Aussagen von Herrn Udo Albers hinsichtlich des Begriffs „Splittersiedlung“ nicht nachvollziehen. Nach seiner juristischen Auffassung handele es sich bei Sandelermöns sehr wohl um eine Splittersiedlung. Für die beiden Flächen der Außenbereichssatzung sei der Aufwand an sich zu hoch. Auch könne er den Begriff „Diktat“ nicht nachvollziehen. Die CDU-Fraktion stehe hinter dieser Planung und werde dafür stimmen. Wenn Herr Albers der Meinung sei, dass es sich bei dieser Planung um eine Farce handele, könne er mit „Nein“ stimmen. Herr Dr. Funk verwahrt sich gegen die Aussage, dass der Landkreis der Stadt etwas aufoktroyiert habe. Er hoffe jedenfalls, dass dort investiert werde.

 

Herr Harjes verleiht seiner Verwunderung darüber Ausdruck, dass Herr Albers bei der Sitzung über den Aufstellungsbeschluss und der Vorstellung des Vorentwurfs nicht dagegen gestimmt habe. Man rede über Flächen im Außenbereich und in einem Wasserschutzgebiet, wo noch etwas machbar sei. Hier bewege man sich im Rahmen von Bundes- und Landesgesetzen, die enge Grenzen setzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne die Beschlussempfehlung mittragen.

 

Herr Udo Albers erinnert daran, dass er bei der 1. Vorstellung genau dasselbe gesagt habe, wie in der heutigen Sitzung. Er habe damals vorgeschlagen, die Bereiche A und B zu verbinden. Im Baugesetzbuch stehe seiner Ansicht nach etwas anderes. Er zeige nicht auf den Bund in Berlin,  sondern auf den Landkreis Friesland bezüglich dessen Rechtsauslegung.

 

Herr Wolken führt aus, dass es seit 25 Jahren um ein Baugebiet in Sandelermöns gehe. Ob etwas passiere, hänge jedoch vom Verkaufswillen der betroffenen Grundstückseigentümer ab. Die SPD-Fraktion unterstütze die Beschlussempfehlung.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass er in Bezug auf die kleineren Haushaltsgrößen den Hinweis von Herrn Weydringer gut fand, dass dort Doppehäuser entstehen können.

 

Sodann lässt er über die Beschlussempfehlung abstimmen.