Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Thematik wird zur Beratung in die Fraktionen zurückgegeben.

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Funk zeigt sich erschrocken über die neu errechneten Ausgleichsbeträge. Diese würden den ohnehin schon teuren Wohnraum noch teurer machen, da die Investoren die Kosten auf die Mieter umlegen würden. Aus sozialen Gründen sei diese neue Satzung völlig kontraproduktiv und nicht zu unterstützen.

 

VA Rüstmann erklärt, die Verwaltung sei in der Vergangenheit immer wieder von der Politik darauf hingewiesen worden, dass die Ausgleichsbeträge nicht hoch genug seien. Aus diesem Grund sei die Satzung neu erstellt worden. Die Ausgleichsbeiträge würden weniger die Mieter als viel mehr die Investoren betreffen. Diese seien aber in der Vergangenheit nicht durch die Höhe der Beträge abgeschreckt worden. In manchen Fällen sei der Ausgleichbetrag sogar geringer ausgefallen, als der Parkplatzbau den Investor gekostet hätte. Wenn die Stadt einen Ausgleich schaffen wolle, müsse man diesen an die tatsächliche Entwicklung anpassen.

 

RF Rasenack stimmt VA Rüstmann zu und ergänzt, dass der Raum in der Innenstadt endlich sei, und man darum auch von den Bauherren, die es nicht schaffen würden, Parkraum zur Verfügung zu stellen, entsprechend hohe Ablösesummen  verlangen sollte.

 

RH Theemann ist skeptisch, was die pauschale Erhöhung der Ausgleichsbeträge betrifft. Er weist darauf hin, dass auch Menschen in der Innenstadt leben würden, die gar kein Auto hätten. 13.000 € als Ablösebetrag empfinde er als zu hoch. Zudem gebe es bereits sehr viele Leerstände in der Innenstand. Wenn die Stadt hier noch zusätzlich Kosten erhöht, wäre das wenig attraktiv, auch für zukünftige Bauherren.

 

VA Rüstmann klärt auf, dass sich die 13.000 € auf einen sehr geringen Teil der Innenstadt beziehe, bei dem ein Bodenrichtwert von 400 vorliegen würde. Bei einem Bodenrichtwert von 200 liege man bei einem Betrag von 6.500 €, und auch hier handele es sich noch um den Innenstadtbereich. Je weiter man sich von der Innenstadt entferne, desto geringer werde der Ausgleichsbetrag.

 

RF Bunjes ist auch der Meinung, bei dem vorhandenen Parkplatzproblem in der Innenstadt dürfe man nicht zulassen, dass sich die Investoren so günstig aus ihrer Verpflichtung freikaufen könnten.

 

RH Funk bleibt bei seiner Meinung, dass die Investoren die Ablösebeträge auf die Mieten aufschlagen würden. Aus diesem Grund könne er dem Beschlussvorschlag so nicht zustimmen.

 

RF Thomßen spricht sich für die Erhöhung der Ausgleichsbeträge aus. Sie sieht keine Benachteiligung für Privatleute, sondern nur für die Investoren. Die Erhöhung sei der richtige Weg.

 

RF Rasenack weist darauf hin, dass die Regelung nicht bei bestehenden Geschäften, sondern lediglich bei Neubauten greifen würde.

 

Bürgermeister Albers zeigt auf, dass es sich bei dieser Problematik um zwei miteinander konkurrierende Entwicklungen handele. Zum einen hätten einige Investoren in der Vergangenheit lieber den Ausgleichbetrag gezahlt als ausreichend Parkplätze vorzuhalten. Damit gehe eine Verknappung der Parkplätze in der Innenstadt einher, bei der die Stadt Jever wiederum Abhilfe schaffen müsse. Zum anderen bekäme man das Problem der Leerstände in der Innenstadt nur in den Griff, wenn sich vermehrt Investoren finden würden. Aufgrund der Komplexität der Sachlage macht er den Vorschlag, die Thematik zur Beratung zurück in die Fraktionen zu geben.

 

RH Eden erkundigt sich danach, wie die Rechtslage beispielsweise bei einem Schuhgeschäft aussehe, das für zwei Jahre schließen würde und dann als Schuhgeschäft oder mit anderem Sortiment neueröffnet werde.

 

VA Rüstmann erklärt, bei Nutzungsgleichheit, in diesem Fall Einzelhandel, liege Bestandsschutz vor. Sollten Wohnungen errichtet werden, müssten Parkplätze geschaffen oder Ausgleichsbeträge gezahlt werden.

 

RH Schüdzig empfindet die Vorlage samt Berechnung und die Erläuterungen der Verwaltung als gut und schlüssig und spricht sich für die Erhöhung aus.

 

RH Theemann stellt den Antrag, den TOP zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben.

 

Der Vorsitzende lässt sodann darüber  abstimmen.