Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Rat wird hiermit gem. § 89 NGO von den im Zeitraum 30.08.07 bis 31.12.07 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 unterrichtet.

 

 


Ohne Diskussion empfiehlt der Ausschuss folgende Beschlussfassung: