Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Entwurf des 1. Nachtragshaushalts 2021 wird mit den in der Anlage beigefügten Änderungen als Satzung beschlossen.

 

 


Herr Rüstmann teilt mit, dass sich seit der vergangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses im Verlauf der letzten Woche noch weitere Änderungen im Entwurf  zum Nachtragshaushaltsplan 2021 der Stadt Jever ergeben hätten. Anhand dieser Änderungen, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, führt er zum Sachverhalt aus. Herr Rüstmann informiert, dass im Ergebnishaushalt des 1. Nachtragshaushaltes für das Jahr 2021 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 9.900 € für eine notwendige Reparatur des Drehleiterfahrzeuges der Freiwilligen Feuerwehr veranschlagt worden seien. Weiterhin müssten zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 11.600 € für anfallende Planungskosten im Rahmen der 2. Untersuchungsstufe für das Freibad eingeplant werden. Des Weiteren hätten sich im Rahmen der Ausschreibung für die Herstellung der Veranstaltungswiese für das Projekt des Natur- und Erlebnisortes in Jever (NEO) Mehrkosten in Höhe von 12.000 € ergeben, die nunmehr ebenfalls im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes berücksichtigt worden seien. Außerdem führt er aus, dass im investiven Bereich zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 560.000 € veranschlagt worden seien, um die jeverschen Grundschulen mit Be- und Entlüftungsanlagen ausstatten zu können. Ferner seien die in der heutigen Sitzung des Rates beschlossenen Ergänzungen im Nachtragshaushaltsplan 2021 berücksichtigt worden. Herr Rüstmann hebt abschließend hervor, dass sich das Defizit im Ergebnishaushalt mit diesem neu vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2021 im Vergleich zum Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 insgesamt auf 1.525.000 € belaufen werde. Mit den jetzt vorgenommenen Änderungen des Entwurfs verbessere sich der ursprüngliche Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes im Ergebnishaushalt um circa 500.000 €.   

 

Ratsherr Janßen teilt für die SPD-Fraktion mit, der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Jever für das Jahr 2021 könne auch als „Corona-Nachtrag“ bezeichnet werden. Die Stadt Jever habe auch während der „Corona-Pandemie“ viele Maßnahmen umgesetzt, insbesondere auch die Folgen der Pandemie für unterschiedlichste Bereiche abgemildert. Er hebt hervor, die Veranschlagung von finanziellen Mitteln für die Ausstattung der jeverschen Grundschulen mit Be- und Entlüftungsanlagen, für die die Stadt Jever einen Eigenanteil in Höhe von 122.000 € zu leisten habe, sei zu begrüßen und stelle eine gute Investition dar. Die finanzielle Situation der Stadt Jever als Kreisstadt sei trotz der Pandemie weiterhin beständig für künftige Aufgaben. Die übrigen Kommunen des Landkreises Frieslandes beneideten die Stadt Jever um deren finanzielle Situation. Dem im September 2021 neu wählenden Rat der Stadt Jever werde ein solider Haushalt überlassen. Ratsherr Janßen erklärt, erhebliche Investitionen könnten in den kommenden Jahren ohne eine Darlehensaufnahme getätigt werden. Die Stadt werde zum Ende des Jahres 2021 voraussichtlich eine Liquidität von rund 5,5 Millionen Euro vorweisen können. Dies sei insbesondere auf die eigenständige Vermarktung von Baugrundstücken zurückzuführen, durch die die Stadt Jever Verkaufserlöse generiere. Die Stadt Jever vermarkte ihre Baugrundstücke seit vielen Jahren eigenständig. Als Beispiele nennt er die Vermarktung der Baugebiete „Moorwarfen-Voßhörn“, „Normannenviertel“ und das Baugebiet „An den Schöfelwiesen“. Ratsherr Janßen macht deutlich, die eigenständige Vermarktung von Baugrundstücken sei positiv zu bewerten, gelte als Daseinsvorsorge und trage wesentlich zu der derzeit beständigen Haushaltssituation der Stadt Jever bei. Er betont, die SPD-Fraktion habe sich bereits frühzeitig dafür eingesetzt, dass eine eigenständige Vermarktung von Baugrundstücken durch die Stadt Jever erfolgen soll. Ferner zeige dieser Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Jever für das Jahr 2021 auf, dass die Stadt Jever in der Pandemie zahlreiche freiwillige finanzielle Hilfestellungen geleistet habe, um die Folgen dieser Pandemie abzumildern. Ratsherr Janßen nennt als Beispiele die Förderung von Sportvereinen, den Wettbewerb zur Reduzierung des Leerstandes in der Innenstadt, die Anschaffung von i-Pads für die jeverschen Grundschulen und die Gewährung eines Zuschusses für die Aufwertung und Erweiterung des Kinderspielplatzes in Sandelermöns. Dennoch mahnt er an, dass der Ergebnishaushalt ein erhebliches Defizit vorweise. Der Verzicht auf die Gebühren für die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten und Mindereinnahmen im Bereich der Vergnügungssteuer hätten nicht zur Reduzierung des Defizites beigetragen. Darüber hinaus sei die Steuerkraft gestiegen. Dies sei grundsätzlich positiv zu betrachten, wirke sich jedoch negativ auf den Finanzausgleich aus. Erfreulich sei weiterhin, dass das Defizit im Ergebnishaushalt durch die Überschüsse aus den Vorjahren weiterhin ausgeglichen werden könne. Im investiven Bereich des Finanzhaushaltes könne ein Überschuss erwirtschaftet werden. Dies sei ausdrücklich zu begrüßen und verdeutliche, dass die wirtschaftliche Entwicklung in Jever weiterhin positiv sei. Ratsherr Janßen führt aus, die weiterhin positive Wirtschaftslage in Jever sei zudem dadurch erkennbar, dass die generierten Einnahmen der Stadt Jever aus der Gewerbesteuer um circa 100.000 € auf nunmehr rund 4,8 Millionen Euro gestiegen seien. Im nichtöffentlichen Teil der heutigen Ratssitzung habe der Rat über die Veräußerung weiterer Gewerbeflächen zu entscheiden. Auch dies stelle zusätzlich zum privaten Wohnungsbau ein positives Signal für die weitere Entwicklung der Kreisstadt Jever dar. Er hebt außerdem hervor, dass dieser im Entwurf vorliegende 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2021 eine optimale Grundlage darstelle, um die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen, wie beispielsweise den Aus- und Umbau der Paul-Sillus-Schule, den Ausbau der Feuerwache an der Milchstraße oder die Sanierung des Lokschuppens, finanzieren zu können. Abschließend teilt Ratsherr Janßen mit, dass die SPD-Fraktion dem 1. Nachtragshaushalt 2021 der Stadt Jever zustimmen werde.

 

Ratsherr Eden teilt mit, grundsätzlich sei der nun vorliegende Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Stadt Jever für das Haushaltsjahr 2021 zu begrüßen. Die CDU-Fraktion werde den 1. Nachtragshaushalt 2021 mittragen. Er merkt jedoch angesichts der u.a. steigenden Personalkosten an, dass die Pflichtkosten langfristig nicht unkontrollierbar werden dürften und mahnt an, dass die Kosten, die nunmehr neu geschaffen worden seien, teilweise über einen längeren Zeitraum nicht mehr eingespart werden könnten. Ratsherr Eden appelliert, stets auf einen sorgsamen und bedachten Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln zu achten, auch damit sich die für freiwillige Leistungen zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel nicht weiter verringerten. Er gibt zu bedenken, dass sich die derzeit solide Situation des Haushaltes verschlechtern werde, sofern künftig die Zinsen gegebenenfalls wieder ansteigen würden und die Grundstücke in dem Umfang nicht mehr vermarktet werden könnten. Abschließend macht Ratsherr Eden deutlich, dass die Liquidität nicht aussagekräftig sei und lediglich den derzeitigen Ist-Zustand wiedergebe. Für die Bewertung der finanziellen Situation der Stadt Jever sei ausschließlich der Haushalt heranzuziehen.

 

Ratsherr Schönbohm erklärt für die SWG-Fraktion, dass sich seit dem ursprünglichen Haushalt 2021 der Stadt Jever einige, auch negative, Veränderungen ergeben hätten. Viele dieser Veränderung seien, wie zum Beispiel die Mindereinnahmen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer oder bei der Vergnügungssteuer, jedoch pandemiebedingt. Die Senkung der Kreisumlage durch den Landkreis Friesland zu Beginn des Jahres habe aber auch zu einer Verringerung der Ausgaben geführt. Ebenso seien Mehreinnahmen im Bereich der Grund- und Gewerbesteuer sowie bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen. Er unterstreicht die Ausführungen des Ratsherrn Eden, dass für die Bewertung der tatsächlichen finanziellen Situation der Stadt Jever der Ergebnishaushalt heranzuziehen sei und nicht die Liquidität. Ratsherr Schönbohm führt weiterhin aus, erhebliche Mehrerträge seien durch Zuweisungen des Landkreises Friesland für die Kinderbetreuung zu verzeichnen, der ursprünglich für Kinderbetreuung sachlich zuständig sei. Stattdessen werde die Kreisumlage voraussichtlich jedoch um einige Punkte angehoben. Eine formelle Einigung zum endgültigen Verteilungsschlüssel für die Zuwendungen des Landkreises Frieslands zu den Kosten der Kindertagesstätten stehe aber noch aus. Voraussichtlich erfolge eine Verteilung der Zuwendungen nach den Betreuungsstunden. Er bezweifelt jedoch, dass diese Einigung, die zwischen dem Landkreis Friesland und allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden erzielt werden müsse, zustande komme und merkt an, dass die Zusammenhänge zwischen der Kreisumlage und der Diskussionen um eine ausgewogene Verteilung der Kosten für die Kindertagesstätten für die Öffentlichkeit teilweise nicht verständlich seien. Die Stadt Jever werde aber, sofern denn eine Einigung erzielt werden könne, von dieser profitieren, da sie in diesem Haushaltsjahr Mehrerträge in Höhe von 535.000 € generieren könne. Im Ergebnishaushalt reduziere sich das Defizit von ursprünglich 1.774.700 € auf nunmehr rund 1,5 Millionen Euro. Diese Verringerung des Defizits sei erfreulich. Abschließend teilt Ratsherr Schönbohm mit, dass die SWG-Fraktion dem vorliegenden Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2021 zustimmen werde.

 

Der Bürgermeister erklärt, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, mit Ausnahme der Gemeinde Wangerooge, hätten seinerzeit die Aufgabe der Kinderbetreuung vom Landkreis Friesland übernommen. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden forderten nunmehr jedoch erstmalig eine konkrete Bezahlung für die Übernahme dieser Leistung. Die Verknüpfung dieser mit der Kreisumlage sei ein normales Geschehen, zumal der Landkreis Friesland vor endgültiger Verteilung seiner Zuwendungen zunächst Einnahmen erzielen müsse. Diese Einnahmen generiere der Landkreis überwiegend aus der Kreisumlage, die die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu leisten hätten. Ferner informiert Bürgermeister Albers, dass sich die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bereits auf einen Verteilungsschlüssel geeinigt hätten. Die einzelnen Entscheidungen der Gremien stehen derzeit jedoch teilweise noch aus. 

 

Ratsherr Schönbohm wirft ein, dass diese Diskussionen für Bürgerinnen und Bürger mit geringen verwaltungsrechtlichen Kenntnissen dennoch unverständlich seien. 

 

Ratsherr Harjes teilt mit, er würde es begrüßen, wenn über die Qualität der Kindertagesstätten eine ähnlich intensive Debatte geführt werde, wie sie bezüglich der Zuwendungen zu den Kosten der Kindertagesstätten geführt werde. Er führt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus, dass sie dem vorliegenden Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt 2021 ebenfalls zustimmen werde und sehr erfreut darüber sei, dass der seitens seiner Fraktion im Januar 2021 gestellte Antrag bezüglich etwaiger Be- und Entlüftungsanlagen in den jeverschen Grundschulen jetzt Berücksichtigung gefunden habe und nunmehr finanzielle Mittel für die Anschaffung entsprechender Anlagen im Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes der Stadt Jever veranschlagt worden seien.

 

Ratsherr Janßen macht deutlich, der Anteil der Personalkosten belaufe sich bei der Stadt Jever auf rund 25 % des Haushaltsvolumens. In den meisten Kommunen liege dieser Anteil wesentlich höher. Er hebt die Arbeit des gesamten Personals der Stadt Jever lobend hervor und teilt mit, dass die Stadt Jever auf keine/n Beschäftigte/n verzichten könne. Hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten führt Ratsherr Janßen aus, dass im Kreisgebiet insgesamt Kosten von rund 19,8 Millionen Euro anfielen, die für die Kindertagesstätten zu leisten seien. Diese Kosten sollen nunmehr vom Landkreis Friesland in einem ausgewogenen Verhältnis an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Form von Zuwendungen erstattet werden. Im Gegenzug für diese Zuwendungen sei seitens des Landkreises Frieslandes beabsichtigt, die Kreisumlage von bisher 46 Punkten erneut auf 51 Punkte anzuheben. Ein Punkt der Kreisumlage entspreche für die Stadt Jever Kosten von rund 165.000 €. Für den Landkreis Friesland stelle ein Punkt der Kreisumlage rund 1,117 Millionen Euro dar. Eine Anhebung der Kreisumlage von 5 Punkten führe für den Landkreis Friesland zu Mehrerträgen von knapp 6 Millionen Euro. Die kreisangehörigen Kommunen würden 50 % der verbliebenen Kosten bei der Kinderbetreuung, gekürzt um die 5 Punkte der Kreisumlagenerhöhung erhalten. Er gibt weiterhin zu bedenken, dass der Landkreis Friesland über die Personal- und Organisationshoheit der Kindertagesstätten verfüge, wenn dieser die Aufgabe der Kinderbetreuung letztlich eigenständig ausführe. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hätten sich jedoch erfreulicherweise dafür ausgesprochen, dass sie diese Aufgabe weiterhin ausführe. Ratsherr Janßen zeigt sich zuversichtlich, dass zeitnah eine einvernehmliche Lösung bezüglich der Kinderbetreuung im Landkreis Friesland erzielt werde und betont, je eher eine Lösung gefunden werde, desto früher erhalte die Stadt Jever ihre Zuwendungen. Er merkt zudem an, je länger die Diskussionen um eine einvernehmliche Lösung andauerten, desto größer werde die Verunsicherung bei den Eltern aber auch bei dem Personal der Kindertagesstätten. Die Stadt Jever müsse daher eine zeitige Lösung anstreben.

 

Ratsherr Theemann führt aus, der Entwurf zum 1. Nachtragshaushalt der Stadt Jever sei grundsätzlich zu befürworten und teilt mit, dass die FDP-Fraktion diesem vorliegenden Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes der Stadt Jever zustimmen werde. Die FDP-Fraktion strebe weiterhin die Gewährleistung der Handlungsfähigkeit an. Diese werde insbesondere durch die Veranschlagung finanzieller Mittel für Be- und Entlüftungsanlagen für die jeverschen Grundschulen deutlich. Mit der Veranschlagung finanzieller Mittel könne die Stadt Jever eine schnelle Reaktionsfähigkeit erreichen. Er gibt jedoch zu bedenken, dass das Bereitstellen finanzieller Mittel nicht ausreichend sei und appelliert an einen sorgsamen Umgang bei der Umsetzung etwaiger Maßnahmen. Die Grundlage für die Umsetzung sei zwar geschaffen, letztlich zähle jedoch ausschließlich, ob die Schulen öffnen und die Kinder beschult werden könnten.

 

Ratsherr Schönbohm wirft angesichts der seitens des Ratsherrn Janßen errechneten Differenz zwischen der Erhöhung der Kreisumlage und der voraussichtlich zu erhaltenen Zuwendungen des Landkreises für die Kinderbetreuung ein, dass die kreisangehörigen Städte und Kommunen bisher auch einen Zuschuss zu den Betriebskosten erhalten würden. Diese Zuwendungen müssten von der durch eine neue Vereinbarung getroffenen Regelung für die Zuwendungen abgezogen werden, sodass sich die Zuschüsse bei gleichzeitiger Erhöhung der Kreisumlage, die die kreisangehörigen Städten und Gemeinden sodann vom Landkreis erhielten, im Ergebnis relativierten.

 

Ratsherr Albers zeigt sich verwundert angesichts der jetzigen Debatte über die Kinderbetreuung im Landkreis Friesland und teilt mit, letztlich sei es uninteressant, von welcher Stelle die Zuwendungen gezahlt würden. Im Ergebnis würden die Zuwendungen von allen Steuerzahler/-innen und steuerpflichtigen Unternehmen gezahlt. Er macht abschließend deutlich, je mehr verschiedene Instanzen involviert seien, desto weniger finanzielle Mittel würden am Ende zur Verfügung stehen, da sich diese stets aufgrund der Kosten für den Verwaltungsaufwand verringerten.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: