Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 11, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Jever beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Satzung über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösungssatzung).

 

 


Ratsherr Janßen teilt mit, die bisher gültige Ablösungssatzung stamme aus dem Jahr 1991. Die SPD-Fraktion habe in der Vergangenheit mehrmals angeregt und sich dafür ausgesprochen, die Ablösesatzung zu überarbeiten und die Ausgleichsbeiträge zu erhöhen. Dass nunmehr ein überarbeiteter Satzungsentwurf vorliege, sei zu begrüßen. Als Berechnungsgrundlage der Ausgleichsbeiträge sollen künftig die Herstellungs- sowie die Grundstückskosten, welche aus dem Bodenrichtwert ermittelt würden, herangezogen werden. Ferner führt er für die SPD-Fraktion aus, dass sie einen gerechten finanziellen Ausgleich für nicht hergestellte Parkflächen wünsche. Bisher seien die Ausgleichsbeiträge für nicht hergestellte Kraftfahrzeugeinstellplätze in Jever im Vergleich zu anderen Kommunen zu kostengünstig gewesen, sodass die Zahlung eines entsprechenden Ausgleichsbetrages sogar attraktiver gewesen sei als die Errichtung von Parkflächen. Auch dürften die öffentlichen Parkflächen in der Innenstadt nicht unnötig blockiert werden. Der Rat der Stadt handele solidarisch, sofern er die Neufassung dieser nun im Entwurf vorliegenden Ablösungssatzung beschließe. Abschließend verweist Ratsherr Janßen auf die Äußerungen des Herrn Rüstmann, die dieser in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften getätigt habe und macht deutlich, dass Parkflächen in der Innenstadt nicht zu kostengünstig zur Verfügung gestellt werden sollten. Zudem würden die Ausgleichsbeiträge weniger die Mieter/-innen betreffen, sondern vielmehr die Investoren.

 

Ratsherr Dr. Funk führt aus, die Lage auf dem Wohnungsmarkt habe sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. In der Bundesrepublik Deutschland lebten nunmehr – auch bedingt durch Zuzüge aus dem Ausland – vielmehr  Menschen, die Wohnraum benötigten. Auch der Rat der Stadt Jever sei derzeit bemüht, weiteren Wohnraum zu schaffen. U.a. auch Investoren würden dazu beitragen, diesen Wohnraum zu errichten. Er erklärt weiterhin, aufgrund der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank gestalte sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt noch schwieriger, da immer mehr Menschen in Immobilien investierten. Dies führe wiederum zu einem zusätzlichen Anstieg der Preise für Wohnraum. Ratsherr Dr. Funk spricht sich ebenfalls dafür aus, die Ablösungssatzung zu überarbeiten, hebt jedoch zugleich hervor, dass der jetzige Zeitpunkt seiner Ansicht nach nicht der richtig sei, um die Neufassung einer Ablösungssatzung in der vorliegenden Form zu beschließen. Er betont zudem, die größte Not der Bevölkerung Deutschlands sei derzeit der Mangel an Wohnraum. Nunmehr diesen vorliegenden Entwurf der Ablösungssatzung zu beschließen, halte er angesichts der prekären Lage des Wohnungsmarktes für kontraproduktiv. Ratsherr Dr. Funk macht weiterhin deutlich, dass die Stadt Jever eine verdichtende Bebauung zugelassen habe. Der zur Verfügung stehende Parkraum werde dadurch knapper. Er mahnt an, die ohnehin schon prekäre Lage des Wohnungsmarktes dürfe nicht noch verschlechtert werden, indem der Wohnraum durch die Ablösungssatzung noch teurer gestaltet werde und beantragt stattdessen für die CDU-Fraktion, die Thematik zwecks weiterer Beratung an die Fraktionen zurückzuverweisen.

 

Ratsherr Theemann erklärt, die Anpassung der Ablösungssatzung sei kein Selbstzweck und führt aus, von der Anpassung seien vorrangig der Altstadtbereich sowie der Alte Markt betroffen. Die Außenbereiche des Stadtgebiets seien in den vergangenen Jahren eher weniger betroffen gewesen. Er trägt zudem vor, dass für den Innenstadtbereich kein Masterplan oder Generalverkehrsplan vorhanden sei, mithilfe dieser die künftige Parkflächensituation bewertet werden könne. Derzeit verfolge die Stadt Jever das Ziel, den kürzlich vom Rat der Stadt Jever beschlossenen Radfahrplan umzusetzen. Zugleich sei beabsichtigt, den Verkehr gezielt zu verlagern. Mit diesem nun vorliegenden Satzungsentwurf werde die Ablösung von Parkflächen erheblich kostenaufwendiger. Dies könne gegebenenfalls dazu beitragen, dass Parkflächen in Bereichen errichtet würden, in denen dies ursprünglich nicht gewünscht sei. Ratsherr Theemann hebt hervor, dass die Altstadt und der Alte Markt vorwiegend von Fußgängerinnen und Fußgängern in Anspruch genommen würden. Dass nunmehr in dortigem Bereich Parkflächen errichtet würden, sei unter Umständen nicht gewollt. In einem Masterplan könnten eben diese Aspekte berücksichtigt werden. Zudem macht er deutlich, dass im Innenstadtbereich einige Leerstände zu verzeichnen seien. Sofern nun einzelne Investoren im Innenstadtbereich bauen wollten, müssten diese aufgrund dieser – vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates – beschlossenen Satzung zusätzliche finanzielle Mittel aufwenden, um ihr Vorhaben realisieren zu können. Dies sei kontraproduktiv, wenn zugleich weiterhin das Ziel der Reduzierung des Leerstandes in der Innenstadt erreicht werden soll. Ratsherr Theemann betont, der jetzige Zeitpunkt für die Beschlussfassung einer modifizierten Ablösungssatzung sei aus den vorgenannten Gründen nicht richtig. Aus diesem Grund werde die FDP-Fraktion den seitens des Ratsherrn Dr. Funk gestellten Antrag, die Thematik zwecks weiterer Beratung  an die Fraktionen zurückzuverweisen, unterstützen. Bei der FDP-Fraktion sei durchaus weiterer Beratungsbedarf vorhanden.

 

Ratsfrau Thomßen teilt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, dass sie dem vorliegenden Satzungsentwurf und der Anpassung der Ausgleichsbeiträge zustimmen werde. Sie betont, dass eine Neufassung dieser Satzung erforderlich sei und führt aus, bisher seien lediglich wenige Kraftfahrzeugeinstellplätze abgelöst worden. Die Ausgleichsbeiträge müssten zweckgebunden verwendet werden. Dies sei zu begrüßen. Die nunmehr neu errechneten und vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zu entrichtenden Ausgleichsbeiträge stellten im Vergleich zu den Investitionen in Neubauten einen sehr geringen Anteil dar. Auch wenn diese später umgelegt würden, handele es sich noch immer um eine geringe Summe. Die Argumentation der CDU-Fraktion sei daher nicht verständlich.

 

Der Ratsvorsitzende lässt sodann zunächst über den vom Ratsherrn Dr. Funk für die CDU-Fraktion gestellten Antrag, die Thematik zwecks weiterer Beratung an die Fraktionen zurückzuverweisen, abstimmen.

 

Abstimmung: bei Stimmengleichheit abgelehnt: Ja 14  Nein 14  Enthaltung 1

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: