Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der Veränderungssperre Nr. 15 als Satzung gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches. Diese Veränderungssperre wird für den zukünftigen Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Stadtmitte / Schlachte“ erlassen.

 

Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


VA Rüstmann erläutert die Notwendigkeit der Veränderungssperre. Er weist darauf hin, dass vorhin ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des bestehenden Bebauungsplans gefasst worden sei. Um die Ziele der anstehenden Bauleitplanung nicht zu gefährden, sei es notwendig, eine Veränderungssperre zu beschließen, denn auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans könnten ohne Veränderungssperre jederzeit Bauanträge gestellt und genehmigt werden. Dadurch würden Fakten geschaffen, die der Neufassung des Bebauungsplans entgegenstehen könnten. Dabei gehe es nicht darum, Investoren zu behindern, sondern im Ausgleich mit diesen müssten auch die städtischen Interessen Berücksichtigung finden. 

 

Ratsherr Werber unterstützt den Vorschlag der Verwaltung und weist auf die Bedeutung der Fläche für die Stadtentwicklung hin.

 

Ratsherr Oltmanns führt aus, dass eine Veränderungssperre eine erhebliche Restriktion sei, die dem Investor sicherlich nicht gefalle. Er halte es für wesentlich, dass das weitere Verfahren ausführlich mit dem Investor und der durch die anstehenden Maßnahmen betroffenen Brauerei besprochen werde.

Zudem würde ihn interessieren, wie der Investor zu der Veränderungssperre stehe.

 

Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass der Zeitung zu entnehmen gewesen sei, dass Herr Fellensiek sich dahingehend erklärt habe, dass dieses das übliche Vorgehen einer Kommune sei und für ihn keine Überraschung darstelle.

Auf jeden Fall werde man den engen Kontakt zu allen Beteiligten suchen, um die Angelegenheit zu einer guten Lösung führen zu können.

 

Ratsherr Funk führt aus, dass er kein Freund von Restriktionen sei, dennoch sei die Veränderungssperre in diesem Fall das Mittel der Wahl. Wichtig sei nur, dass sie nicht unendlich blockiere, sondern dafür genutzt werde, zeitnah zufriedenstellende Lösungen zu finden.

 

Ratsherr Albers sieht das Grundstück als große Chance für die Stadt. Es komme darauf an, entsprechende Visionen zu entwickeln, um das Grundstück einer sinnvollen Nutzung zuführen zu können. Die in der Planungswerkstatt zum Gelände Kückens von den Planern präsentierten Vorstellungen hätten ihn nicht überzeugt. Für ihn stelle die Veränderungssperre fast eine Enteignung des neuen Eigentümers dar.

 

VA Rüstmann erwidert darauf, dass noch kein Kaufvertrag abgeschlossen worden sei, so dass der Begriff „Enteignung“ allein aus diesem Grund nicht angebracht sei.