Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

Der vom Verwaltungsausschuss am 25.06.2019 gefasste Aufstellungs-beschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Stadtmitte/Schlachte“ wird aufgehoben.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Einleitung des Aufstellungs-verfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Stadtmitte/ Schlachte“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes ist, die Nutzung der im Geltungsbereich liegenden Gewerbebrache der Firma Kückens im Einklang mit den Zielen des Sanierungsgebietes IV zu bringen und die städtebauliche Nutzbarkeit zu verbessern bzw. zu beordnen.

 

 

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

Ratsherr Albers trägt vor, dass ihm die Begründung des Aufstellungsbeschlusses nicht gefalle, da die Fläche zu wertvoll sei, um sie überwiegend für Parkplätze zu nutzen. Nach seiner Ansicht bringe es nichts, die Aufenthaltsqualität des Schlachteplatzes zu verbessern, da der Verkehrslärm von vornherein einer Aufenthaltsqualität entgegenstehe.

 

Ratsherr Janßen erwidert, dass der Bebauungsplan auf jeden Fall angefasst werden müsse, um die städtebaulichen Ziele zu erreichen. Hierzu solle man sich die notwendige Zeit für grundlegende Entscheidung nehmen, ohne private Initiativen zu behindern.

 

Bürgermeister Albers  führt aus, dass es Wechselwirkungen zwischen dem Gelände Kückens und dem übrigen Sanierungsgebiet gebe. Deswegen sei es unbedingt notwendig, die Interessen der Stadt und der Nachbarn, wie z.B. der Brauerei, in die Entwicklung des Gelände Kückens miteinfließen zulassen, so dass die Gesamtgemengelage unbedingt im Rahmen einer neuen Bauleitplanung betrachtet werden müsse.

 

VA Rüstmann  erläutert, dass die Parkplätze nur beispielhaft genannt worden seien. Dieses sei lediglich ein Aspekt, der mit vielen anderen korrespondiere.