1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Außenbereichssatzung Sandelermöns Süd gemäß § 35 Abs. 6 BauGB als Satzung. Der Außenbereichssatzung wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 

 


Ratsherr Albers führt aus, es sei erfreulich, dass die Verwaltung anhand einer Außenbereichssatzung für Sandelermöns die Schaffung zusätzlichen Wohnraums beabsichtige. Er erklärt, durch diese Satzung könnten zwei zusätzliche Baugrundstücke in der Ortschaft entstehen. Dennoch merkt Ratsherr Albers an, dass diese zwei Baugrundstücke nur geringfügig zur Entwicklung des Ortsteiles beitragen würden und bedauert, dass während der gesamten Planungsphase keine Gespräche mit den dortigen Anwohnerinnen und Anwohner stattgefunden hätten. Die Bewohner/-innen einer Ortschaft wie Sandelermöns könnten nicht mit den Bewohnerinnen und Bewohnern der Innenstadt verglichen werden, da sie nach anderen Werten leben würden. Ein Dorf sei geprägt von dem Zusammenhalt der Bewohnerinnen und Bewohner. Auch die Vereinszugehörigkeit spiele eine bedeutende Rolle. Ratsherr Albers betont ferner, dass Ortschaften wie Sandelermöns und die dortigen Vereine erhalten bleiben wollen. Ein Zuwachs an der Einwohnerzahl dieses Dorfes müsse folglich ermöglicht werden. Dies sei mit der Schaffung von zwei zusätzlichen Baugrundstücken nicht möglich. Hinsichtlich der Satzungsbezeichnung „Sandelermöns Süd“ teilt er jedoch mit, dass diese Bezeichnung Hoffnung eine weitere Entwicklungsmöglichkeit des Ortsteiles in Richtung der übrigen Himmelsrichtungen gebe. Weiterhin macht Ratsherr Albers deutlich, das Ergebnis dieses Planungsverfahren sei vergleichbar mit einem „Diktat“, da insbesondere aufgrund des Einwirkens des Landkreises Friesland als Bauaufsichtsbehörde lediglich die Entstehung von zwei Baugrundstücken möglich sei und dieses Ergebnis des Planungsverfahrens nahezu von dem Landkreis Friesland auferlegt worden sei. Als Begründung sei mitgeteilt worden, dass sich der Geltungsbereich dieser Satzung auf das dortige Wasserschutzgebiet erstrecke. Die Entstehung von Windkraftanlagen, deren Betonfundamente rund 30 Meter in die Tiefe ragen würden, wäre jedoch vermutlich seitens des Landkreises genehmigt worden. Dies sei der Öffentlichkeit schwer zu vermitteln. In diesem Zusammenhang weist er zudem auf das Bundesland Brandenburg hin, in dem u.a. mehrere Hektar Waldflächen gerodet worden seien, um eine Fabrik für die Herstellung von Kraftfahrzeugen zu errichten. Dass der Landkreis Friesland als hiesige Baugenehmigungsbehörde die Entstehung von weiteren Baugrundstücken in Sandelermöns versage, sei unverständlich. Ratsherr Albers appelliert, darauf Acht zu geben, nicht auf eine angepasste Form des „Feudalsystems“ zuzusteuern. Es sei bedauerlich, dass sich sowohl die Verwaltung als auch der Rat der Stadt Jever die Planungshoheit für diesen Bereich habe nehmen lassen. Er zeigt sich abschließend angesichts der Satzungsbezeichnung jedoch zuversichtlich, dass noch weitere Entwicklungsmöglichkeiten für die Ortschaft Sandelermöns entstehen würden.

 

Ratsherr Janßen teilt mit, die Außenbereichssatzung für den Bereich „Sandelermöns Süd“ ermögliche zwar keine erhebliche Entwicklung der Ortschaft Sandelermöns, macht jedoch zugleich deutlich, sowohl der Landkreis Friesland als auch die Stadt Jever hätten im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit das Bestmögliche unternommen, um eine Veränderung der bisherigen Situation herbeizuführen und eine Weiterentwicklung des Ortsteils Sandelermöns zu ermöglichen. Die Möglichkeit zur Entwicklung dieses Ortsteiles sei mit dieser Satzung ausdrücklich vorhanden. Zudem bestehe weiterhin die Option, An- und Umbauten bestehender Gebäude vorzunehmen. Auch Erweiterungsbauten seien weiterhin zulässig. Ferner teilt er für die SPD-Fraktion aus, dass diese sehr erfreut darüber sei, dass – vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Jever – nunmehr sämtliche Außenbereiche der Stadt Jever über eine Außenbereichsatzung verfügten. Dies stelle einen Fortschritt dar und sei ausdrücklich zu begrüßen. Zudem entspreche dieser Umstand auch dem seinerzeit verabschiedeten Leitbild der Stadt Jever, in dem festgeschrieben worden sei, die Weiterentwicklung aller Ortsteile zu ermöglichen. Ratsherr Janßen macht des Weiteren deutlich, auch weiterhin sei es die Aufgabe des Rates, darauf zu achten, dass die Außenbereiche der Stadt Jever nicht unberücksichtigt blieben. Er teilt abschließend mit, dass die SPD-Fraktion der Außenbereichssatzung für den Bereich „Sandelermöns Süd“ zustimmen werde.  

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer teilt für die CDU-Fraktion mit, dass diese der Außenbereichssatzung ebenfalls zustimmen werde und erklärt, seine Fraktion sei erfreut darüber, dass mithilfe dieser Satzung im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit eine Möglichkeit zur Entwicklung der Splittersiedlung Sandelermöns geschaffen worden sei. Er betont weiterhin, dass der Rat nunmehr gegen Ende des Planungsverfahrens nicht eruieren müsse, ob in Sandelermöns ein neues Baugebiet entstehen sollte. Vielmehr müsse zwischen den Bereichen unterschieden werden, die auch im regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Friesland als Wohnnutzung vorgesehen seien und jenen Bereichen, in denen eine solche Wohnnutzung nicht vorgesehen sei. Dabei handele es sich um die Außenbereiche, die eine Privilegierung für die Landwirtschaft vorsehen würden. Dazu zählten auch regenerative Energien. Abschließend teilt Ratsherr Dr. Bollmeyer, dass abzuwarten sei, ob eine Entwicklung in Richtung eines Dorfes erfolge.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: