Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Schlieper vom Planungsbüro Metaplan das Wort. Dieser stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation die städtebauliche Entwicklungsplanung zum Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Große Wasserpfortstraße vor (Seite 2 der Powerpointpräsentation). Die Powerpoint-Präsentation liegt in Papierform diesem Protokoll bei.

 

Folgende Vorhaben sollen durch diese Entwicklungsplanung realisiert werden:

 

1.    Erstellung einer Tiefgarage, um die Parkplatzsituation zu verbessern;

2.    Realisierung eines neuen SB-Markt, der nach dem Auszug der Fa. Plus aus dem jetzigen Markt die Nahversorgung der Innenstadt sicherstellen soll;

3.    Ansiedlung einer Hotelnutzung im Bereich des jetzigen Plus-Gebäudes.

 

Ziel dieser Entwicklungsplanung sei die Wiedernutzbarmachung und die Nachverdichtung leer stehender Flächen. Außerdem solle die Innenstadt durch die Neuplanung und Bestandssicherung attraktiver gemacht werden.

 

Herr Schlieper stellt dann Herrn Wallraven vom Planungsbüro Stadt, Land, Fluss vor, der für die Fa. Metplan den Bebauungsplan ausarbeite.

 

Herr Wallraven stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes ausführlich vor. Da die von Herrn Wallraven ausgearbeitet Powerpoint-Präsentation sehr ausführlich ist, wird darauf verwiesen (Seite 2 bis 12 der Präsentation). Außerdem wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 im DIN A 4 Format beigefügt.  

 

Der Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag und fragt, warum es hier insgesamt 8 Kerngebiete geben müsse und nicht beispielsweise 5 ausreichen würden. Herr Wallraven erwidert, dass für jede Baufläche eine Grundflächenzahl festgesetzt werden müsse. Die Bestandssituation sei sehr different, so dass man die Festsetzung der Kerngebiete in dieser Anzahl vorgenommen habe.

 

Auf die Frage von Frau Glaum, warum in dem Bebauungsplan keine Grünflächen ausgewiesen seien, erklärt Herr Schlieper, dass nur die blau umrandeten Bereich bebaubar seien. Es sei denkbar, dass alle anderen Flächen bepflanzt werden können.

 

Herr Hartl führt aus, dass die Verkehrsflächen von einem Verkehrsplaner überplant werden sollen. Die Stadt denke darüber nach, ein Verkehrskonzept für die gesamte Innenstadt erarbeiten zu lassen. Bei dieser Planung werde nur dieses Quartier isoliert betrachtet. Es stelle sich die Frage, was passiere, wenn diese isolierte Betrachtung dem Gesamtverkehrskonzept widerspreche. Herr Wallraven erklärt, dass dieses kein Problem darstellen könne. Herr Hartl fragt nach, ob es dann bei einer Straßenbreite von 3,5 m für die St.-Annen-Straße bleiben könne. Herr Wallraven führt aus, dass die Verkehrsplanung nicht Sache des Bebauungsplanes sei. Die Verkehrsplanung sei eine Folgeplanung. Herr Schlieper erklärt, dass der Investor davon ausgehe, dass die St.-Annen-Straße 5,50 m breit werde.

 

Frau Rasenack bittet um Auskunft, warum nur geneigte Dächer und keine Flachdächer zugelassen werden sollen. Herr Wallraven erwidert, dass dieses nur entlang der Großen Wasserpfortstraße, der Steinstraße und einem Teilbereich der St.-Annen-Straße festgeschrieben werden soll. Dieses seien die wichtigsten Lage als Geschäftsbereich. Diese Festsetzung bedeute aber nicht, dass dort nicht Dachterrassen zulässig sein sollen. Diese müssten sich aber dem gesamten Umfeld flächenmäßig unterordnen.

 

Herr Schönbohm fragt, ob die festgesetzten Nutzungen so in Stein gemeißelt seien, dass keine Änderung mehr möglich sei. Herr Wallraven antwortet, dass ein gewisses Nutzungsspektrum festgemeißelt sei. Es seien die Nutzungen Einzelhandel, Wohnen, Geschäfte, Büros und Hotel zulässig; störende Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe seien nicht zulässig. Die Nutzung SB-Markt sei wegen der Verkehrsführung zwischen Kl. Wasserpfortstraße und Lindenbaumstraße festgeschrieben. Die Nutzung Hotel sei an der Ecke Steinstraße/St.-Annen-Straße vorgesehen, da dort der beste Platz dafür sei. Wenn sich kein Betreiber finde, könne dort auch „Betreutes Wohnen“ angesiedelt werden.

 

Herr Jan-Edo Albers stellt fest, dass bezüglich der Baugrenzen konkrete Vorgaben gemacht werden. Er könne sich vorstellen, dass es Probleme geben könne, wenn der Hotelbetreiber anders bauen möchte. Er fragt, ob es denkbar sei, die Baugrenzen erst einmal außen vor zu lassen. Herr Wallraven entgegnet, dass der Bebauungsplan  Ortsrecht sei, und und damit auch die Festsetzung von Baugrenzen. Es stelle sich die Frage, was die Stadt als städtebauliches Ziel verfolge. Dieses gehöre inhaltlich zusammen.

 

Frau Rasenack erkundigt sich, ob, wenn man den SB-Markt in dieser Größe nicht wolle, dieser auch in kleinerer Größe oder eine andere Nutzung möglich wäre. Herr Wallraven erklärt, dass jede Nutzung möglich sei, die in dem Nutzungskatalog für dieses Gebiet aufgeführt sei. Ziel sei es aber, die innerstädtische Versorgungsfunktion sicherzustellen. Jetzt sei der SB-Markt mit einer Größe von 1.200 qm geplant. Wenn dieser nur eine Größe von 800 qm haben solle, sei dieses auch möglich.     

 

Frau Rasenack fragt, ob dieser Bebauungsplan von der Festsetzung der Verkehrsflächen her noch realisierbar sei, wenn das angestrebte Verkehrskonzept aussagen würde, dass über eine 5,50 m breite gegenläufige St.-Annen-Straße zu viel Verkehr in die Innenstadt komme und vorschlage, die Straße kleiner zu machen und mehr Fußläufigkeit zuzulassen. Herr Wallraven antwortet, dass das Kellergeschoss des  Plus-Gebäudes als öffentliches Parkhaus genutzt werde. Ziel sei es, weitere öffentliche Parkplätze in der neu geplanten Tiefgarage zu bekommen. Diese müssen erschlossen werde. Der Bebauungsplan sehe dafür eine öffentliche Verkehrsfläche in der St.-Annen-Straße vor. Diese Darstellung im Bebauungsplan lasse alles mögliche zu. Denkbar seien im Rahmen dieser öffentlichen Verkehrsfläche Bäume, Pflanzbeete, Längsparkmöglichkeiten. Wie diese öffentliche Verkehrsfläche im Endeffekt gestaltet werden solle, ob gegenläufig oder nicht, sei nicht Sache des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan sei in dieser Hinsicht sehr flexibel, da er nur die Aufgabe habe, die Erschließung bauleitplanerisch zu sichern.

 

Frau Glaum führt aus, dass über den Lärmschutz gesprochen sei. Wenn man von Lärm spreche, dürfe man die Abgase nicht vergessen. Sie fragt, ob man mit Abgasproblemen rechnen müsse. Herr Wallraven erklärt, dass diese Thematik auch eine Rolle spiele. Im Rahmen des zu erstellenden Verkehrsgutachtens werde der Umfang des zu erwartenden Verkehrs ermittelt und geprüft, ob es zu solchen Problemen kommen könne.  

 

Frau Glaum fragt, ob Festsetzungen zur Nutzungen von Kraftwärmekopplungen oder Einsatz regenerativer Energien vorgesehen seien. Herr Wallraven antwortet, dass dieses im Planungsrecht nicht geregelt werden könne, da dieses die Bodenordnung betreffe. Es gebe dazu andere gesetzliche Vorgaben, z.B. das Erneuerbare Energien Gesetz. Dieses schreibe für die Neubebauung vor, dass 14 % der Energie aus regenerativen Energien gewonnen werden müsse.

 

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der Planungsausschuss heute mit der Vorlage des Vorentwurfes für den Bebauungsplan erstmals Kontakt mit diesen engeren Vorstellungen bekommen habe. Nach diesem Vortrag seien noch zahlreiche Fragen zu klären. Man wisse noch nicht, ob man die First- oder Traufhöhen in dieser Höhe, die verschiedenen Geschossigkeiten, die Verkehrsführung, die Giebelständigkeit oder auch die Hotelnutzung an dieser Stelle so wolle. Es gebe noch viele Fragen, die erst beraten werden müssen.

 

Herr Hartl unterstützt die Aussage des Vorsitzenden. Bevor diese Fragen nicht beantwortet seien, könne man nicht über den Beschlussvorschlag abstimmen. Er beantrage eine Vertagung, um in interner Sitzung über die noch offenen Fragen zu beraten, da man nicht nur für dieses Quartier, sondern für die ganze Stadt Verantwortung trage.

 

Herr Wallraven merkt an, dass dieser Vorentwurf Grundlage für die frühzeitige Beteiligung sei. Diese könnte trotz des Beratungsbedarfs durchgeführt werden. Während der 4-wöchigen frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange könne gleichzeitig die Entscheidungsfindung des Rates erfolgen. Die Rückläufe könnten dann alle in einen Topf geworfen und abgewogen werden. Zur Auslegung im Herbst müsse der Entwurf erst „wasserdicht“ sein. Es spreche insofern nichts dagegen, das frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren durchzuführen und parallel die politische Abstimmung herbeizuführen.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass es nicht darum gehe, dass man gegen den Vorentwurf sei. Man sehe diesen das erste Mal. Die Zielüberlegungen seien darin weitestgehend zu Papier gebracht worden. Herr Hartl ergänzt, dass die Politik 2 bis 3 Wochen selbst darüber beraten wolle. Es könne eventuell ein Zielkonflikt bestehen. Es gehe nicht um Kritelei, sondern man wolle sich über diese Einzelheiten selbst Gedanken machen. Frau Glaum fügt hinzu, dass man sich erst selbst einmal klar werden wolle. 

 

Herr Hartl beantragt, den Vorentwurf zur Kenntnis zu nehmen und zur zeitnahen Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Kurz vor dem Ende der Sitzung teilt Bürgermeisterin Dankwardt mit, dass sie mit Herrn Wallraven gesprochen und ihm zugesichert habe, dass die Politik sich kurzfristig zusammen setzen wolle, um einen Fragenkatalog zu erarbeiten. Die Beantwortung dieser Fragen sei ohne Hilfe eines Planers nicht möglich, so dass es dann noch einen Termin geben werde. Sie weist darauf hin, dass man mit der Entscheidung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nicht warten könne, bis ein Verkehrskonzept für die gesamte Innenstadt vorliege. Dieses würde mindestens 6 Monate dauern. Sie schlage vor, dass parallel zu den Beratungen der Fraktionen losgelöst von dem Gesamtverkehrskonzept eine isolierte Fragestellung an den Verkehrsplaner zur Beantwortung gegeben werden solle. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ausschusses.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, dass zeitnah der Planungsausschuss erneut tagen solle. In dieser Sitzung solle ein Themenspeicher der Fragen erarbeitet werden. In einer weiteren Sitzung sollen diese Fragen dann von den Planern beantwortet werden.