Sitzung: 18.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.
Vorlage: BV/620/2008
Der Vorsitzende erteilt Herrn Schlieper vom
Planungsbüro Metaplan das Wort. Dieser stellt anhand einer
Powerpoint-Präsentation die städtebauliche Entwicklungsplanung zum
Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Große Wasserpfortstraße vor (Seite 2 der
Powerpointpräsentation). Die Powerpoint-Präsentation liegt in Papierform diesem
Protokoll bei.
Folgende Vorhaben sollen durch diese
Entwicklungsplanung realisiert werden:
1.
Erstellung
einer Tiefgarage, um die Parkplatzsituation zu verbessern;
2.
Realisierung
eines neuen SB-Markt, der nach dem Auszug der Fa. Plus aus dem jetzigen Markt
die Nahversorgung der Innenstadt sicherstellen soll;
3.
Ansiedlung
einer Hotelnutzung im Bereich des jetzigen Plus-Gebäudes.
Ziel dieser Entwicklungsplanung sei die Wiedernutzbarmachung und die Nachverdichtung leer stehender Flächen. Außerdem solle die Innenstadt durch die Neuplanung und Bestandssicherung attraktiver gemacht werden.
Herr
Schlieper stellt dann Herrn
Wallraven vom Planungsbüro Stadt, Land, Fluss vor, der für die Fa. Metplan
den Bebauungsplan ausarbeite.
Herr Wallraven stellt den Vorentwurf des Bebauungsplanes ausführlich vor. Da die von Herrn Wallraven ausgearbeitet Powerpoint-Präsentation sehr ausführlich ist, wird darauf verwiesen (Seite 2 bis 12 der Präsentation). Außerdem wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 91 im DIN A 4 Format beigefügt.
Der Vorsitzende bedankt sich für den Vortrag und fragt, warum es hier insgesamt 8 Kerngebiete geben müsse und nicht beispielsweise 5 ausreichen würden. Herr Wallraven erwidert, dass für jede Baufläche eine Grundflächenzahl festgesetzt werden müsse. Die Bestandssituation sei sehr different, so dass man die Festsetzung der Kerngebiete in dieser Anzahl vorgenommen habe.
Auf die Frage
von Frau Glaum, warum in dem Bebauungsplan keine Grünflächen ausgewiesen
seien, erklärt Herr Schlieper, dass nur die blau umrandeten Bereich
bebaubar seien. Es sei denkbar, dass alle anderen Flächen bepflanzt werden
können.
Herr Hartl führt aus, dass die Verkehrsflächen von
einem Verkehrsplaner überplant werden sollen. Die Stadt denke darüber nach, ein
Verkehrskonzept für die gesamte Innenstadt erarbeiten zu lassen. Bei dieser
Planung werde nur dieses Quartier isoliert betrachtet. Es stelle sich die
Frage, was passiere, wenn diese isolierte Betrachtung dem Gesamtverkehrskonzept
widerspreche. Herr Wallraven erklärt, dass dieses kein Problem
darstellen könne. Herr Hartl fragt nach, ob es dann bei einer
Straßenbreite von 3,5 m für die St.-Annen-Straße bleiben könne. Herr
Wallraven führt aus, dass die Verkehrsplanung nicht Sache des
Bebauungsplanes sei. Die Verkehrsplanung sei eine Folgeplanung. Herr
Schlieper erklärt, dass der Investor davon ausgehe, dass die
St.-Annen-Straße 5,50 m breit werde.
Frau
Rasenack bittet um
Auskunft, warum nur geneigte Dächer und keine Flachdächer zugelassen werden
sollen. Herr Wallraven erwidert, dass dieses nur entlang der Großen
Wasserpfortstraße, der Steinstraße und einem Teilbereich der St.-Annen-Straße
festgeschrieben werden soll. Dieses seien die wichtigsten Lage als
Geschäftsbereich. Diese Festsetzung bedeute aber nicht, dass dort nicht
Dachterrassen zulässig sein sollen. Diese müssten sich aber dem gesamten Umfeld
flächenmäßig unterordnen.
Herr
Schönbohm fragt, ob die
festgesetzten Nutzungen so in Stein gemeißelt seien, dass keine Änderung mehr
möglich sei. Herr Wallraven antwortet, dass ein gewisses
Nutzungsspektrum festgemeißelt sei. Es seien die Nutzungen Einzelhandel,
Wohnen, Geschäfte, Büros und Hotel zulässig; störende Nutzungen wie Tankstellen
und Gartenbaubetriebe seien nicht zulässig. Die Nutzung SB-Markt sei wegen der
Verkehrsführung zwischen Kl. Wasserpfortstraße und Lindenbaumstraße
festgeschrieben. Die Nutzung Hotel sei an der Ecke Steinstraße/St.-Annen-Straße
vorgesehen, da dort der beste Platz dafür sei. Wenn sich kein Betreiber finde,
könne dort auch „Betreutes Wohnen“ angesiedelt werden.
Herr Jan-Edo
Albers stellt fest,
dass bezüglich der Baugrenzen konkrete Vorgaben gemacht werden. Er könne
sich vorstellen, dass es Probleme geben könne, wenn der Hotelbetreiber anders
bauen möchte. Er fragt, ob es denkbar sei, die Baugrenzen erst einmal
außen vor zu lassen. Herr Wallraven entgegnet, dass der
Bebauungsplan Ortsrecht sei, und und
damit auch die Festsetzung von Baugrenzen. Es stelle sich die Frage, was die
Stadt als städtebauliches Ziel verfolge. Dieses gehöre inhaltlich zusammen.
Frau
Rasenack erkundigt
sich, ob, wenn man den SB-Markt in dieser Größe nicht wolle, dieser auch in
kleinerer Größe oder eine andere Nutzung möglich wäre. Herr Wallraven
erklärt, dass jede Nutzung möglich sei, die in dem Nutzungskatalog für dieses
Gebiet aufgeführt sei. Ziel sei es aber, die innerstädtische
Versorgungsfunktion sicherzustellen. Jetzt sei der SB-Markt mit einer Größe von
1.200 qm geplant. Wenn dieser nur eine Größe von 800 qm haben solle, sei dieses
auch möglich.
Frau Rasenack fragt, ob dieser Bebauungsplan von der
Festsetzung der Verkehrsflächen her noch realisierbar sei, wenn das angestrebte
Verkehrskonzept aussagen würde, dass über eine 5,50 m breite gegenläufige
St.-Annen-Straße zu viel Verkehr in die Innenstadt komme und vorschlage, die
Straße kleiner zu machen und mehr Fußläufigkeit zuzulassen. Herr Wallraven
antwortet, dass das Kellergeschoss des
Plus-Gebäudes als öffentliches Parkhaus genutzt werde. Ziel sei es,
weitere öffentliche Parkplätze in der neu geplanten Tiefgarage zu bekommen.
Diese müssen erschlossen werde. Der Bebauungsplan sehe dafür eine öffentliche
Verkehrsfläche in der St.-Annen-Straße vor. Diese Darstellung im Bebauungsplan
lasse alles mögliche zu. Denkbar seien im Rahmen dieser öffentlichen Verkehrsfläche
Bäume, Pflanzbeete, Längsparkmöglichkeiten. Wie diese öffentliche
Verkehrsfläche im Endeffekt gestaltet werden solle, ob gegenläufig oder nicht,
sei nicht Sache des Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan sei in dieser Hinsicht
sehr flexibel, da er nur die Aufgabe habe, die Erschließung bauleitplanerisch
zu sichern.
Frau Glaum führt aus, dass über den Lärmschutz
gesprochen sei. Wenn man von Lärm spreche, dürfe man die Abgase nicht
vergessen. Sie fragt, ob man mit Abgasproblemen rechnen müsse. Herr Wallraven
erklärt, dass diese Thematik auch eine Rolle spiele. Im Rahmen des zu
erstellenden Verkehrsgutachtens werde der Umfang des zu erwartenden Verkehrs
ermittelt und geprüft, ob es zu solchen Problemen kommen könne.
Frau Glaum fragt, ob Festsetzungen zur Nutzungen
von Kraftwärmekopplungen oder Einsatz regenerativer Energien vorgesehen seien. Herr
Wallraven antwortet, dass dieses im Planungsrecht nicht geregelt werden
könne, da dieses die Bodenordnung betreffe. Es gebe dazu andere gesetzliche
Vorgaben, z.B. das Erneuerbare Energien Gesetz. Dieses schreibe für die
Neubebauung vor, dass 14 % der Energie aus regenerativen Energien gewonnen
werden müsse.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass der
Planungsausschuss heute mit der Vorlage des Vorentwurfes für den Bebauungsplan
erstmals Kontakt mit diesen engeren Vorstellungen bekommen habe. Nach diesem
Vortrag seien noch zahlreiche Fragen zu klären. Man wisse noch nicht, ob man
die First- oder Traufhöhen in dieser Höhe, die verschiedenen Geschossigkeiten,
die Verkehrsführung, die Giebelständigkeit oder auch die Hotelnutzung an dieser
Stelle so wolle. Es gebe noch viele Fragen, die erst beraten werden müssen.
Herr Hartl unterstützt die Aussage des
Vorsitzenden. Bevor diese Fragen nicht beantwortet seien, könne man nicht über
den Beschlussvorschlag abstimmen. Er beantrage eine Vertagung, um in
interner Sitzung über die noch offenen Fragen zu beraten, da man nicht nur für
dieses Quartier, sondern für die ganze Stadt Verantwortung trage.
Herr Wallraven merkt an, dass dieser Vorentwurf
Grundlage für die frühzeitige Beteiligung sei. Diese könnte trotz des
Beratungsbedarfs durchgeführt werden. Während der 4-wöchigen frühzeitigen
Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange könne gleichzeitig
die Entscheidungsfindung des Rates erfolgen. Die Rückläufe könnten dann alle in
einen Topf geworfen und abgewogen werden. Zur Auslegung im Herbst müsse der
Entwurf erst „wasserdicht“ sein. Es spreche insofern nichts dagegen, das
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungsverfahren durchzuführen
und parallel die politische Abstimmung herbeizuführen.
Der Vorsitzende führt aus, dass es nicht darum gehe,
dass man gegen den Vorentwurf sei. Man sehe diesen das erste Mal. Die
Zielüberlegungen seien darin weitestgehend zu Papier gebracht worden. Herr
Hartl ergänzt, dass die Politik 2 bis 3 Wochen selbst darüber beraten
wolle. Es könne eventuell ein Zielkonflikt bestehen. Es gehe nicht um Kritelei,
sondern man wolle sich über diese Einzelheiten selbst Gedanken machen. Frau
Glaum fügt hinzu, dass man sich erst selbst einmal klar werden wolle.
Herr Hartl beantragt, den Vorentwurf zur Kenntnis
zu nehmen und zur zeitnahen Beratung in die Fraktionen zu verweisen. Dieser
Antrag wird einstimmig angenommen.
Kurz vor dem Ende der Sitzung teilt Bürgermeisterin
Dankwardt mit, dass sie mit Herrn Wallraven gesprochen und ihm zugesichert
habe, dass die Politik sich kurzfristig zusammen setzen wolle, um einen
Fragenkatalog zu erarbeiten. Die Beantwortung dieser Fragen sei ohne Hilfe
eines Planers nicht möglich, so dass es dann noch einen Termin geben werde. Sie
weist darauf hin, dass man mit der Entscheidung über die Durchführung der
frühzeitigen Beteiligung nicht warten könne, bis ein Verkehrskonzept für die
gesamte Innenstadt vorliege. Dieses würde mindestens 6 Monate dauern. Sie
schlage vor, dass parallel zu den Beratungen der Fraktionen losgelöst von dem
Gesamtverkehrskonzept eine isolierte Fragestellung an den Verkehrsplaner zur Beantwortung
gegeben werden solle. Dieser Vorschlag findet die Zustimmung des Ausschusses.
Der Vorsitzende schlägt vor, dass zeitnah der Planungsausschuss erneut tagen solle. In dieser Sitzung solle ein Themenspeicher der Fragen erarbeitet werden. In einer weiteren Sitzung sollen diese Fragen dann von den Planern beantwortet werden.