Der Rat der Stadt Jever beschließt die Neufassung der als Anlage beigefügten Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Jever für die Ratsfrauen und Ratsherren sowie die nicht angehörenden Ausschussmitglieder. 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufwandsentschädigungssatzung unter Bezugnahme der Empfehlungen der „Entschädigungskommission“ vor Beginn der jeweils neuen Wahlperiode des Rates der Stadt Jever hinsichtlich der Angemessenheit der Aufwandsentschädigung zu überprüfen. 

 

 


Ratsherr Janßen führt aus, dass die letztmalige Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Ratsfrauen und Ratsherren der Stadt Jever im April 2017 erfolgt sei. Eine Anpassung der Aufwandsentschädigung sei daher zu befürworten. Er begrüßt zudem, dass der jetzige Rat noch eine entsprechende Entscheidung über die Aufwandsentschädigung treffe, damit sich der neue Rat in seiner konstituierenden Sitzung nicht umgehend mit dieser Thematik auseinandersetzen müsse. Ratsherr Janßen betont, dass der gesamte Rat insgesamt sehr bescheiden sei und sich an die Empfehlungen der „Entschädigungskommission“ orientiere. Insgesamt werde – vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Jever – eine minimale Erhöhung der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 10,00 € vorgenommen. Er teilt des Weiteren mit, dass auch der Kreistag des Landkreises Friesland seine Aufwandsentschädigungssatzung jüngst angepasst habe. Dabei würden die Mitglieder des Kreisausschusses eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit als Beigeordnete erhalten. Ratsherr Janßen bemängelt diese Regelung und erklärt, dass ein solches Vorgehen eine Ungleichbehandlung der einzelnen Kreistagsmitglieder darstelle. Er zeigt sich erfreut darüber, dass der Rat der Stadt Jever nicht beabsichtige, eine solche Ungleichbehandlung vorzunehmen und stattdessen jedes Ratsmitglied, mit Ausnahme der Fraktionsvorsitzenden, eine identische Aufwandsentschädigung erhalte. Abschließend weist Ratsherr Janßen darauf hin, dass der neu gewählte Rat der Stadt Jever die Aufwandsentschädigungssatzung nochmals anpassen könne, sofern er dies beabsichtige, hebt jedoch erneut hervor, seiner Ansicht nach sei es zu begrüßen, dass sich der jetzige Rat noch mit der Anpassung der Aufwandsentschädigungssatzung befasse.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: