Sitzung: 11.11.2021 Rat der Stadt Jever
Bürgermeister Albers übernimmt die Pflichtenbelehrung und förmliche Verpflichtung der Ratsmitglieder. Er bittet die Ratsmitglieder, sich von den Plätzen zu erheben. Sodann weist der Bürgermeister die Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie gemäß § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Die Verpflichtung geschieht pandemiebedingt durch Bestätigung mittels eines „Ja“. Im Anschluss daran nehmen die Ratsmitglieder erneut Platz. Die Verpflichtung wird durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht.
Die Ratsmitglieder haben einen Auszug aus dem NKomVG mit den §§ 40 bis 42 erhalten.