Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Stadtmitte/Am Kirchplatz“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist die Regelung der Zulässigkeit von Ferienwohnungen im Bereich des Kirchplatzes.

 


Die Vorsitzende verweist auf die ausführliche Beschlussvorlage, die einen Vortrag der Verwaltung entbehrlich mache.

 

Herr Harjes erklärt, dass ihm der Geltungsbereich nicht weit genug gefasst sei. Seiner Ansicht nach sollten die Steinstraße und die Große Wasserpfortstraße mit aufgenommen werden, da dort eine ähnliche Problematik bestehe. Herr Rüstmann erwidert, dass dort andere Bebauungspläne vorhanden seien. Im Bereich des Kirchplatzes bestünde aktuell die Gefahr, dass das Kerngebiet in ein Mischgebiet umkippe.

 

Frau Beckmann stellt fest, dass man darüber diskutiere, ob man Geschäfts- und Büroräume am Kirchplatz halten könne. Da Raumnot im Rathaus herrscht, erkundigt sich, ob die Verwaltung plane, im Bereich des Kirchplatzes Räumlichkeiten für eine Büronutzung anzumieten. Bürgermeister Albers erwidert, dass die Verwaltung derzeit prüfe, ob man Räumlichkeiten im Rathaus ausbauen könne oder alternativ Räume miete. Dies sei ein neuer Weg, der gegangen werden könne. Evtl. sei ein Ausbau teurer.

 

Herr Udo Albers warnt eindringlich davor, die Verwaltung auszudehnen. Man müsse an Zeiten denken, in denen man finanziell nicht mehr so gut da stehe. Ansonsten sei dem Beschlussvorschlag nichts hinzuzufügen.

 

Herr Tönnies als Vertreter der Denkmalpflege wirbt dafür, im Bereich des Kirchplatzes als Ensemble jegliche Art von Wohnen im Erdgeschoss auszuschließen.

 

Die Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.