Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Planungswettbewerb zur Erstellung eines denkmalpflegerischen Rahmenplans für den Alten Markt durchzuführen.

 

Der Rahmenplan soll die Grundlage bilden, um unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange die Aufenthaltsqualität des Platzes zu verbessern.

 


Die Vorsitzende spricht sich bezugnehmend auf die Beschlussempfehlung für die Erstellung eines denkmalpflegerischen Rahmenplans aus. Dieser Auffassung schließen sich Herr Dr. Bollmeyer, Herr Udo Albers und Herr Harjes an.

 

Frau Beckmann schlägt vor, dass in der Zeit, bis der Rahmenplan vorliegt, Popup-Gärten auf dem Alten Markt installieren könnte, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Dieses Maßnahme könne evtl. über das Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“ finanziert werden.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass er darüber erst mit der Denkmalpflege sprechen und zudem prüfen müsse, ob die Mindestsumme erfüllt sei. Die Vorsitzende stellt fest, dass Herr Rüstmann sich darum kümmern und in der nächsten Sitzung darüber berichten solle.

 

Herr Theemann führt aus, dass die große Lösung Sinn für die Abfolge des Rahmenplanes Sanierungsgebiet IV mache. Diese Rahmenplanung habe Auswirkung auf den Alten Markt. Er regt an, mit der Planung für den Alten Markt zu warten, bis der Rahmenplan für das Sanierungsgebiet IV abgeschlossen sei.

 

Herr Rüstmann erwidert, dass es 2 Möglichkeiten geben. Entweder die Stadt finanziere den angestrebten Rahmenplan für den Alten Markt selbst oder dieser wird aus der Förderung „Perspektive Innenstadt“ finanziert. Wenn letztere Möglichkeit in Anspruch genommen werden solle, sei ein sofortiges Handeln erforderlich. Bei der Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet IV sei man am 01.05.2020 angefangen und werde diese im Juli diesen Jahres abschließen. Bei der Rahmenplanung für den Alten Markt müsste dies dann schneller gehen, um diese bis zum 31.03.2023 abzuschließen.

 

Herr Harjes erklärt, dass beide Rahmenplanungen durchaus parallel laufen können, wenn sich die Planungsbüros miteinander abstimmen. Man solle nicht warten bis der Rahmenplan Sanierungsgebiet IV fertig sei.

 

Die Vorsitzende weist darauf hin, dass man sich nicht verzetteln solle, da es hier verschiedene Fördertöpfe gebe.