Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

a)

 

 

 

b)

Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung der Marktgebühren (Wochenmarkt) für das Haushaltsjahr 2022 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr steigt auf 2,00 €/lfm.

 

Die im Entwurf vorliegende 12. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Standgeldern auf den Märkten der Stadt Jever (Marktstättegelder) vom 25.10.2001, zuletzt geändert am 10.12.2020, wird als Satzung beschlossen.

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Oltmanns ist der Ansicht, der Wochenmarkt könne als Touristenmagnet angesehen werden und sei in Zeiten von Corona eine gute Alternative zu den Supermärkten, da hier an der frischen Luft eingekauft werden könne. Er erkundigt sich danach, ob die Möglichkeit bestehe, das Defizit aus der Abrechnung 2020 über den Haushalt auszugleichen und nicht auf die Beschicker umzulegen, um die Standgelder niedrig zu halten.

 

VA Jones erklärt, es handele sich hier um eine kostendeckende Einrichtung, bei der man bedenken müsse, dass sie zu 25 % einen Betrieb gewerblicher Art darstelle. Es gäbe allerdings die Möglichkeit, einen Anteil über den Haushalt aufzufangen, was dann aber politisch beschlossen werden müsse.

 

StOI Hoffmann weist darauf hin, dass die Erhöhung der Standgebühren  nicht allein auf das Defizit des Jahres 2020 zurückzuführen sei, sondern auch auf den einzurechnenden Aufwand durch die halbjährliche Abschreibung der Stromverteiler. Ein Auffangen des einzurechnenden Defizits würde somit nicht bedeuten, dass es zu keiner Erhöhung kommen würde, sie würde nur geringer ausfallen. Im nächsten Jahr würden jedoch die gesamten Abschreibungen eingerechnet werden, was dann wiederum für eine Erhöhung sorgen würde.

 

RH Eden zeigt auf, welche minimalen finanziellen Auswirkungen die Erhöhung der Standgelder für einen Beschicker hätte und spricht sich gegen einen Ausgleich über den allgemeinen Haushalt aus.

 

VA Rüstmann ist der Meinung, für die Beschicker sei der Markt sehr rentabel. Einer Subventionierung stehe er, gerade bei den niedrigen Gebühren, kritisch gegenüber.

 

RF Bunjes weist darauf hin, dass bereits im letzten Jahr über die Höhe der Gebühren diskutiert worden wäre. Hierzu seien zum Vergleich die Gebühren der Nachbarkommunen herangezogen worden, die meist sogar Mindestgebühren erheben würden, die alleine schon über unseren tatsächlichen Gebühren lägen.

 

RF Beckmann schlägt vor, den Wochenmarkt am Dienstag attraktiver zu machen, indem man ihn am Nachmittag stattfinden lässt.

 

Bürgermeister Albers informiert darüber, dass das Ordnungsamt zusammen mit den Marktbeschickern ein Programm entwickeln würde, um den Wochenmarkt attraktiver zu gestalten. Aus diesem Grund bittet er RF Beckmann bei Fragen oder Anregungen hierzu direkt Rücksprache mit dem Ordnungsamt zu halten.

 

RH Oltmanns bemängelt, dass es für die Geschäftsleute in der Stadt diverse Corona-Hilfsprogramme gegeben hätte, für die fliegenden Händler jedoch nicht.

 

RH Ultsch ist der Ansicht, dass man diese beiden Dinge nicht miteinander vergleichen könne. Dem Leerstand in der Innenstadt müsse man aus Attraktivitätsgründen entgegenwirken. Er schließt sich der Meinung von RH Eden an und meint, für die Marktleute habe diese Erhöhung kaum merkliche Auswirkungen.

 

Bürgermeister Albers meint, die Marktleute seien eher die Profiteure der Coronamaßnahmen, da die Menschen lieber unter freiem Himmel eingekauft hätten. Sie bräuchten keine finanziellen Hilfen. Die Stadt werde mit ihnen zusammen ein Konzept entwickeln, wie der Wochenmarkt, gerade dienstags, attraktiver werden könne. Damit wäre ihnen am meisten geholfen.

 

RF Rasenack erkundigt sich danach, ob die gesamten Anschaffungskosten für die Stromverteiler in die Gebühr einfließen würden.

 

StOI Hoffmann erklärt, dass lediglich die jährlichen Abschreibungen berücksichtigt werden würden.

 

RF Bunjes erfragt, ob die Abschreibungen noch auf die anderen Märkte der Stadt Jever verteilt werden würden.

 

StOI Hoffmann verneint dies. Die hier angesprochenen Stromverteiler seien ausschließlich für die Nutzung auf dem Wochenmarkt vorgesehen.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.