Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

a)    Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Erhebung der Gebühren der dezentralen Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2022 wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr steigt für die Abfuhr und Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Sammelgruben auf 9,40 € pro m³; für die Abfuhr und Entsorgung von Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen auf 19,32 € pro m³. Die Gebühr für eine Abfuhr im regelmäßigen Abfuhrintervall steigt auf 97,71 €, die Gebühr für eine Sonderleerung steigt auf 174,66 €.

 

b)    Die im Entwurf vorliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung vom 21.02.2019, zuletzt geändert am 10.12.2020, wird als Satzung beschlossen.

 

 

 

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: